Beim Grundstückkauf fallen für den Käufer folgende Kostenpositionen an
-
Kosten für Immobilienkäufer
- Kaufpreis von der Immobilie
- Grunderwerbsteuer 3,5%-5% des Kaufpreises je nach Bundesland (Tabelle siehe unten unter Grunderwerbsteuer)
- Notarkosten ca. 1-2 % des Kaufpreises
- Grundbuchamt ca. 0,5% des Kaufpreises (meist in den Notarkosten enthalten)
- Kosten für die Finanzierung (etwa 1-2% in Höhe der Darlehenssumme)
- evtl. Maklergebühren von 3 - 6% zzgl. MwSt. auf den Kaufpreis (je nach Region unterschiedlich)
- evtl. Zustimmung des Verwalters (ca. 200 €)
- evtl. Erschließungsgebühren
Notarkosten zum Grundbuch
Vorgang | Verweis KostO |
Gebühr | |
Einseitige Erklärungen | § 36 Abs. 1 | 10/10 Gebühr | |
Verträge | § 36 Abs. 2 | 5/10 Gebühr | |
Vertragsangebot | § 37 | keine Gebühr | |
Vertragsannahme | § 38 Abs. 2 Nr. 2 | 10/10 Gebühr | |
Vollmacht und Widerruf einer Vollmacht | § 38 Abs. 2 Nr. 4 | 1/2 Gebühr | |
Anträge auf Eintragung im Grundbuch sowie Eintragsbewilligungen | § 38 Abs. 2 Nr. 5a | 1/4 Gebühr | |
Anträge auf Löschung im Grundbuch sowie Löschungsbewilligungen | § 38 Abs. 2 Nr. 5a | 10-18€ zzgl. Schreibgebühr | |
Auflassung (nach Vermessung) | § 38 Abs. 2 Nr. 6 | 1/4 Gebühr | |
Beglaubigung von Unterschriften | § 45 | 1/4 Gebühr, max. 130 € | |
Beglaubigung von Abschriften | § 55 | je Seite 0,50 €, min. 10 € |
Alle Notargebühren verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer!
* Die Gebühren richten sich nach dem Eintragungswert. Die Aufschlüsselung finden Sie hierzu in der Gebührenordnung
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