Hier sind die Hauptpunkte des neuen Heizungsgesetzes aufgelistet:

  • Neue Gasheizungen sollen nach 2024 nur noch unter einer Bedingung erlaubt sein: Sie müssen auf 100 Prozent Wasserstoff umrüstbar sein
  • Es muss einen "verbindlichen Investitions- und Transformationsplan für Wasserstoffnetze" geben – so steht es im Beschlusspapier
  • Schrittweise sollen neue Gasheizungen ab 2030 mit Biomethan (mind. 50 Prozent) und ab 2036 mit Wasserstoff (mind. 65 Prozent) betrieben werden
  • Die Gas- oder Ölheizung geht kaputt: Verbraucher sollen dann eine neue einbauen lassen können – diese muss nach drei Jahren dann aber mit einem regenerativen Anteil ergänzt werden
  • Für Eigentümer über 80 Jahren soll das Einbauverbot für klassische Gas- und Ölheizungen nach 2024 nicht gelten
  • Auch Eigentümer in Ein- und Zweifamilienhäusern – die vor 2002 eingezogen sind – sollen ausgenommen werden

Wie dieser Entwurf zusammen mit den Ausnahmen wirklich umgesetzt wird bleibt abzuwarten, denn viele Punkte bei der Umsetzung sind noch nicht geklärt.

Minister Habeck will Öl- und Gasheizungen verbieten

Im Entwurf sind unter anderem neue Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden festgelegt. So sollen beispielsweise die Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz und den Energiebedarf für Heizung und Warmwasser erhöht werden. Auch die Vorgaben für erneuerbare Energien sollen verschärft werden. Demnach soll der Anteil erneuerbarer Energien am Wärmebedarf von Gebäuden bis zum Jahr 2030 auf 25 Prozent steigen. Des Weiteren soll die Energieeffizienz von Gebäuden künftig regelmäßig überprüft werden. Hierfür sind verpflichtende Energieaudits vorgesehen.

Heizungstausch häufiger als Tausch der Fenster

Welche Sanierungsmaßnahmen sollten man zuerst angehen beim sanieren einer gebrauchten Immobilie: eine neue Heizung oder neue Fenster, Dachdämmung, Fassadendämmung oder eine optimierte Leistung der Heizung. Ganz oben auf ihrer Sanierungsliste haben Eigentümer demnach den Heizungstausch. Komplettsanierungen stehen weniger hoch im Kurs, das Haus wird häufiger schrittweise auf Vordermann gebracht.

2014 wurden rund 56.000 Förderungen wie eine neue Gasheizung oder Ölheizung mit Brennwerttechnik, eine Wärmepumpen, aber auch Solarthermische-Anlagen und Pelletheizungen von der KfW gefördert. Der Einbau einer neuen Heizung war damit die am häufigsten unterstützte Einzelmaßnahme, dicht gefolgt vom Fenstertausch, der 54.500 Mal gefördert wurde. Auf Platz drei und vier der populärsten Einzelmaßnahmen folgen die Dachdämmung (26.800) und die Fassadendämmung (13.300). Auf dem 5.Platz liegt die Überprüfung und Optimierung bestehender Heizungsanlagen, zum Beispiel durch einen hydraulischen Abgleich (3.200).

Ölheizungen ab 2026 nicht mehr zugelassen. 

Das bereits im Klimapaket aufgenommene Einbauverbot von Ölheizungen ab dem Jahr 2026 war eine wesentliche Ergänzung zum GEG-Entwurf der Bundesregierung in der Fassung vom 29.5.2019. Ende Oktober 2019 billigte das Kabinett die Änderungen – allerdings mit Einschränkungen. Gas- oder Ölheizkessel, die 1991 oder später eingebaut wurden, dürfen nur 30 Jahre lang betrieben werden – Heizkessel, die vor dem 1.1.1991 eingebaut oder aufgestellt wurden, dürfen dann gar nicht mehr betrieben werden.

Ausnahmen für das Verbot gelten, wenn ein Haus weder mit Gas noch mit Fernwärme versorgt werden kann und die Heizung auch nicht aus erneuerbaren Energien betrieben werden kann. Und Hybridlösungen sollen sowohl im Neu- als auch Altbau noch nach 2026 möglich sein.

Wer seine alte Ölheizung durch ein klimafreundlicheres Modell ersetzen lässt, dem winkt eine "attraktive Austauschprämie": Sie soll bei 40 Prozent der Investitionskosten liegen und der Heizungsaustausch zudem von der Steuer abgesetzt werden können.

Neue Studie: Freiflächen-Solarkraftwerke können zukünftig Kosten der EEG-Umlage senken


Im Auftrag von BELECTRIC hat die Prognos AG die Kostenentwicklung von konventionellen und erneuerbaren Stromerzeugungstechniken in verschiedenen Regionen Deutschlands vergleichend gegenübergestellt und neu bewertet.


Die Studie zeigt, dass Freiflächen-Solarkraftwerke bereits heute in einigen Regionen Deutschlands und insbesondere in Süddeutschland die günstigste Erzeugungsform aus erneuerbaren Energien sind. "2015 werden Freiflächen-Solarkraftwerke bezogen auf die reinen Stromgestehungskosten auf 40 Jahre gerechnet mit 7,5 Cent/kWh sogar günstiger sein als Steinkohle- und Erdgasstromerzeugung", so Frank Peter, Senior Projektleiter Energiewirtschaft der Prognos AG.

1. Was sind Mikro-Blockheizkraftwerke?


Als Antrieb dient meist ein Diesel-, bzw. ein Ottomotor der mit Gas angetrieben wird.  Die Mikro-Blockheizkraftwerke funktionieren nach dem Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung.  Das bedeutet, sie produzieren gleichzeitig Wärme und Strom. Im Grunde ist es nichts anderes als in den meisten Autos passiert. Statt des Getriebes daß dann den Antrieb versorgt, ist an gleicher stelle ein Gernerator der Strom erzeugt.  Kraftwerke, die über zehn kW elektrische Leistung bieten, werden als Mini-BHKW bezeichnet. Sie kommen in Mehrfamilienhäusern, Gewerbe- oder Gastronomie-Betrieben zum Einsatz. Für das Einfamilienhaus eigenen sich dagegen die Mikro-BHKW. Beide Kraftwerke, egal ob Mini oder Mikro, nutzen ihren Brennstoff (meist Erdgas) besser als ein herkömmliches Groß-Kraftwerk, das nur Strom erzeugt. Der Clou der dezentralen Blockheizkraftwerke ist nämlich ihr Wirkungsgrad. Denn 90 Prozent der Energie, mit der das kleine Kraftwerk betrieben wird, kommt umgewandelt als Wärme und Strom wieder heraus.

Energieberatung wird zusätzlich vom Staat gefördert

Das Bundeswirtschaftsministerium verschenkt für eine Energieberatung Gutscheine im Wert von 250 Euro. Dabei handelt es sich um eine Sonderaktion, in der die ersten 1000 Besitzer von einem Haus oder einer Wohnung das Geld ausbezahlt bekommen, wenn Sie sich beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) melden teilt das Ministerium in Berlin mit. Dafür muss aber ein Energieberater für die Einreichung des Förderantrags beim Bafa engagiert werden, der nach seiner Beratung auch den Nachweis darüber einreicht. Start der Aktion war am Dienstag und Sie läuft bis Ende Dezember.

Lohnt sich die Anschaffung einer Wärmepumpe als Heizsystem?

Wärmepumpen dienen heutzutage als effiziente Energielieferanten in einem Immobilien Neubau und haben sich mittlerweile auch zum Nachrüsten in Altbauten etabliert. Einige grundlegende Dinge sollten allerdings von Ihnen beachtet werde, wenn die Technik auch Ihre volle Effizienz entfalten kann und auch Kostenersparnisse erreicht werden.

Wärmepumpen gibt es in verschiedenen Variationen. Die drei bekannten Modelle gewinnen Ihre Energie aus der Luft, Wasser oder der Erde. Die Wärmepumpe komprimiert dabei ein integriertes Kühlmittel welches sich unter Druck erhitzt und somit die notwendige Temperatur für das Heizsystem erzeugt. Dabei arbeitet die Wärmepumpe effizienter, je höher die Temperatur der Umweltwärme ist.

Die modernen Heizsysteme im Überblick

Wer in Zukunft ein neues Haus bauen möchte, der muss auch einen Teil seiner Energie selbst erzeugen. Das schreibt der Gesetzgeber vor. Welches Heizsystem ist allerdings das richtige? Lesen Sie nachfolgend die Möglichkeiten für regenerativen Heizsysteme und deren Unterschiede.

Gas- und Ölbrennwertgeräte
Obwohl Gas und Öl teure Energieträger sind erzielen aufgrund von ausgefeilter Technik moderner Geräte sehr gute Werte bei geringem Verbrauch. Bei der Anschaffung sind Sie sogar vergleichsweise am günstigsten. Der Preisvorteil wird allerdings aufgrund hoher Energiepreise schnell wieder verringert. Ein Nachteil von einem Ölbrennwertkessel ist zudem der, dass Sie für Ihn viel Platz brauchen. Anders ist dies bei Gasbrennwertkesseln.

Absorptionskältemaschinen - Bald eine Alternative zu Wärmepumpen?

Wissenschaftler der TU Berlin entwickelten in einem gemeinsamen Projekt mit Vattenfall und dem ZAE Bayern zwei neue Absorptionskälteanlagen. Die von den Forschern „Biene“ getaufte 50-kW-Anlage und die mit 160 kW größere „Hummel“ nutzen Wärme auf niedrigem Temperaturniveau zur Kälteerzeugung. Die Prototypen sind im Vergleich zu den auf dem Markt verfügbaren Systemen kleiner, leichter und leistungsfähiger. Jetzt startet ein Feldtest.

Ausgeganen sind die Forscher und Wissenschaftler von einer erreichbaren Zeitersparnis von 20-25 %. Herausgekommen ist nun eine Zeitersparnis für die Aggregate für den Volllastbetrieb von 50%. Während marktübliche Aggregate 30 min benötigen um im Volllastbetrieb zu arbeiten, schafen es die Aggregate des EntwicklerVerbundes( TU Berlin, Vattenfall Wärme, das Zentrum für angewandte Energieforschung (ZAE) in Bayern,) in der Hälfte der Zeit. Dabei benötigen Sie auch nur noch 1/3 des Kältemittels. Sollten die Tesiv positiv verlaufen und die Labortests bestätigen, kann das eine wirkliche Alternativ für viele KMU Unternehmen, sowie Handwerkersbetriebe die solche Möglichkeiten nutzen können.

EU setzt Impulse im Kampf gegen Chinesische Solar-Dumpingpreise

Die EU geht mit massiven Strafzöllen gegen nach Ihrer Ansicht nach zu billigen Solarpaneelen aus China vor. Somit verschärft sich der Streit zwischen der EU und China im Markt für Sonnenenergie. Die EU verhängt massive Strafzölle für den Import von Billigware aus China und riskiert damit auch eventuelle Vergeltungsmaßnahmen sowie deutsche Arbeitsplätze.

Einfuhren von Solarpaneelen sollen im Durchschnitt mit einem Zollsatz von 47 Prozent, spätestens ab dem 5. Juni, belegt werden, teilen Angaben aus EU-Kreisen mit. Die Strafzölle sind in der Branche umstritten. Da China jedes Jahr Solarprodukte im Wert von ca. 21 Milliarden nach Europa exportiert

Regierung hebt das Verbot für Nachtspeicheröfen auf!

Obwohl Nachtspeicheröfen als Stromfresser gelten, könnten Sie ein Comeback erleben - und zwar als flexible Stromspeicher. Die Regierung hob das geplante Verbot auf, da Nachtspeicheröfen als flexible Speicher für Wind- und Sonnenstrom dienen sollen.
In Deutschland gibt es rund 1,5 Millionen Nachtspeicherheizungen. Diese können nun auch über das Jahr 2019 hinaus betrieben werden. In der vorherigen Woche kippte der Bundestag am frühen Freitagmorgen das Verbot aus den Zeiten der großen Koalition mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP.

Wie war das mit der Dämmung in den 70er?

In den siebziger Jahren wurden bereits manche Neubauten besser gedämmt. Das zahlte sich nach der ersten Energiekrise 1973 aus. Ein bekannter Wandaufbau um 1970 bestand aus 30 cm dicken Bims-Hohlblocksteinen, die innen mit 2,0 cm Polystyrolplatten (Poresta, Styropor) gedämmt und mit Gipskarton verkleidet wurden. Der Wand -U - Wert war mit 0,75 W/(m²K) um 45 % besser, als die damalige DIN 4108 vorschrieb. Diese innen gedämmten Wände sind bis heute schadensfrei geblieben. Nachgesagt hatte man ihnen viel Schlechtes: Feuchteschäden zwischen Dämmung und Wand würden entstehen, der Taupunkt würde sich verschieben.

Mit Hartschaum innen gedämmte Wände bleiben schadensfrei, weil der Dämmstoff die Wasserdampfmoleküle aus der Raumluft zum Teil ausbremst, wenn sie in die Wand eindringen wollen. Er ist so Dampf bremsend wie Holz. Deshalb ist bei Innendämmungen aus 2 cm Hartschaum die gedämmte Wand um ca. 10 % trockener als die ungedämmte, berechnet mit dem Verfahren der DIN 4108.

Extrakosten für die Hausbesitzer

Hausbesitzer werden heutzutage vom Staat genötigt Energiesparmaßnahmen vorzunehmen. Oftmals rechnet sich eine Sanierung wirtschaftlich aber nicht, was unter den Eigentümern für Unmut und Ärger sorgt. Denn der einzelne Bürger hat nicht immer identische Interessen wie der Staat. Das müssen Haus und Wohnungsbesitzer leider des Öfteren immer wieder schmerzlich feststellen. Obwohl die Mietpreise momentan explodieren und Haus und Wohnungsbesitzer sich glücklich schätzen können, kann eine Immobilie heutzutage auch eine Last sein! Denn die Regierung wird nicht müde wenn es um Steuererhöhung und das erlassen neuer Vorschriften geht.

Besonders eine aktuelle Studie des Schweizer Forschungsinstitutes Prognos im Auftrag der staatlichen KfW-Bankengruppe dürfte viele Eigentümer ärgern. In der Studie haben die Forscher den konjunkturellen Effekt der Investitionen errechnet, die für das Erreichen der Regierungsziele zum Klimaschutz nötig wären.

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