Vergleich von Bausparverträgen

Tipps zum Vergleich von Bausparverträgen

Wer sich schon immer mal ein eigenes Haus oder eine Wohnung kaufen wollte, für den ist der Bausparvertrag ein interessantes Thema. Deshalb sollten Sie sich über die nachfolgenden zwei Dinge im Klaren sein, wenn Sie Bausparverträge vergleichen.

Besonders wichtig sind die Konditionen des Bausparvertrages für denjenigen, bei dem der Bausparvertrag für die Finanzierung oder die Modernisierung einer Immobilie dienen soll. Die Konditionen hängen nämlich davon ab, ob der Kunde Monat für Monat sparen möchte, oder einen größeren Betrag auf einen Schlag einzahlt. Der Darlehenszins kann indessen außer Acht gelassen werden, wenn schon im Vorfeld feststeht, dass vor allem ein Guthaben angespart werden soll.

Auf weitere Faktoren kommt es an, wenn der Bausparvertrag der Immobilienfinanzierung dienen soll. So stellen sich dann verschiedene Fragen. Wann soll etwa das günstige Bauspardarlehen zur Verfügung stehen? Kann man monatlich viel oder wenig ansparen? Soll der spätere Darlehensteil größer als das notwendige Mindestguthaben sein? Die Höhe des Darlehens sowie der geforderten Rückzahlungsrate spielen wiederrum während der Tilgungsphase eine wichtige Rolle.

So müsse der Hauskäufer laut Max Herbst von der FMH-Finanzberatung bei einem niedrigen Darlehenszins länger auf das Darlehen warten. Das Geld muss gleichzeitig vom Bausparer schneller zurückgezahlt werden. Eine weitere Faustregel besagt, dass je schneller das Geld benötigt wird, die Rückzahlungsrate umso höher wird.

Nur die wenigsten Käufer oder Bauherren finanzieren ein Haus alleine nur über den Bausparvertag. Oftmals ist das beliebte Kombi-Modell Bausparvertrag plus Darlehen bei den Banken nur dann für den Kunden geeignet, wenn dafür auch der Bauspartarif statt dem hausinternen, empfohlenen Tarif genommen wird.

Wer ein Haus selbst bauen will für den lohnt sich der Bausparvertrag nur dann, wenn er mehrere Jahre zuvor ansparen konnte. Mit dem Bausparvertrag sichert er sich zum jetzigen Zeitpunkt vertraglich vereinbarten Zinsen. Zu welchem Zeitpunkt die Vertragsvoraussetzungen anschließend erfüllt werden ist dabei nicht von Bedeutung.

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