Energiekennwert in der Immobilienanzeige

Die Novelle der Energieeinsparverordnung tritt zum 1.5.2014 in Kraft.

Die EnEV 2014 bringt Verkäufer und Vermieter sowie manchen Eigentümer von Bestandsimmobilien neue Pflichten:  Ab 1.5.2014 gilt die EnEV 2014.

Für alle Verkäufer und Vermieter von Immobilien kommen neue Pflichten zu. In Immobilienanzeigen sind ab Mai 2014 die energetischen Kennwerte mit anzugeben. Auch müssen Verkäufer und Vermieter dem Käufer bzw. neuen Mieter den Energieausweis übergeben und diesen bereits bei der Besichtigung vorlegen. Zudem muss im Energieausweis unter Geltung der EnEV 2014 eine Energieeffizienzklasse angegeben werden. Wichtiges Indiz beim Energieausweis ist die Farbskala. Sie zeigt an, wie viel Energie für Heizung und Warmwasser benötigt wird. Je nach Art des Ausweises wird hier der theoretische Energiebedarf beziehungsweise der tatsächliche Verbrauch eingetragen. Dabei gilt: je grüner, desto energieeffizienter. Der grüne Bereich auf der Skala bezeichnet nach dem Ampelsystem eine gute, der rote eine schlechte Energiebilanz.


Eine zweite Farbskala führt Vergleichswerte auf. Vergleichswerte beim Endenergiebedarf sind wertvolle Orientierungspunkte. Die Farbskala hilft, die energieeffizienteste Immobilie zu finden. Grün steht auf der Skala für einen geringen Verbrauchswert, während der rote Bereich vor einem hohen Energieverbrauch warnt. Das durchschnittliche Gebäude weist in der Regel einen Wert auf, der zwischen 250kWh/(m²a) und 300kWh/(m²a) liegt.

Grundsätzlich beziehen sich die ermittelten Vergleichswerte auf Immobilien, in denen auf eine konventionelle Weise Energie für Warmwasser und Heizung erzeugt wird.

Beinhaltet der Energieverbrauchskennwert keinen Warmwasseranteil, muss berücksichtigt werden, dass für die Warmwasserbereitung, abhängig vom Gebäudetyp, zwischen 20 und 40 kWh Energie entfallen.

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Der Energieausweis besteht aus vier Seiten. Diese enthalten Informationen darüber, wie viel Energie für Heizung und Warmwasserbereitung benötigt wird. Die Angaben beziehen sich dabei auf das gesamte Gebäude, ein Rückschluss auf einzelne Wohnungen ist daher nicht möglich. Ein Energieverbrauchskennwert kennzeichnet die Energieeffizienz in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr (kWh/m2 a). Er kann entweder als Energiebedarf (Bedarfsausweis) oder als Energieverbrauchskennwert auf Basis des tatsächlichen Energieverbrauchs (Verbrauchsausweis) angegeben werden.

Energieausweise für Wohngebäude, die ab dem 1. Mai 2014 ausgestellt werden, sehen anders aus als die bisherigen Energieausweise. Der farbige Bandtacho reicht nicht mehr bis zu einem Endenergiebedarf von 400 kWh, sondern nur noch bis 250 kWh pro Quadratmeter und Jahr. Gebäude, die beispielsweise mit einem Bedarf von 200 kWh pro Quadratmeter und Jahr bisher im gelben Bereich lagen, fallen nun in den orangefarbenen Bereich.

Energieeffizienzklassen sollen künftig den Bandtacho ergänzen. Solche Klassen kennt man beispielsweise von Haushaltsgeräten. Die insgesamt neun Klassen reichen von A+ (< 30 kWh pro Quadratmeter und Jahr) bis H (> 250 kWh pro Quadratmeter und Jahr).
Die ab dem 1. Mai 2014 ausgestellten Energieausweise haben wie bisher eine Gültigkeit von zehn Jahren. Bereits vorliegende Energieausweise behalten ihre Gültigkeit. Die Modernisierungsempfehlungen sind weiterhin ein fester Bestandteil des Dokuments.

Mit der EnEV 2014 ebenfalls neu eingeführt wird die Pflicht, dass ab 2015 bestimmte Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind, außer Betrieb genommen werden müssen.

Energieausweis mini

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