Wirkt die Mietpreisbremse auch?

Mietpreisbremse verfehlt ihre Wirkung

Die von der Bundesregierung beschlossene und bereits von einigen Ländern und Kommunen umgesetzte Mietpreisbremse wirkt in vielen Gemeinden nicht. Dafür gibt es einen einfachen Grund. Im März hat die Bundestag die Mietpreisbremse beschlossen, sechs Bundesländer haben sie bislang umgesetzt. Doch über 70Prozent aller Städte die die Mietpreisbremse bereits umgesetzt haben, nutzen keinen Mietspiegel. Somit fehlt in den 177 betroffenen Kommunen die Grundlage, um das Gesetz effektiv umzusetzen, so zumindest berichtet die „Süddeutsche Zeitung“.
Für Mieter und Vermieter sei es ohne Mietspiegel schwierig, die ortsübliche Vergleichsmiete herauszufinden. So läuft die Mietpreisbremse auf jeden Fall ins Leere. Nur 60 Kommunen in Deutschland mit Mietpreisbremse hätten auch einen Mietspiegel.


Die große Koalition hatte die Mietpreisbremse 2015 eingeführt. Sie soll Mieter schützen vor zu hohen Mieten. Bei einer Wiedervermietung darf die Miete höchstens zehn Prozent über der "ortsüblichen" Vergleichsmiete liegen. Doch wie soll man das wissen, wenn man keinen Mietspiegel erhebt? In Gemeinden ohne Mietspiegel müssen Mieter und Vermieter auf Alternativen zurückgreifen und sich mit Vergleichswohnungen oder Gutachten behelfen.

Die Bundesländern, die bislang die Mietpreisbremse eingeführt haben, gehören Berlin, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Bayern, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg. Die Länder legen per Verordnung Gebiete mit „angespannten Wohnungsmärkten“ fest, die eine Mietpreisbremse einführen dürfen. 239 Städte haben von dieser Regelung laut „SZ“ bisher davon Gebrauch gemacht.

 

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