Die nachstehende kurze Übersicht kann die detaillierte Beratung durch den Notar oder einen Steuerberater naturgemäß nicht ersetzen! Ein ausführliches Merkblatt zur Erbschaftsteuerreform 2009/2010 finden Sie auf meiner Homepage.
1. Die Schenkungsteuer fällt grundsätzlich in gleicher Höhe an, wie sie bei der Vererbung erhöhen würde (Erbschaftsteuer), allerdings stehen die persönlichen Freibeträge alle zehn Jahre erneut zur Verfügung. Durch Verteilung der Vermögensübergabe auf mehrere Zeitabschnitte kann also deutlich Steuer gespart werden! Die persönlichen Freibeträge belaufen sich ab 2009 für Ehegatten und gleichgeschlechtlich Verpartnerte („Homo“- oder „lesbische Ehen“) auf Euro 500.000.--, für Kinder (gegenüber jedem Elternteil) auf je Euro 400.000,--. für Enkel (gegenüber jedem der vier Großelternteile !) auf je Euro 200.000,--, und für Eltern beim Erbschaftserwerb auf je Euro 100.000,--; für Eltern bei Schenkungen, sowie für Geschwister und sonstige, entfernte oder nicht verwandte Personen auf Euro 20.000,--.