EU-Recht für Immobilien-Interessenten

 

Implementieren des neuen EU-Recht für alle Immobilien-Interessenten

 
Am 13. Juni 2014 wird das neue Widerrufsrecht in Kraft treten. Dieses wirkt sich auch auf unsere Maklerverträge aus.

Betroffen sind Verträge, die im Internet sowie per Telefon, Brief oder E-Mail geschlossen werden. Diese Verträge hätten dann eine Schwachstelle ab diesem Datum und Verbraucher könnten innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Wir als Makler müssen daher eine Widerrufsbelehrung erteilt bekommen. Deshalb werden wir in Zukunft rechtzeitig umstellen und Ihnen eine Widerrufsbelehrung zusenden. Ohne diese Widerrufsbelehrung können wir in Zukunft keine Besichtigungen machen und keine Adressen an Sie weitergegeben.
 

Ab 13. Juni 2014 gilt das neue Widerrufsrecht. Makler müssen dann ihren Kunden eine Widerrufsbelehrung zukommen lassen.
Bei allen Verträgen, die unter das Fernabsatzgesetz fallen – also per Fax, E-Mail, Telefon, Internet oder über den Postweg zustande kommen – gilt das Widerrufsrecht (BGB § 355). Ab dem 13. Juni 2014 wird dieses Widerrufsrecht ausgeweitet. Für Maklerverträge, die außerhalb von Geschäftsräumen oder als Fernabsatzverträge geschlossen werden, gilt dann folgendes:

    • Kunden können einen Vertrag mit dem Makler innerhalb von 14 Tagen widerrufen

 

    • Der Makler ist zu einer entsprechenden Widerrufsbelehrung verpflichtet

 

    • Die Belehrung muss in Textform übermittelt werden



Bitte haben Sie für diese Maßnahmen Verständnis.

 

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