Der Immobilienkaufvertrag

Kauf oder Verkauf einer Immobilie

Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie stellt für die meisten Beteiligten allein von der finanziellen Bedeutung alle anderen Geschäfte in den Schatten. Erhebliche Beträge des ersparten Vermögens müssen investiert und zusätzlich Darlehen aufgenommen werden. Auch für den Verkäufer ist der Grundbesitz häufig der bedeutendste Gegenstand
des eigenen Vermögens. Damit Sie als Käufer oder Verkäufer bei einem solch wichtigem Vorgang sachgemäß beraten werden und um Risiken zu vermeiden, ist die Mitwirkung des Notars vorgesehen. Der Notar setzt die Wünsche der Vertragsparteien in einen maßgeschneiderten Vertragsentwurf um, in den er für beide Seiten sachgerechte Lösungen einarbeitet. Den Vertragsentwurf schickt er Ihnen zu, damit Sie sich ihn in
Ruhe zu Hause durchlesen können und sich bei Fragen – selbstverständlich ohne Mehrkosten – noch vor der Beurkundung an den Notar wenden können.

Sofern Sie selber kein Unternehmer sind, Ihr Vertragspartner aber als Unternehmer – z.B. als Bauträger handelt, steht Ihnen sogar von Gesetzes wegen eine Bedenkfrist von vierzehn
Tagen bis zum eigentlichen Beurkundungstermin zu. Sind Sie und Ihr Vertragspartner über den Vertragsentwurf einig, nimmt der Notar die Beurkundung vor. Der Notar
liest den Vertragstext vollständig vor und erklärt seinen Inhalt. Wenn alle mit dem Text einverstanden sind, unterschreiben sämtliche Beteiligten und schließlich der Notar die Urkunde.

Jetzt beginnt für den Notar ein wesentlicher, den Beteiligten oftmals eher verborgener Teil seiner Arbeit: die Abwicklung des Kaufvertrages. Der Notar führt all die Dinge herbei, die vorliegen müssen, um das eigentliche Ziel zu erreichen, das Sie als Verkäufer bzw. Käufer verfolgen, nämlich (als Verkäufer) den Kaufpreis zu erhalten bzw. (als Käufer) Eigentümer der Immobilie zu werden. Der Notar besorgt die notwendigen behördlichen Genehmigungen, stellt bei Gericht die erforderlichen Anträge und kümmert sich um die Löschung von im Grundbuch eingetragenen Belastungen.
Kernbereich der Arbeit des Notars ist und bleibt aber die Gestaltung des eigentlichen Kaufvertrages. Dessen Inhalt hängt ganz wesentlich vom Kaufgegenstand ab. Neben dem „klassischen“ Kauf eines – bebauten oder unbebauten – Grundstücks kommt häufig der Erwerb einer Eigentumswohnung vor. Weitergehende Besonderheiten gelten beim sog. Bauträgervertrag, mit dem der Käufer ein Grundstück oder einen Grundstücksanteil in Verbindung mit einem Gebäude (Haus oder Wohnung) erwirbt, das erst noch gebaut wird.
Bauherr dieser Immobilie ist der Verkäufer.
Wenn Sie als Käufer ein Bankdarlehen in Anspruch nehmen, sollten Sie am besten rechtzeitig vor der Beurkundung mit Ihrer Bank besprechen, wann das Darlehen ausgezahlt werden kann. Ihr Notar wird dann den Inhalt des Kaufvertrages auf den Auszahlungszeitpunkt abstimmen. Ist die Finanzierung des Kaufpreises bei Abschluss des
Kaufvertrages schon im einzelnen geklärt, kann das zur Absicherung des Darlehens dienende Grundpfandrecht (Grundschuld oder Hypothek) unmittelbar im Anschluss an den Kaufvertrag beurkundet werden.

Sie können uns gerne eine Nachricht schreiben.

grafik.png

Ähnliche Beiträge

 

By accepting you will be accessing a service provided by a third-party external to https://www.services-hammer.de/