Der Indexmietvertrag spielt große Rolle

Indexmietvertrage Einordnung

Bei dem Indexmietvertrag spielt das statistische Bundesamt eine wichtige Rolle. So wird der Mietzins durch die Änderung des ermittelten Lebenshaltungskostenindex vom statistischen Bundesamt bestimmt. Diese Form einer Mietanpassungsvereinbarung muss schriftlich geschlossen werden. Die rechtlichen Bestimmungen der Indexmiete findet man im § 557b BGB.
Auch hier gilt wieder, dass während der Laufzeit keinerlei anderen Mieterhöhungen, außer der Mietanpassungsvereinbarung, durchgeführt werden dürfen. Die Erhöhung der Betriebskosten ist davon ausgeschlossen und natürlich zulässig.


Auch Mieterhöhungen aufgrund von Renovierungs- bzw. Modernisierungsmaßnahmen darf der Vermieter nur vornehmen, wenn er durch gesetzliche oder behördliche Auflagen zur Modernisierung verplichtet worden ist.

Es muss eine Zeitspanne von mindestens einem Jahr zwischen den einzelnen Mietanpassungen liegen. Der Vermieter ist verpflichtet, die Erhöhung in Textform geltend zu machen. Ein automatisches Eintreten ist nicht möglich! In der Erklärung muss der Vermieter die geänderte Miete oder den genauen Erhöhungsbetrag, oder den geänderten Index angeben.

Auch bei dem Indexmietvertrag gilt: Kein Mieter mit bestehendem Mietvertrag, basierend auf dem Vergleichsmietverfahren oder dem örtlichen Mietspiegel, kann zu einer Indexmiete bzw. zur Umstellung gezwungen werden. Dies erfolgt ausschließlich auf freiwilliger Basis in Form einer schriftlichen Vereinbarung!

Ähnliche Beiträge

 

By accepting you will be accessing a service provided by a third-party external to https://www.services-hammer.de/