Mieterhöhung durch Staffelmiete

Mieterhöhung nach Staffelmiete

Eine Staffelmiete muss zwischen beiden Mietparteien vereinbart werden. Meistens geschieht dies, indem die gestaffelte Mieterhöhung bereits im Mietvertrag festgelegt ist und der Mieter dieser mit seiner Unterschrift zustimmt. Damit eine Staffelmiete zulässig ist, müssen zwei Bedingungen erfüllt sein:

1.)Die Zeitpunkte, ab denen die neue Miete zu entrichten ist, müssen genau dokumentiert sein. Die erste Mieterhöhung darf frühestens nach 12 Monaten erfolgen.
2.)Der neue Mietbetrag muss jeweils konkret beziffert sein. Dies bedeutet, dass ein fester Betrag genannt werden muss, um den sich die Miete steigert. Eine prozentuale Mieterhöhung ist nicht zulässig.


Die Staffelmiete hat für Mieter Vor- und Nachteile. Ist eine Staffelmiete vereinbart, kann der Vermieter keine Mieterhöhung aus anderen Gründen mehr festlegen. Anstatt also zu fürchten, dass irgendwann vielleicht die Miete steigt – sei es wegen Modernisierung oder wegen Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete, weiß der Mieter bei einem Staffelmietvertrag immer ganz genau, wann und wie sich seine Miete erhöht.

Andererseits bedeute dies auch, dass die Mieterhöhung für ihn auf jeden Fall kommt, und der Vermieter muss diese noch nicht einmal begründen. Zudem gibt es keine Beschränkung, wie hoch die Mieterhöhung maximal ausfallen darf. Allenfalls die Mietpreisbremse kann die Mietstaffelungen nach oben begrenzen.


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