Der Mietvertrag und was es zu beachten gibt

Mietvertrag - was ist zu beachten

Es ist geschafft! Hat man erfolgreich eine Mietwohnung oder einen Mieter gefunden und schon steht der Mietvertragsabschluss bevor. Damit Sie diesen auch problemlos abschließen können, sollten Sie die nachfolgenden Hinweise beachten.

Grundsätzlich können Mieter und Vermieter Ihren Mietvertrag im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften frei gestalten. Wenn nichts weiter vereinbart wurde, finden die Mietrechtsparagraphen des BGB Anwendung. Zwar können auch Vereinbarungen getroffen werden, die von den Bestimmungen des BGB abweichen. Allerdings dürfen keine sonstigen Vereinbarungen getroffen werden, die zum Nachteil des Mieters im Mietvertrag führen. Dazu gibt es eine Reihe von Rechten und Schutzbestimmungen.

So sollte vor Vertragsabschluss immer eine Besichtigung des Mietobjektes durchgeführt werden. Die Beschaffenheit sollte immer schriftlich in einem Übergabeprotokoll festgehalten werden. Das Protokoll sollte immer ein Bestandteil des Mietvertrages sein! Darin werden Mängel ebenso wie die Zählerstände von Wasser, Strom und Heizung notiert. Weiterhin auch, welche und wie viele Schlüssel an den Mieter übergeben wurden.

Die Hausordnung steht bei Fragen zum Mietalltag zur Verfügung und sollte auch Bestandteil des Mietvertrages sein. Dort werden Regeln wie zum Beispiel die Nutzung von Spielplätzen und Fahrradkellern oder auch Winterdienst und Reinigungspflichten festgehalten.

Der Vertragsabschluss sollte natürlich immer schriftlich formuliert werden. Bei vielen Wohnungsverbänden, im Handel, Internet oder Haus- und Grundbesitzvereinen finden Sie unkomplizierte Formularmietverträge. Diese bieten den Vorteil, dass von den Parteien kein zu regelnder Punkt übersehen wird. Sie sollten allerdings darauf achten, dass Sie einen möglichst aktuellen Formularmietvertrag haben. Denn aufgrund der häufigen Änderungen zum Mietrecht kann es vorkommen, dass einzelne Formulierungen im Vertrag unwirksam sind, sollte es sich um ein älteres Exemplar handeln.

Zusammenfassend sollten Sie insbesondere folgende, wichtige Punkte im Mietvertrag regeln und beachten:

 

    • Beginn des Mietverhältnisses
    • Festhalten der Mietparteien
    • Vereinbarung der Mietkaution (Höhe, Fälligkeit, Verzinsung und Anlage regelt das Gesetz im § 551 BGB)
    • Bestandteile die zum Mietobjekt gehören und mitbenutzt werden (z. B. Keller, Waschraum, Fahrradraum)
    • Schönheitsreparaturen und weitere Pflichten und Rechte des Mieters
    • Miethöhe zusammengesetzt aus der Kaltmiete sowie den Nebenkosten
    • Laufzeit des Vertrages

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