Beseitigung von Mängeln beim Neubau

Fünf Jahre Anspruch auf die Beseitigung von Mängeln an einem Neubau.

Wer kennt das nicht: Wenn man sich ein neues Haus in Ludwigshafen, Frankenthal oder auch in anderen Städten gebaut hat, will man erst einmal nicht über Mängel nachdenken. Allerdings können trotzdem welche auftreten. Beseitigt werde müssen diese von der zuständigen Baufirma innerhalb der fünf Jahre nach der Abnahme der Immobilie. Wie die Beseitigung erfolgen soll, darum kann man oftmals diskutieren.

Mängel an einem neu gebauten Haus, zum Beispiel in Ludwigshafen oder Frankenthal, verjähren fünf Jahre nach der Abnahme der Immobilie. Das teilt die Anwaltskammer Schleswig-Holstein in Kiel mit. Bauherren haben nur innerhalb dieses Zeitraumes Anspruch auf die Beseitigung des Mangels. Die Baufirma bestimmt allerdings in diesem Falle die Art und Weise der Beseitigung des Mangels. Nur wenn die Vorgehensweise von vornherein völlig ungeeignet ist, darf der Bauherr diese verweigern.

Eine Beseitigung der Mängel muss ungeachtet von sichtbaren Folgen sofort beseitigt werden. Beispiel: In einem neu erbauten Haus in Ludwigshafen oder Frankenthal wird von einem Sachverständigen festgestellt, dass die Sperrlage im Keller nicht ordnungsgemäß angebracht worden ist. Obwohl der Keller noch trocken ist und es keine Schäden gibt, muss die Baufirma trotzdem den in diesem Fall vorliegenden Mangel sofort beseitigen.

Ähnliche Beiträge

 

By accepting you will be accessing a service provided by a third-party external to https://www.services-hammer.de/