Erhöhung der Notarkosten ...

Erhöhung der Notarkosten ab dem 1. August diesen Jahres!!!

Ein Notar ist die wichtigste Person bei einem Hauskauf, dem Abschluss eines Testaments oder einer Beglaubigung, da er vom Gesetzgeber die Aufgabe erhalten hat, solche wichtigen Verträge zu prüfen und zu beurkunden. Und das kostet Geld.

Wer jetzt mit dem Gedanken spielt sich eine Immobilie zu kaufen sollte sich beeilen. Denn ab dem 1. August diesen Jahres tritt das neue Gerichts- und Notarkostengesetz in Kraft. Der Gang zum Notar wird dann deutlich teurer. Denn die Gebühren, in welche der Wert des Vorgangs mit einfließt, steigen mit dem neuen Gerichts- und Notarkostengesetz im Schnitt um 15 Prozent.

Nach dem neuen Gesetzt steigen zum Beispiel die Kosten für die Beurkundung, Vollzug und Betreuung bei dem Kauf eines Hauses im Wert von 200.000 Euro auf knapp 1300 Euro. Dies entspricht einem Plus von 20 Prozent. Bei einem Hauswert von 400.000 Euro steigen die Gebühren sogar auf 3100 Euro, was eine Steigerung von 36 Prozent ist. Für Notar- und Gerichtskosten müssen angehende Hauskäufer mit bis zu zwei Prozent des Kaufpreises rechnen (Schätzung der Bundesnotarkammer). Die Notarkosten liegen derzeit bei bis zu 1,3 Prozent des Kaufpreises, in der Regel geht man von 1,5 Prozent  für Notar und Gericht aus. Zwei Drittel von dieser Summe gehen an den Notar.

Bei einem Testament mit einem beurkundeten Vermögen von 500.000 Euro werden ab August knapp 900 Euro fällig. Dies ist eine Erhöhung der Kosten um 16 Prozent im Vergleich zur bisherigen Gebührenverordnung. Bei einem Vermögen in Höhe von 200.000 Euro steigen die Kosten um 18 Prozent.

Die Beglaubigung einer Unterschrift wird dagegen deutlich günstiger. So zahlt ein Eigentümer zum Beispiel nur noch 20 Euro, wenn er eine eingetragene Grundschuld in Höhe von 350.000 Euro löschen lassen will und diese Unterschrift unter dem Löschantrag beglaubigen lässt. Die Beglaubigung wird somit um rund 85 Prozent günstiger, da nach dem alten Recht noch 130 Euro zu zahlen waren.

Verbraucherschützer sind trotz teilweise sinkender Gebühren empört. Die Verbraucherzentrale in Nordrhein-Westfalen kritisiert, dass eine Steigerung von Bezügen um bis zu 20 Prozent in kaum einer anderen Branche möglich sei. Nach Aussage der Bundesnotarkammer bleibt die Erhöhung allerdings deutlich hinter der allgemeinen Einkommensentwicklung zurück, da es sich um die erste Gebührenerhöhung seit 27 Jahren handelt.

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