Eine Mieterhöhung muss dem Mieter schriftlich mitgeteilt werden.


Sind Sie als Vermieter dazu verpflichtet, eine Mieterhöhung anzukündigen, ist dies schriftlich zu erledigen, allerdings nicht zwingend auf Papier. Daher kann ein Mieterhöhungsschreiben auch per E-Mail oder Fax verschickt werden.

Die Ankündigung sollte folgende Punkte enthalten:

1.) warum erfolgt eine Mieterhöhung,
2.) ab wann gilt die Mieterhöhung,
3.) bis wann gilt die Mieterhöhung.


Erfolgt die Mieterhöhung in Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete, muss ein Hinweis zur Zustimmung durch den Mieter enthalten sein. Geschieht die Mieterhöhung wegen Modernisierungsarbeiten, sollte das Schreiben auf § 555d BGB verweisen, welcher regelt, wann ein Mieter die Sanierungsmaßnahmen dulden muss. Prinzipiell hat ein Mieter aber immer die Möglichkeit, einer Mieterhöhung zu widersprechen, sofern diese nicht bereits im Mietvertrag vereinbart wurde. Dazu reicht es schon, dass er dem Vermieter die benötigte Zustimmung verweigert.

Nach dem Zugang der Ankündigung der Mieterhöhung haben Mieter in der Regel zwei volle Monate Bedenkzeit, um der Steigerung zuzustimmen. Reagieren sie in dieser Zeit nicht und weigern sie sich nach Ende der Zustimmungsfrist, den neuen Mietbetrag zu zahlen, gilt dies als Widerspruch.

Der Vermieter hat nun seinerseits drei Monate Zeit, eine sog. Zustimmungsklage einzureichen. Dann prüft das Gericht, ob die Mieterhöhung berechtigt ist, und verklagt den Mieter evtl. zur Zustimmung. Lässt der Vermieter diese drei Monate Klagefrist ungenutzt verstreichen, ist eine Klage danach wirkungslos. Er muss dann bis zum nächsten Zeitpunkt warten, an dem er eine Mieterhöhung ansetzen kann. 

Bei Mieterhöhung gilt ein Sonderkündigungsrecht.
Wurde die Mieterhöhung nicht in Form einer Staffel- oder Indexmiete vereinbart, sondern erfolgt wegen Modernisierungsarbeiten oder der Anpassung auf die Vergleichsmiete, haben Mieter ein Sonderkündigungsrecht.

Dies bedeutet, dass eine Mieterhöhung eine Kündigung rechtfertigt, bei der nicht die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten vom Mieter eingehalten werden muss. Stattdessen kann er das Mietverhältnis mit einer Frist von zwei Monaten beenden. Nach Erhalt der Ankündigung der Mieterhöhung hat er zwei volle Monate Bedenkzeit, um der Mieterhöhung zum Ende des zweiten Monats entweder zuzustimmen oder seinem Vermieter seine Kündigung zu überbringen. In dieser kann er das Mietverhältnis bis Ende des übernächsten Monats beenden.