Was ist bei Mieterhöhungen erlaubt und wie hoch darf diese ausfallen?
Eine willkürliche Mieterhöhung ist nicht zulässig. Wann also müssen Mieter eine Mieterhöhung befürchten? Wird ein Mietvertrag für eine Wohnung unterzeichnet, ist dem Unterzeichner i.d.R. bekannt wie hoch seine Miete monatlich ist. Doch der vereinbarte Betrag ist nicht immer so eindeutig und deshalb fürchten einige Mieter sich zurecht vor einer Mietpreiserhöhung durch ihren Vermieter.
Wir wollen hier klären wann eine Erhöhung der Miete zulässig ist und wie hoch diese ausfallen darf. Denn klar ist: für eine Mieterhöhung muss es Gründe geben - sie kann nicht einfach aus dem Blauen heraus vom Vermieter angesetzt werden.

Ganz Allgemein - Wie ist eine Mieterhöhung geregelt ?

Eine Mieterhöhung kann vertraglich in Form einer Staffel- oder Indexmiete vereinbart werden. Eine weitere Möglichkeit ist es die Miete an den ortsüblichen Mietspiegel anzupassen. Eine solche Anpassung bedarf aber auch immer der Zustimmung des Betroffenen Mieters.

Was passiert bei Sanierungen am vermieteten Objekt? Führt das immer zu einer Mieterhöhung?

Eine Mieterhöhung wegen Sanierungsarbeiten ist nur zulässig, wenn es sich dabei um echte Maßnahmen einer Modernisierung handelt. Sind die getanten Arbeiten reiner erhaltungsaufwand oder bloße Instandsetzung führen die lediglich zur Herbeiführung einer im Mietvertrag vereinbarten Ausgangssituation.

Was ist zu tun bei einer angekündigten Mieterhöhung - wie kann man Widerspruch einlegen?

1.)Wie viel Zeit haben Sie?
Ab Zustellung der Ankündigung einer Mieterhöhung bleiben Ihnen in der Regel 2 volle Monate, um dieser zuzustimmen. Verweigern Sie die Zustimmung und zahlen den erhöhten Mietbetrag nicht, gilt dies als Widerspruch.
2.)Wie viel Zeit hat der Vermieter?
Nach erfolgtem Widerspruch bleiben dem Vermieter 3 Monate, um Klage gegen diesen zu erheben. Eine Klageerhebung nach Ablauf der gesetzten Frist ist nicht mehr wirksam.
3.)Wie sollten Sie auf eine angekündigte Mieterhöhung reagieren?
Viele Mieter scheuen einen Prozess aufgrund der entstehenden Gerichts- und Anwaltskosten und stimmen der Mieterhöhung deshalb zu, ob diese nun gerechtfertigt ist oder nicht. Einmal zugestimmt gibt es jedoch kein Zurück mehr. Nutzen Sie daher lieber die Ihnen gewährte Bedenkzeit.