Minister Habeck will Öl- und Gasheizungen verbieten

Im Entwurf sind unter anderem neue Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden festgelegt. So sollen beispielsweise die Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz und den Energiebedarf für Heizung und Warmwasser erhöht werden. Auch die Vorgaben für erneuerbare Energien sollen verschärft werden. Demnach soll der Anteil erneuerbarer Energien am Wärmebedarf von Gebäuden bis zum Jahr 2030 auf 25 Prozent steigen. Des Weiteren soll die Energieeffizienz von Gebäuden künftig regelmäßig überprüft werden. Hierfür sind verpflichtende Energieaudits vorgesehen.

Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz

Eine energetische Sanierung bezieht sich auf Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz einer Immobilie. Hierbei können beispielsweise Maßnahmen wie Dämmung der Wände, Dach und Boden, Austausch alter Fenster gegen moderne, energiesparende Fenster, Erneuerung der Heizungsanlage oder die Installation von Solartechnik zur Stromgewinnung erfolgen. Ziel ist es, Energie und damit Kosten zu sparen und den CO2-Ausstoß zu reduzieren.In Deutschland gibt es keine allgemeine Verpflichtung zur Durchführung einer energetischen Sanierung beim Kauf eines Hauses. Es kann jedoch Förderungen für solche Maßnahmen geben, die von den örtlichen Stadtwerken oder dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bereitgestellt werden. ....

Welcher Energieausweis ist der richtige?

Es gibt verschiedene Arten von Energieausweisen für Wohn- und Geschäftshäuser. Welcher der richtige ist, hängt von der Art des Gebäudes und dem Zweck des Ausweises ab.

Heizungstausch häufiger als Tausch der Fenster

Welche Sanierungsmaßnahmen sollten man zuerst angehen beim sanieren einer gebrauchten Immobilie: eine neue Heizung oder neue Fenster, Dachdämmung, Fassadendämmung oder eine optimierte Leistung der Heizung. Ganz oben auf ihrer Sanierungsliste haben Eigentümer demnach den Heizungstausch. Komplettsanierungen stehen weniger hoch im Kurs, das Haus wird häufiger schrittweise auf Vordermann gebracht.

2014 wurden rund 56.000 Förderungen wie eine neue Gasheizung oder Ölheizung mit Brennwerttechnik, eine Wärmepumpen, aber auch Solarthermische-Anlagen und Pelletheizungen von der KfW gefördert. Der Einbau einer neuen Heizung war damit die am häufigsten unterstützte Einzelmaßnahme, dicht gefolgt vom Fenstertausch, der 54.500 Mal gefördert wurde. Auf Platz drei und vier der populärsten Einzelmaßnahmen folgen die Dachdämmung (26.800) und die Fassadendämmung (13.300). Auf dem 5.Platz liegt die Überprüfung und Optimierung bestehender Heizungsanlagen, zum Beispiel durch einen hydraulischen Abgleich (3.200).

Das schreibt die ENEV für den Energieausweis vor?

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) schreibt Energieausweise zur Bewertung des energetischen Zustands von Gebäuden vor. Sie enthalten allgemeine Angaben zum Gebäude, zu den für die Beheizung verwendeten Energieträgern (zum Beispiel Gas, Öl) sowie die Energiekennwerte des Gebäudes. Neue Ausweise für Wohngebäude haben darüber hinaus eine Energieeffizienzklasse von A+ bis H.

 

Was bedeuten die neuen Energieeffizienzklassen?

Ab 1. Mai 2014 ausgestellte Energieausweise für Wohngebäude besitzen eine Effizienzklasse, wie man sie von vielen Elektrogeräten kennt. Energieeffizienzklassen sind ein System zur Bewertung der Energieeffizienz von Gebäuden und Haushaltsgeräten. Diese Klassen werden in der Regel durch eine Skala von A+++ (sehr effizient) bis G (wenig effizient) dargestellt. Je höher die Klasse, desto geringer ist der Energieverbrauch des Gebäudes oder Geräts.
Die Energieeffizienzklassen werden auf der Grundlage der Energieverbrauchsmessungen und berechneten Energiebedarfs erstellt, die durch spezielle Standards und Regelungen festgelegt sind.
In Europa und Deutschland wird zum Beispiel die Energieeffizienzklasse von Gebäuden durch die Energieeinsparverordnung (EnEV) festgelegt und kontrolliert.
Energieeffizienzklassen sind ein wichtiger Faktor bei der Beurteilung der Umweltfreundlichkeit und Kosteneffizienz von Gebäuden und Geräten und können helfen, bei der Entscheidung für den Kauf oder die Modernisierung von Immobilien oder Geräten.

Aber wer braucht wann einen Energieausweis?

Ein Energieausweis muss immer dann erstellt werden, wenn ein Gebäude neu gebaut wird. In diesen Fällen muss der Bauherr oder Eigentümer sicherstellen, dass er vom Planer oder Architekten einen Ausweis erhält. Gleiches gilt, wenn ein Gebäude umfassend saniert und dabei eine energetische Gesamtbilanzierung nach EnEV durchgeführt wird, wie es beispielsweise eine Sanierung zu einem KfW-Effizienzhaus erfordert.

Außerdem ist ein Ausweis notwendig, wenn ein Haus oder eine Wohnung verkauft oder neu vermietet werden soll. Der Eigentümer oder Verkäufer der Immobilie muss dem Kaufinteressenten den Energieausweis zeigen,

Was kann man aus dem Energieausweis ablesen?

Der Energieausweis umfasst in der Regel fünf Seiten und enthält neben den Energiekennwerten des Gebäudes auch eine Vielzahl weiterer Angaben sowie Empfehlungen zur kostengünstigen Modernisierung. Nachfolgend wird der Aufbau des Ausweises nach der aktuellen Energieeinsparverordnung 2014 beschrieben. Da Energieausweise in der Regel zehn Jahre lang gültig sind, sind allerdings auch noch ältere Ausweise im Umlauf, die etwas davon abweichen.

Welche Vorgaben gibt es für den Energieausweis?

Ein Energieausweis wird für das ganze Gebäude ausgestellt, nicht für einzelne Wohnungen. Er muss den Vorgaben der zum Zeitpunkt der Ausstellung geltenden EnEV entsprechen, vom Aussteller mit Name, Anschrift, Berufsbezeichnung und Ausstellungsdatum versehen und eigenhändig oder durch Nachbildung der Unterschrift unterschrieben sein. Ein Farbausdruck ist nicht vorgeschrieben. Früher ausgestellte Wärmebedarfsausweise oder Energiepässe, die nach EnEV als Energieausweise anerkannt wurden, können in der damals gültigen Form weiter verwendet werden.

Ausweise, die ab 1. Mai 2014 ausgestellt wurden, enthalten eine Registriernummer. Sie dient der Kontrolle ausgestellter Ausweise durch die zuständigen Behörden.

Neue Studie: Freiflächen-Solarkraftwerke können zukünftig Kosten der EEG-Umlage senken


Im Auftrag von BELECTRIC hat die Prognos AG die Kostenentwicklung von konventionellen und erneuerbaren Stromerzeugungstechniken in verschiedenen Regionen Deutschlands vergleichend gegenübergestellt und neu bewertet.


Die Studie zeigt, dass Freiflächen-Solarkraftwerke bereits heute in einigen Regionen Deutschlands und insbesondere in Süddeutschland die günstigste Erzeugungsform aus erneuerbaren Energien sind. "2015 werden Freiflächen-Solarkraftwerke bezogen auf die reinen Stromgestehungskosten auf 40 Jahre gerechnet mit 7,5 Cent/kWh sogar günstiger sein als Steinkohle- und Erdgasstromerzeugung", so Frank Peter, Senior Projektleiter Energiewirtschaft der Prognos AG.


Die wichtigsten Änderungen im Vergleich zur EnEV 2009 auf einen Blick:

Verschärfung der primärenergetischen Anforderungen (Gesamtenergieeffizienz) an neu gebaute Wohn- und Nichtwohngebäude um 25 Prozent ab 1.1.2016. Die Wärmedämmung der Gebäudehülle muss zudem im Schnitt etwa 20 Prozent besser ausgeführt werden.

Heizkessel, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben werden und nach dem 1.1.1985 eingebaut wurden, müssen nach 30 Jahren außer Betrieb genommen werden. Wurden die entsprechenden Heizkessel vor 1985 eingebaut, dürfen diese schon ab 2015 nicht mehr betrieben werden. Ausnahmen gelten für Niedertemperatur- und Brennwertkessel sowie für bestimmte selbstnutzende Ein- und Zweifamilienhausbesitzer.

Für den Gebäudebestand sind darüber hinaus keine wesentlichen Verschärfungen vorgesehen.

Nachrüstpflichten für Heizkessel sind auch in der EnEV 2014 im § 10

Zuerst einmal ein Hinweis auf den Wegfall einer Verpflichtung, die seit dem 13. Juli 2013 abgeschafft wurde: Das novellierte Energieeinsparungsgesetz (EnEG 2013) hat seit seinem Inkrafttreten die Außerbetriebnahme von gewissen elektrischen Speicherheizungen im Bestand, wie es die EnEV 2009 im § 10 a(Außerbetriebnahme von elektrischen Speicherheizsystemen) forderte, wieder aufgehoben. Im Artikel 1 a (Änderung der Energieeinsparverordnung) regelt das novellierte Gesetz, dass auch der besagte Paragraph aufgehoben wird. Die Nachrüstpflichten für Heizkessel sind auch in der EnEV 2014 im § 10 (Nachrüstung bei Anlagen und Gebäuden) im ersten Absatz geregelt. Dank der Bundesrats-Maßgaben ist diese Pflicht nun auch erheblich erweitert. Je nachdem, wann die Heizkessel eingebaut oder aufgestellt wurden, müssen Eigentümer Folgendes beachten:

Heizkessel vor dem 1. Oktober 1978 installiert:

Die Novelle der Energieeinsparverordnung tritt zum 1.5.2014 in Kraft.

Die EnEV 2014 bringt Verkäufer und Vermieter sowie manchen Eigentümer von Bestandsimmobilien neue Pflichten:  Ab 1.5.2014 gilt die EnEV 2014.

Für alle Verkäufer und Vermieter von Immobilien kommen neue Pflichten zu. In Immobilienanzeigen sind ab Mai 2014 die energetischen Kennwerte mit anzugeben. Auch müssen Verkäufer und Vermieter dem Käufer bzw. neuen Mieter den Energieausweis übergeben und diesen bereits bei der Besichtigung vorlegen. Zudem muss im Energieausweis unter Geltung der EnEV 2014 eine Energieeffizienzklasse angegeben werden. Wichtiges Indiz beim Energieausweis ist die Farbskala. Sie zeigt an, wie viel Energie für Heizung und Warmwasser benötigt wird. Je nach Art des Ausweises wird hier der theoretische Energiebedarf beziehungsweise der tatsächliche Verbrauch eingetragen. Dabei gilt: je grüner, desto energieeffizienter. Der grüne Bereich auf der Skala bezeichnet nach dem Ampelsystem eine gute, der rote eine schlechte Energiebilanz.

Energieberatung wird zusätzlich vom Staat gefördert

Das Bundeswirtschaftsministerium verschenkt für eine Energieberatung Gutscheine im Wert von 250 Euro. Dabei handelt es sich um eine Sonderaktion, in der die ersten 1000 Besitzer von einem Haus oder einer Wohnung das Geld ausbezahlt bekommen, wenn Sie sich beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) melden teilt das Ministerium in Berlin mit. Dafür muss aber ein Energieberater für die Einreichung des Förderantrags beim Bafa engagiert werden, der nach seiner Beratung auch den Nachweis darüber einreicht. Start der Aktion war am Dienstag und Sie läuft bis Ende Dezember.

Welcher Energieausweis ist der richtige?

Nicht alle Ausweisangebote bieten die erforderlichen Informationen - und Verbraucher wissen häufig nicht, wie sie die Papiere lesen sollen.
Nach dem Ablauf mehrerer Übergangsfristen ist der Energieausweis nun seit Anfang des Jahrs für alle Wohnimmobilien Pflicht. Mieter und Kaufinteressenten können vor Vertragsabschluss verlangen, dass ihnen der Pass über den Verbrauch vorgelegt wird. Das soll ihnen erleichtern, festzustellen, welche Kosten auf sie zukommen. Doch nicht alle Angebote bieten die erforderlichen Informationen - und Verbraucher wissen häufig nicht, wie sie die Papiere lesen sollen.

Ein Energiereferent der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf sagte neulich:.."Die Datenabfragen der Aussteller sind bei den billigen Varianten meistens nicht mal ausreichend bzw. einfach falsch!!! " Das ergab eine Stichprobe des Verbraucherschutzes von ca 100 Online-Anbietern. (Zeitschrift Test)

Lohnt sich die Anschaffung einer Wärmepumpe als Heizsystem?

Wärmepumpen dienen heutzutage als effiziente Energielieferanten in einem Immobilien Neubau und haben sich mittlerweile auch zum Nachrüsten in Altbauten etabliert. Einige grundlegende Dinge sollten allerdings von Ihnen beachtet werde, wenn die Technik auch Ihre volle Effizienz entfalten kann und auch Kostenersparnisse erreicht werden.

Wärmepumpen gibt es in verschiedenen Variationen. Die drei bekannten Modelle gewinnen Ihre Energie aus der Luft, Wasser oder der Erde. Die Wärmepumpe komprimiert dabei ein integriertes Kühlmittel welches sich unter Druck erhitzt und somit die notwendige Temperatur für das Heizsystem erzeugt. Dabei arbeitet die Wärmepumpe effizienter, je höher die Temperatur der Umweltwärme ist.

Absorptionskältemaschinen - Bald eine Alternative zu Wärmepumpen?

Wissenschaftler der TU Berlin entwickelten in einem gemeinsamen Projekt mit Vattenfall und dem ZAE Bayern zwei neue Absorptionskälteanlagen. Die von den Forschern „Biene“ getaufte 50-kW-Anlage und die mit 160 kW größere „Hummel“ nutzen Wärme auf niedrigem Temperaturniveau zur Kälteerzeugung. Die Prototypen sind im Vergleich zu den auf dem Markt verfügbaren Systemen kleiner, leichter und leistungsfähiger. Jetzt startet ein Feldtest.

Ausgeganen sind die Forscher und Wissenschaftler von einer erreichbaren Zeitersparnis von 20-25 %. Herausgekommen ist nun eine Zeitersparnis für die Aggregate für den Volllastbetrieb von 50%. Während marktübliche Aggregate 30 min benötigen um im Volllastbetrieb zu arbeiten, schafen es die Aggregate des EntwicklerVerbundes( TU Berlin, Vattenfall Wärme, das Zentrum für angewandte Energieforschung (ZAE) in Bayern,) in der Hälfte der Zeit. Dabei benötigen Sie auch nur noch 1/3 des Kältemittels. Sollten die Tesiv positiv verlaufen und die Labortests bestätigen, kann das eine wirkliche Alternativ für viele KMU Unternehmen, sowie Handwerkersbetriebe die solche Möglichkeiten nutzen können.

Regierung hebt das Verbot für Nachtspeicheröfen auf!

Obwohl Nachtspeicheröfen als Stromfresser gelten, könnten Sie ein Comeback erleben - und zwar als flexible Stromspeicher. Die Regierung hob das geplante Verbot auf, da Nachtspeicheröfen als flexible Speicher für Wind- und Sonnenstrom dienen sollen.
In Deutschland gibt es rund 1,5 Millionen Nachtspeicherheizungen. Diese können nun auch über das Jahr 2019 hinaus betrieben werden. In der vorherigen Woche kippte der Bundestag am frühen Freitagmorgen das Verbot aus den Zeiten der großen Koalition mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP.

EnEV2009 : unbedingte Nachrüstverpflichtungen (§ 10 EnEV)

 19.11.2009 Gepostet in Energiesparen, EnEV
Im dritten Abschnitt (§§ 9 ff.) der EnEV 2009 sind die Nachrüstverpflichtungen für bestehende Gebäude festgelegt.

unbedingte Nachrüstverpflichtungen (§ 10 EnEV)

Es handelt sich um öffentlich-rechtliche Verpflichtungen, die für Eigentümer und Hausverwalter zwingend sind und denen selbstständig nachzukommen ist. Diese Verpflichtungen bestehen unabhängig davon, ob energetische Maßnahmen am Gebäude durchgeführt werden oder nicht.

I. Außerbetriebnahme von älteren Heizkesseln

Heizkessel die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen befeuert werden und die vor dem 01.10.1978 eingebaut oder aufgestellt worden sind, sind außer Betrieb zu nehmen. Dies gilt auch dann, wenn die zulässigen Abgasverlustwerte eingehalten werden.

  1. Dies gilt nicht für Heizungen, die mit Niedertemperatur- oder Brennwertkesseln ausgestattet sind. (§ 10 Abs. 1 Satz 2 EnEV).
  2. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern, von denen der Eigentümer eine Wohnung am 01.02.2002 selbst bewohnt hat, müssen solche “alten” Heizkessel nur dann außer Betrieb genommen werden, wenn ein Eigentümerwechsel nach dem 01.02.2002 stattgefunden hat. Die gesetzlichen Verpflichtungen gehen auf den neuen Eigentümer über, der diesen Heizkessel zwei Jahre nach dem ersten Eigentumsübergang außer Betrieb zu nehmen hat. (§ 10 Abs. 5 nr. 2 EnEV).

Extrakosten für die Hausbesitzer

Hausbesitzer werden heutzutage vom Staat genötigt Energiesparmaßnahmen vorzunehmen. Oftmals rechnet sich eine Sanierung wirtschaftlich aber nicht, was unter den Eigentümern für Unmut und Ärger sorgt. Denn der einzelne Bürger hat nicht immer identische Interessen wie der Staat. Das müssen Haus und Wohnungsbesitzer leider des Öfteren immer wieder schmerzlich feststellen. Obwohl die Mietpreise momentan explodieren und Haus und Wohnungsbesitzer sich glücklich schätzen können, kann eine Immobilie heutzutage auch eine Last sein! Denn die Regierung wird nicht müde wenn es um Steuererhöhung und das erlassen neuer Vorschriften geht.

Besonders eine aktuelle Studie des Schweizer Forschungsinstitutes Prognos im Auftrag der staatlichen KfW-Bankengruppe dürfte viele Eigentümer ärgern. In der Studie haben die Forscher den konjunkturellen Effekt der Investitionen errechnet, die für das Erreichen der Regierungsziele zum Klimaschutz nötig wären.

EnEV2009 (Teil 8): Energieausweis

7.12.2009 Gepostet in Energiesparen, EnEV

GEMÄSS § 16 ENEV BESTEHT FÜR GEBÄUDEEIGENTÜMER DIE PFLICHT ZUR VORLAGE EINES ENERGIEAUSWEISES.

  • dabei muss der Eigentümer dafür sorge tragen, dass die daten, die er dem Ersteller des Ausweises zur verfügung stellt, richtig sind. wenn für den aussteller begründeter Anlass zu zweifeln an deren Richtigkeit besteht, so darf er die bereit gestellten daten nicht verwenden. soweit der aussteller die Daten selbst ermittelt muss er sorge dafür tragen, dass diese richtig sind (§ 17 abs. 5 enev).
  • es gibt zwei arten von Energieausweisen, nämlich Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis (§§ 18 f. enev), die in unterschiedlicher weise für Wohn- und Nichtwohngebäude berechnet werden.
  • sofern Massnahmen für kostengünstige Verbesserungen der energetischen Eigenschaften des Gebäudes (energieeffizienz) möglich sind, hat der aussteller des energieausweises dem eigentümer anlässlich der ausstellung eines energieausweises entsprechende, begleitende empfehlungen in form von kurz gefassten fachlichen hinweisen auszustellen (modernisierungsempfehlungen) (§ 20 enev)
  • ausstellungsberechtigte für bestehende gebäude sind nur die in § 21 enev genannten personengruppen
  • .§ 16 enev

Erneuerbare Energie hat viele Vorteile beim Neubau eines Hauses.

Die wichtigsten davon sind:

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