Bieter-/Gebotsverfahren bei Immobilienverkauf

 

Ein Bieterverfahren beim Hausverkauf ist eine Art des Verkaufs, bei dem der Verkäufer sein Haus potenziellen Käufern anbietet und diese die Möglichkeit haben, ein Angebot abzugeben (ein Gebot abzugeben). Diese Gebote werden in der Regel schriftlich, bzw. auf geeigneten Plattformen im Internet, eingereicht und der Verkäufer kann dann entscheiden, welches Gebot er annimmt.

Unterscheidung privates oder öffentliches Bieterverfahren

Das Bieterverfahren kann öffentlich oder privat durchgeführt werden.

Öffentliche Bieterverfahren finden in der Regel unter Aufsicht eines Notars oder eines Maklers statt. Privates Bieterverfahren ist ein Verkauf durch eine Agentur oder einen Makler, die das Angebot und die Gebote direkt mit dem Verkäufer absprechen und die Entscheidung treffen.

Es gibt unterschiedliche Methoden für ein Bieterverfahren, z.B. das sogenannte "Dutch Auction" wo der Verkäufer den Preis nach und nach senkt bis ein Käufer zuschlägt. Oder das "Silent Auction" um nur zwei zu nennen, bei dem Gebote innerhalb eines festgelegten Zeitraums eingereicht werden und nach Ablauf des Zeitraums entschieden wird.

Das Bieterverfahren kann für den Verkäufer vorteilhaft sein, da es ihm ermöglicht, den höchstmöglichen Preis für sein Haus zu erzielen. Es kann jedoch auch für den Käufer einen ebay-Effekt erzeugen der sich nachteilig auf den Preis auswirkt.

 

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