Immobilien verkaufen in 4-6 Wochen zu 20% höheren Marktpreisen

Was ist ein Bieterverfahren im Immobilienbereich?

Das Wichtigste zuerst - das Immobilienbieterverfahren ist weder Auktion noch eine Versteigerung, sondern dass eine Immobilien unter Interessenten durch eingereichte Gebote. Gegen Gebot bedeutet, dass Sie als Interessent an einer Immobilie, Gebote in einer vorgegebenen Form dafür abgeben können.

Im Bieterverfahren bildet sich der Kaufpreis durch die Angebote der interessierten Bewerber am Markt. Es wird ein Mindestpreisgebot als Untergrenze für Gebote vorgegeben. Zu Beginn wird der im Bieterverfahren vorgesehene Grundstücksverkauf im Internet bekannt gemacht.Das Besondere an diesem Verfahren ist, dass so ein "echter Marktpreis" entsteht, da sich dieser aus Angebot und Nachfrage einstellt. Weder der Interessent noch der Eigentümer sind ohne Notarvertrag zu etwas verpflichtet. Dem Eigentümer steht es frei, mit dem Höchstbietendem Interessenten in Verhandlungen zu treten. Am Ende des Bieterverfahrens wird ein Kaufvertrag beim Notar zum Höchstgebotspreis unterzeichnet. Selbstverständlich werden alle, die Gebote abgegeben haben und nicht zum Zuge gekommen sind, informiert.

NUR SIE ALS INTERESSENT BESTIMMEN ALLEINE, WELCHES GEBOT SIE ABGEBEN !

Besonderheiten des Bieterverfahrens:

1.) Zu beachten ist bei diesem Verfahren, dass es eine Mindestpreisgrenze für Angebote gibt.

2.) Genauso wichtig ist dass jedes Bieterverfahren einen festgesetzten Endtermin besitzt. Nach diesem kann nicht mehr geboten werden. Bitte beachten Sie immer das Ablaufdatum des Bieterverfahrens und Mindestpreisgrenze.

3.) ALLE KAUFINTERESSENTEN KOMMEN AN EINEM TAG ZUSAMMEN ZUR BESICHTIGUNG. NUR AN DIESEM TAG UND ZUR VORGEGEBEN UHRZEIT IST ES MÖGLICH DIE IMMOBILIE ERSTMALIG ZU BESICHTIGEN!!

Zu diesem Termin können alle Personen kommen, die sich für die Immobilie interessieren und mitbieten wollen. Weitere Besichtigungstermine sowie Besichtigungen ihres Architekten, Gutachters, Sachverständigen oder anderen Vertrauenspersonen können natürlich innerhalb der Bieterzeit vereinbart werden, und sind auch erwünscht. Da der Kaufpreis im Vorfeld entweder als Mindestgebot oder auch ohne Preisfestsetzung vorgegeben wird, können wir ihnen als Vermittler in diesem Punkt keine weiteren Auskünfte erteilen. Von unserer Seite aus werden sowohl vor, sowie innerhalb der Bieterfrist, keine Preisschätzungen abgegeben.

Wir benutzen für ein transparentes Bieterverfahren eine unabhängigen Plattform(www.Verbona.de) im Internet. Jedem Interessenten wird bei der Besichtigung in der Immobilie, eine Internetadresse übergeben, bei der sich jeder Bieter zuerst auf dieser Plattform anmeldet, um danach am Bieterverfahren teilzunehmen und mitzusteigern.

Dieses Gebot muss innerhalb der festgeschriebenen Bieterfrist schriftlich bei uns vorliegen (Post, Fax, Mail, Persönlich,etc.). Wir akzeptieren zur Abgabe ihres Gebotes nur das von uns zur Verfügung gestellte Formular, das vollständig und wahrheitsgetreu auszufüllen ist. Sie können sich während der Bieterfrist jederzeit über die Höhe des aktuellen Höchstgebotes unter der übergebenen Webseite oder persönlich informieren, und ihr Gebot erhöhen und sehen den aktuellen Stand der Gebot und die Restlaufzeit. Bedenken sie bitte, dass immer ihr letztes Gebot verbindlich und gültig ist. Am Ende der Gebotsfrist verlängert sich bei jeder Abgabe die Restlaufzeit um 20 Min bis keine neuen Angebote mehr eingehen.

Sobald dieses Gebot die Zustimmung der Eigentümer findet, kann eine konkrete Abschlussverhandlung mit dem Bieter geführt und der notarielle Grundstückskaufvertrag geschlossen werden. Die übrigen Teilnehmer werden von uns über den weiteren Verlauf unterrichtet. Mit der Zusage Ihres Gebotes bitten wir Sie dann, im Rahmen der Bonitätsprüfung eine Finanzierungszusage bzw. eine Bankzusage über diese Summe einzureichen.

Der weitere Ablauf ähnelt dem normaler Immobilienverkaufe. Durch unsere Vermittlung werden alle Kaufvertragsbestandteile mit den Beteiligten besprochen und abgehandelt, um dann, nach Vorliegen der Finanzierungszusage der Bank, einen notariell beglaubigten Kaufvertrag abzuschließen. Das an uns zu zahlende Erfolgshonorar in Höhe von 3% vom tatsächlichen Kaufpreises(notar. beurk. Kaufvertrag) zuzüglich 16% Mwst. übernimmt der Immobilienkäufer.

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