Hier sind die Hauptpunkte des neuen Heizungsgesetzes aufgelistet:
- Neue Gasheizungen sollen nach 2024 nur noch unter einer Bedingung erlaubt sein: Sie müssen auf 100 Prozent Wasserstoff umrüstbar sein
- Es muss einen "verbindlichen Investitions- und Transformationsplan für Wasserstoffnetze" geben – so steht es im Beschlusspapier
- Schrittweise sollen neue Gasheizungen ab 2030 mit Biomethan (mind. 50 Prozent) und ab 2036 mit Wasserstoff (mind. 65 Prozent) betrieben werden
- Die Gas- oder Ölheizung geht kaputt: Verbraucher sollen dann eine neue einbauen lassen können – diese muss nach drei Jahren dann aber mit einem regenerativen Anteil ergänzt werden
- Für Eigentümer über 80 Jahren soll das Einbauverbot für klassische Gas- und Ölheizungen nach 2024 nicht gelten
- Auch Eigentümer in Ein- und Zweifamilienhäusern – die vor 2002 eingezogen sind – sollen ausgenommen werden
Wie dieser Entwurf zusammen mit den Ausnahmen wirklich umgesetzt wird bleibt abzuwarten, denn viele Punkte bei der Umsetzung sind noch nicht geklärt.