Marktwert im Bieterverfahren

Was ist eigentlich eine Immobilie wert?

Ist es dass was der Eigentümer gerne hätte, dass was das Gutachten ermittelt hat oder das was der Käufer bereit ist zu zahlen. Wenn alles optimal läuft ist es eine Übereinstimmung aller Beteiligten. Wobei es weitestgehend davon abhängt was die beiden wichtigsten Protagonisten für eine Preisvorstellung haben und ob darüber eine Einigung erzielt werden kann. Auf Immobilienportalen geht das ganze, mit etwas Engagement, einfach und schnell. Und im Fall des Gutachtens hängt es immer auch ein bisschen davon ab, wer das Gutachten erstellt hat, welchem Zweck es dient, wer der Beauftragende ist und nicht immer unwichtig - wer die Kosten des Gutachtens übernimmt. Aber sind diese Zahlen wirklich wichtig?

Letzt endlich sind wir in einer Marktwirtschaft zuhause. Und wie werden die Preise auf einem Markt gebildet - genau durch Angebot und Nachfrage, also auch zu erst durch Anbieter und Nachfrager. Grundsätzlich gilt, dass eine Immobilie genau soviel Wert ist, wie jemand bereit ist dafür auf dem Markt zu zahlen. Nun mag das schnelle Angebot kommen - 1000 Euro. Doch ist die Immobilie jetzt verkauft? Nein! Es fehlt die Zustimmung des Eigentümers.

Aber zwischenzeitlich könnten weitere Interessenten mehr bieten, andere ziehen ihr Angebot zurück. Eine nicht ganz neue, aber immer noch wenig verbreitete Möglichkeit des Immobilienverkaufs, ist die Kaufpreisfindung mittels "Bieterverfahren". Diese Idee kommt dem marktwirtschaftlichen Grundgedanken sehr nahe. Das Bieterverfahren ermöglicht, die marktwirtschaftlichen Mechanismen von Angebot und Nachfrage transparenter wirken zu lassen, als dies bei vielen anderen Methoden im Vertrieb der Fall ist.

In der Ökonomie gibt es den Begriff von vollkommenen Märkten, die sich unter anderem durch vollkommene Markttransparenz auszeichnen, d.h. alle Marktteilnehmer haben eine vollständige Einsicht und Übersicht in das Marktgeschehen. Auch reagieren alle Marktteilnehmer sofort auf Änderungen, was wiederum Transparenz voraussetzt, sonst wären die Änderungen ja unbekannt. Der Prozess beim Bieterverfahren läuft wie folgt ab: Mit einer Einladung zum „Tag der offenen Tür“ besichtigen Interessenten die Immobilie nicht nacheinander und unabhängig voneinander, sondern zeitgleich. "Jeder sieht jeden", sei es das offenkundige Interesse an einer Immobilie, die Befriedigung purer Neugier, das Feststellen von Mängeln oder die Begeisterung an einzelnen Details. Bei Interesse an der Immobilie kann bereits jetzt ein Kaufangebot abgegeben werden, wobei in der Regel ein Mindestgebot vorgegeben ist. Ist das Gebot dann abgegeben werden die Angebote gesammelt und an alle Interessenten versendet - annonym versteht sich. Jetzt können alle wiederum ein Angebot abgeben, wenn die Immobilie falsch eingeschätzt wurde. Das Bieterverfahren wird meist zu einem bestimmten Stichtag beendet. Wenn sich nun Käufer- und Verkäuferseite einig sind fängt das normale Prozedere des Immobilienverkaufs über einen Notar an. Im Ergebnis entspricht das höchste Gebot im Bieterverfahren dem Marktwert, welcher von den am Bieterverfahren teilnehmenden Interessenten innerhalb eines bestimmten Zeitraums maximal genanntund transparent wurde, ein "echter Marktwert“.



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