Preise in den einzelnen Segmenten steigen weiter!

Die Preise für selbst genutztes Wohneigentum und Büroimmobilien sind laut dem Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) im zweiten Quartal dieses Jahres weiter gestiegen. Um 6 % zogen im Vergleich zum Vorjahr die Preise für Eigentumswohnungen an und bilden damit auch den stärksten Anstieg. Vergleichsweise im Rahmen stiegen die Preise für

Einfamilienhäuser und Zweifamilienhäuser um 2,3 % an. Der auf der Entwicklung von Neuvertragsmieten und Liegenschaftszinssätzen ermittelte Kapitalwertindex für Mehrfamilienhäuser stieg um 4,9 %. Das Plus bildet sich laut vdp größtenteils aus der Entwicklung der Neuvertragsmieten, diese legten nämlich gegenüber dem zweiten Quartal 2012 um 4,6 % zu. Eine leichte Senkung gab es dagegen beim Liegenschaftszins. Bei Büroimmobilien stieg der Kapitalwertindex aufgrund der Steigerung bei Neuvertragsmieten und auch den Liegenschaftszinsen um 5,6 %.


Wer ist der größte Wohnungsfinanzierer?

Der größte Wohnungsfinanzierer in Deutschland ist die Sparkassengruppe. Nach Berechnung des Verbands der privaten Bausparkassen kamen von den insgesamt 147 Milliarden Euro an ausbezahlten Finanzierungsmitteln 49,6 Milliarden Euro von der Sparkassengruppe. Dahinter folgen mit 33,4 Milliarden (22,8 %) Euro die Bausparkassen, mit 26,3 Milliarden Euro (17,9 %) die Kreditbanken und mit 25,4 Milliarden Euro (17,3 %) die Genossenschaftsbanken.

Rückgang im Bauumsatz gegenüber dem Vorjahr!

Um fünf Prozent ging der Bauumsatz zum Ende des ersten Halbjahres 2013 im Vergleich zum Vorjahr zurück. Der Grund dafür war der lange Winter und die Witterungsverhältnisse. Alle Sparten sind betroffen. Das geht aus einer Studie des ZDB (Zentralverband Deutsches Baugewerbe) hervor. Eine solide Auftragslage ist allerdings weiterhin im Wohnungsbau vorzufinden.
Die Leistungsbilanz wurde auch aufgrund von zwei Arbeitstagen weniger als im Vorjahr gedrückt. Zirka sechs Prozent fehlen hier im Vergleich zum Vorjahreszeitraum, obwohl die Auftragslage insgesamt recht gut ist. Die Auftragslage hat allerdings ein hohes Produktionspotenzial, da Sie sich in allen Sparten gegenüber dem Vorjahr um fünf Prozentpunkte verbessert hat.

Weitere Grundsteuererhöhung werden bald erwartet

Eigentlich war das Jahr 2012 für die Kommunen ein gutes Jahr. Denn aufgrund des Anstieges der Steuereinnahmen um 7 Prozent auf insgesamt rund 900 Millionen Euro haben Sie erstmals einen Finanzüberschuss erzielt. Aufgrund dessen stieg die Grundsteuer langsamer als noch im Vorjahr.

Allerdings haben immer noch 48 Prozent aller Kommunen im Jahre 2012 ein Defizit verbucht – trotz günstiger Rahmenbedingungen! Eine Zweiklassengesellschaft sieht daher auch

Hans-Peter-Busson, Partner bei Ernst & Young (E&Y). Finanzschwache Gemeinden, die im Standortwettbewerb weiter verlieren weil Sie Gebühren erhöhen und Leistungen weiter kürzen müssen, stehen Wohlhabenden Kommunen gegenüber, die Zuzügler mit attraktiven Angeboten locken. Weiterhin müssen die Gemeinden in diesem Jahr insgesamt Gegenmaßnahmen vorbereiten, da Sie wieder mit schlechteren Rahmenbedingungen rechnen müssen. So wollen 37 Prozent im Vergleich zum Jahr 2012 Ihre Leistungen kürzen, 2012 lag diese Zahl noch bei 29 Prozent. Auch bei Steuern und Gebühren wollen die Gemeinden in den Jahre 2013 und 2014 weiter erhöhen. Insgesamt planen das74 Prozent aller Gemeinden, im Jahr 2012 waren es noch 66 Prozent.

Weiterhin hohes Niveau beim Immobilienumsatz

Weiterhin auf hohem Niveau bleibt der Handel mit Immobilien in Bayern. So wurden in den ersten sechs Monaten laut IVD (Immobilienverband) gewerbliche als auch private Objekte mit einem Wert von über 19

Mrd. Euro gehandelt. Insgesamt handelt es sich bei dieser Zahl um etwas mehr als einem Fünftel des Bundesweiten Umsatzes. Um 4,4 Prozent ist das Handelsvolumen in Bayern gegenüber dem ersten Halbjahr 2012 gestiegen. Allerdings fiel das Plus im Vergleich zu den Vorjahren geringer aus. So gab es im ersten Halbjahr 2001 eine Steigerung von 16,4 Prozent und im ersten Halbjahr 2012 eine Steigerung um 11,5 Prozent. Laut IVD ist die Angebotsverknappung in Bayern ein springender Punkt für den zurückgegangenen Anstieg. Die Zahlen entstammen aus einer IVD-Hochrechnung, basierend auf dem erhobenen Grunderwerbsteueraufkommens des Bundesministeriums für Finanzen.

Erhöhung der Grunderwerbsteuer in Bremen und Niedersachsen

Auch in Bremen soll die Grunderwerbsteuer zum 1. Januar 2014 um 0,5 Prozentpunkte, insgesamt auf 5 Prozent, steigen. Das hat der Bremer Senat beschlossen. So werden jährlich insgesamt 8,1 Millionen Euro mehr erhofft, die nicht in den Länderfinanzausgleich gehen. Laut Finanzsenatorin Linnert plant auch Niedersachsen eine Erhöhung der Grunderwerbsteuer auf 5 Prozent, damit keine Abwanderung von Grundstückskäufern zu befürchten sei.

München weiterhin teuerste Stadt in Deutschland!

Auch weiterhin bleibt München das teuerste Pflaster in Deutschland. Ein neuer Spitzenwert wurde mit einer Angebotsmiete von 14,45 Euro pro Quadratmeter laut immobilien-zeitung.de im ersten Halbjahr 2013 erzielt. Unter den acht untersuchten Städten ist München auf Jahressicht mit einem Anstieg der Mieten für Wohnungen mit einem Plus von 9,8% führend auf der Liste.

Auf Platz zwei folgt Frankfurt mit 11,95 Euro pro Quadratmeter. Für München ist der Abstand für die Mieten der Wohnungen zu den anderen Städten weiterhin gestiegen.

München bleibt auch weiterhin Spitzenreiten bei den Preisen für Eigentumswohnungen. Bis zu 4.830 Euro pro Quadratmeter müssen in der Hauptstadt von Bayern gezahlt werden. Damit nähert sich die Stadt weiterhin der 5.000 Euro-Marke. Das zweite Mal in Folge wurden in München mehr als 6.000 neue Wohnungen fertiggestellt. Allerdings ist eine Entspannung auf dem Wohnungsmarkt nicht in Sicht, betrachtet man sich den Einwohnerzuwachs von 28.000 Einwohnern.

Alte Häuser müssen von Eigentümern nicht perfekt saniert werden

Der Bundesgerichtshof hat nun Klarheit in der Frage geschaffen, ob Vermieter bei kleineren Sanierungen die neuesten Schallschutzbestimmungen anwenden müssen, oder ob Mieter stattdessen die Miete kürzen dürfen. Eigentümer einer Immobilie müssen sich nämlich nicht nach den neuesten Schallschutzbestimmungen bei einer Sanierung halten. Vielmehr sind hier die Bestimmungen gültig, die zu der Zeit galten, als das Haus gebaut wurde. Mit dieser Entscheidung hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe einem Besitzer einer Immobilie in Mannheim aus dem Jahre 1952 Recht gegeben.

Rückgang bei den Preisen für Wohnungen in guten Lagen

Im Sommer haben die Wohn- und Mietpreise für deutsche Wohnungen leicht nachgegeben. Besonders auffällig ist der Nachgang bei Wohnungen in besonders guten Wohnlagen festzustellen. Dort scheinen die Preissteigerungen Ihren Höhepunkt längst überschritten zu haben. Als Quelle dient der Wohnindex AWI des Maklerhauses Aengevelt. Diesem liegt eine Befragung von 200 Marktexperten zugrunde. Bezahlbare Wohnungen bleiben in den Wachstumskernen laut Analyse allerdings weiterhin knapp. 40 Prozent der Befragten rechnen laut der Umfrage mit weiter steigenden Investitionen in den Bau von Wohnungen. Allerdings erwarten nur 18 Prozent davon Neubau im einfachen Segment.

Ihre eigene Ferienimmobilie - Tipps zum Kauf

Manch einer träumt in der schönsten Zeit des Jahres von seiner eigenen Ferienimmobilie. Dass dies kein Traum bleiben muss zeigen die historisch tiefen Hypothekzinsen. Wer grundlegende Dinge beachtet, für den wird auch der Traum von der eigenen Immobilie als Feriendomizil auch kein Albtraum. Vor allem von Spontankäufen sollte man die Finger weglassen. Sie sollten sich auch auf jeden Fall über die Entwicklung der Preise für Immobilien in Ihrem Feriengebiet informieren. Das befreit Sie zumindest schon einmal vor bösen Überraschungen. Machen Sie sich schlau darüber, ob Ihr geliebter Urlaubsort auch für andere Menschen so attraktiv erscheint. Denn wenn dies der Fall ist, so steigen Ihre Chancen die Immobilie anderweitig zu vermieten und so auch die Finanzierungskosten zu senken.

Der DIX (Deutsche Immobilien Index) - Definition

Indizes, die für eine bessere Transparenz sorgen sollen, gibt es auch auf dem Immobilienmarkt. Der Deutsche Immobilien Indes, kurz DIX, gehört zum Beispiel dazu. Der Deutsche Immobilien Index basiert auf den Auswertungen einer Datenbank und zählt als sogenannter Performanceindex. Die Datenbank für die Auswertung enthält eine Vielzahl detaillierter Informationen bezogen auf die veräußerten Grundstücke. Insgesamt verfügt die Datenbank momentan über Infos zu über 3.400 Immobilien. Dazu zählen unter anderem Wohnungen, Häuser, Büros, Ladengeschäfte, des Weiteren aber auch gemischt genutzte Immobilien. Der DIX wird einmal im Jahr von der IPD (Investment Property Datenbank GmbH) veröffentlicht.

Zwangsversteigerungen weiter im Rückgang

Auch im Jahre 2012 ging die Zahl der Häuser und Wohnungen, die Zwangsversteigert wurden, zurück. Es handelt sich dabei um 11.500 Objekte weniger als im Jahre 2011. Damit setzte sich die Entwicklung der letzten Jahre weiter fort. Das es zu immer weniger Zwangsversteigerungen von Wohnungen und Häusern kommt liegt an der hohen Nachfrage nach Immobilien.

Denn immer häufiger findet sich für ein Haus oder eine Wohnung ein Käufer, bevor es zur Zwangsversteigerung kommt. Um 15,7 Prozent ging die Zahl der Zwangsversteigerungen im Vergleich zum Jahre 2011 zurück (Quelle Fachverlag Argetra).

Fünf Jahre Anspruch auf die Beseitigung von Mängeln an einem Neubau.

Wer kennt das nicht: Wenn man sich ein neues Haus in Ludwigshafen, Frankenthal oder auch in anderen Städten gebaut hat, will man erst einmal nicht über Mängel nachdenken. Allerdings können trotzdem welche auftreten. Beseitigt werde müssen diese von der zuständigen Baufirma innerhalb der fünf Jahre nach der Abnahme der Immobilie. Wie die Beseitigung erfolgen soll, darum kann man oftmals diskutieren.

Aufgepasst! Maklerklausel im Kaufvertrag kann zu Mehrkosten führen

Es ist endlich soweit, Sie haben ein passendes Haus für sich in Frankenthal oder Ludwigshafen gefunden und der Notartermin ist vereinbart. Im Kaufvertrag befindet sich dann eine Maklerklausel. Hier ist Vorsicht geboten, denn eine Maklerklausel kann Mehrkosten mit sich bringen, zum Beispiel bei der Grunderwerbsteuer. Ein Notar sollte daher ausdrücklich den Käufer auf diese Klausel aufmerksam machen und diese natürlich nur auf ausdrücklichen Wunsch von Käufer und Verkäufer im Vertrag stehen lassen.

Auch die Notarkammer in Berlin weist ausdrücklich darauf hin, dass die besagte Maklerklausel im Kaufvertrag zu Mehrkosten führen kann. Ist etwa eine Formulierung wie „Der Käufer hat an den Makler eine Nachweisprovision in Höhe von 15.000 Euro inklusive 19 % Mehrwertsteuer zu zahlen“ im Vertrag vermerkt, so erhöht sich dadurch auch der Vertragswert um die Summe der genannten Maklerprovision in Euro. Die Folge dessen sind zum Beispiel Mehrkosten bei den Kaufnebenkosten der Immobilie, etwa bei der Grunderwerbsteuer. Die fünf Prozent der Grunderwerbsteuer werden nämlich ausgehend vom Vertragswert berechnet.

Weiterhin anhaltender Bauboom in Deutschland

Aufgrund steigender Mieten und niedriger Zinsen hält der Bauboom in Deutschland an. Knapp zehn Prozent über dem Vorjahreszeitraum lagen die Baugenehmigungen im ersten Halbjahr 2013. Das statistische Bundesamt in Wiesbaden teilte mit, dass knapp 124.900 neue Wohnungen genehmigt wurden. Gegenüber den ersten sechs Monaten im Jahr 2012 seien dies 9,6 Prozent beziehungsweise 10.900 Wohnungen mehr gewesen. Die Statistiker sprachen somit von einer weiterhin positiven Entwicklung bei den Baugenehmigungen von Wohnungen.

Achtung! Nicht jedes TOP-Angebot bei Bauspardarlehen ist auch lohnenswert.

Momentan bieten viele Bausparkassen Niedrigzinsdarlehen für Verbraucher an. Zwischen 1,6 Prozent und 1,0 Prozent liegen die Darlehenszinsen momentan bei verschiedenen Tarifen. Solche Angebote eignen sich allerdings nicht für jedes Vorhaben. Der Grund dafür ist, dass der Verbraucher sein Guthaben relativ lange der Bausparkasse

zur Verfügung stellen muss. Das Darlehen muss allerdings im Nachhinein sehr schnell getilgt werden.

Anstieg Risikobereitschaft

Immobilienscout24 zufolge steigt in den Großstädten die Bereitschaft, noch größere Finanzierungen zum Kauf einer Immobilie aufzunehmen als früher. Gleichzeitig verschlechtert sich das Verhältnis von Darlehenswunsch und Haushaltseinkommen.

D.h.: die sinkende Eigenkapital Quote bei gleichzeitigem sinkenden Nettoeinkommen, steigt das Risiko des Zahlungsausfalles an. Dieser Trend ist nachvollziehbar. Den durch das momentane Niedrigzinsniveau, werden Leute animiert hohe Kredite zum Kauf einer Immobilie zu beantragen. Da dadurch gleichzeitig der Markt an Bestandsimmobilien steigende Preise aufweist, bekommen die Käufer das gleiche Haus für mehr Geld mit einem höheren Risiko.

Allgmeine Tipps für den Immobilienkauf

Wer ein Haus neu baut oder einen Neubau erwirbt hat in der Regel wenig sorgen, denn schließlich ist alles noch neu und unverbraucht. Anders ist es, wenn man sich eine gebrauchte Immobilie anschafft. Hier muss man oftmals genauer hinschauen und für den Laien sind Schwachstellen auf den ersten Blick oftmals gar nicht zu erkennen. Im Zweifel sollte man also auf einen Profi zurückgreifen.

Einen Profi einzuschalten ist dann Sinnvoll, wenn man das Objekt bereits mehrmals begutachtet hat und einen Kauf tatsächlich in Erwägung zieht. Von einem Bausachverständigen wird dann insbesondere die Bausubstanz des Hauses begutachtet. Besonders genau wird dabei oftmals auf den Keller, die Fassade + die Fenster und das Dach geachtet.

Bei einem Dach sagt dessen Optik in den meisten Fällen rein gar nichts über die Funktionalität. So ist zum Beispiel Moosbefall nicht immer negativ bzw. steht nicht automatisch für eine Erneuerung. Achten sollte man auf die Schräge des Daches. So kann man bei einem Schrägdach mit darunterliegendem Spitzboden sofort undichtigkeiten oder einen Wassereintritt erkennen. Nach Aussage von Experten gibt es eine Fausregel die besagt, dass ein Dach länger schadensfrei bleibt, je steiler es ist. So kann man bei einer Neigung von 30 Grad von ungefähr 30 Jahren, bei 45 Grad von ungefähr 45 Jahren bis zu einer Erneuerung Rechnen.

Erhöhung der Notarkosten ab dem 1. August diesen Jahres!!!

Ein Notar ist die wichtigste Person bei einem Hauskauf, dem Abschluss eines Testaments oder einer Beglaubigung, da er vom Gesetzgeber die Aufgabe erhalten hat, solche wichtigen Verträge zu prüfen und zu beurkunden. Und das kostet Geld.

Wer jetzt mit dem Gedanken spielt sich eine Immobilie zu kaufen sollte sich beeilen. Denn ab dem 1. August diesen Jahres tritt das neue Gerichts- und Notarkostengesetz in Kraft. Der Gang zum Notar wird dann deutlich teurer. Denn die Gebühren, in welche der Wert des Vorgangs mit einfließt, steigen mit dem neuen Gerichts- und Notarkostengesetz im Schnitt um 15 Prozent.

Immobilienkäufer werden häufig viel zu schlecht von den Banken beraten!

Viele Bürger zahlen oftmals drauf, wenn Sie sich den Traum von eigenen Haus oder der eigenen Wohnung erfüllen möchten. Dies liegt oftmals an viel zu schlechten Bankberatern. So können sich Käufer laut Stiftung Warentest oftmals nicht auf Ihren Berater bei der Bank verlassen. Wie die Stiftung mit verweis auf Ihre Juliausgabe mitteilte, waren nur zwei von 21 untersuchten Banken und Kreditvermittlern bei der Beratung und der Unterbreitung von Kreditangeboten gut. Dabei wurde sogar dreimal die Note mangelhaft, sechsmal die Note ausreichend und zehnmal die Note befriedigend vergeben.

Irreführende Effektivzinsangabe, nicht transparente Angebote die einen Vergleich nicht ermöglichten und zu Höhe oder zu niedrige Kredite waren die häufigsten Fehler. Auch wurde häufig nicht das Risiko für höhere Zinsen bei einem späteren Anschlusskredit berechnet. Die Finanzierung würde in der Folge möglicherweise zu teuer oder könnte platzen. Stattliche Förderungsmöglichkeiten, wie etwa durch Riester-Angebote oder die KfW-Bank, wurden oftmals nicht berücksichtigt.

Tipps zum Vergleich von Bausparverträgen

Wer sich schon immer mal ein eigenes Haus oder eine Wohnung kaufen wollte, für den ist der Bausparvertrag ein interessantes Thema. Deshalb sollten Sie sich über die nachfolgenden zwei Dinge im Klaren sein, wenn Sie Bausparverträge vergleichen.

Besonders wichtig sind die Konditionen des Bausparvertrages für denjenigen, bei dem der Bausparvertrag für die Finanzierung oder die Modernisierung einer Immobilie dienen soll. Die Konditionen hängen nämlich davon ab, ob der Kunde Monat für Monat sparen möchte, oder einen größeren Betrag auf einen Schlag einzahlt. Der Darlehenszins kann indessen außer Acht gelassen werden, wenn schon im Vorfeld feststeht, dass vor allem ein Guthaben angespart werden soll.

Die Wohngebäudeversicherung dient dem finanziellen Schutz des Hauseigentümers vor eventuellen Schäden, die am Gebäude und seinen verbundenen Teilen durch Feuer, Blitzschlag, Sturm, Hagel und Leitungswasser entstehen. Eine Erweiterung des Versicherungsschutzes kann Elementarschäden durch Erdrutsch, Erdbeben und Hochwasser mit einschließen. Die Schadensumme ist hierbei gewöhnlich sehr hoch, während Policen für die Wohngebäudeversicherung relativ preiswert abzuschließen sind. Für eine Bankfinanzierung stellt der Abschluss der Versicherung die Voraussetzung dar.

Wer braucht eine Wohngebäudeversicherung?

Kurz erklärt - Immobilienblase.

Als Immobilienblase bezeichnet man ein Preisniveau, welches ökonomisch nicht mehr gerechtfertigt ist. Sie kann für den gesamten Immobilienmarkt gelten oder nur für einen bestimmten Teilbereich. Die Immobilienblase entsteht aufgrund von Spekulationen auf immer höhere Preise. In den Immobilienpreisen enthalten sind öffentlich beförderte Wunschvorstellungen, ein Nachfragenüberhang und inflationäre Erwartungen. Bei der Immobilienblase steigen aber nicht nur die Preise für Eigentum sehr schnell, sondern auch die Mietpreise. Ein Anzeichen für eine Immobilienblase ist des Weiteren, dass die Preise für Eigentum wesentlich schneller steigen als die Mietpreise. Vermietete Objekte werden somit unwirtschaftlich. Ein Grund für solch eine Immobilienblase kann etwa im Kreditbereich oder in der Fiskalpolitik des Staates liegen.

Der Grundstückskauf und seine Tücken - Lesen Sie Tipps zum Grundstückskauf

Jeder der ein eigenes Haus bauen möchte muss sich erstmal ein Grundstück kaufen. Diese Hürde muss jeder nehmen, der sich den Traum für die eigenen vier Wände erfüllen will. Ausgenommen sind natürlich die Glücklichen, die ein Grundstück geerbt haben. Das Grundstück zu kaufen ist dabei keine einfache Sache. So gibt es neben den Quadratmeterpreisen, die in einigen Regionen in Deutschland immer weiter nach oben gehen, auch weitere tückische Überraschungen - seien es giftige Altlasten, ein Bebauungsplan oder Industrieansiedlungen in der Nähe.

Deutsche wählen Immobilienmakler auf Empfehlung

Bei der größten Investition des Lebens ist Vertrauen der größte Faktor. Laut einer Studie der Planet Home AG verlassen sich die Deutschen bei der Immobilienmaklerwahl in erster Linie auf Tipps von Freunden und Bekannten. Der Internetauftritt des Immobilienmaklers spielt bei der Wahl noch eine geringere Rolle.

Die beiden wichtigsten Arten der Maklerauswahl liegen dicht beieinander. Während 34,4 Prozent der Befragten sich auf Tipps von Freunden und Bekannten verlassen, ist für 34 Prozent wichtig, dass der Immobilienmakler mit Partnern wie zum Beispiel Banken zusammenarbeitet. Auf Platz drei schaffte es der regional tätige Makler mit 29,3 Prozent, während sich nur 10,7 Prozent einem überregional tätigen Makler anvertrauen würden. Mit 28 Prozent folgt dann der Makler, der auch weitere Immobiliendienstleistungen anbietet.

Die Studie in Zahlen: Wie suchen Sie nach einem geeigneten Immobilenmakler?

Wozu braucht man einen Immobilienmakler?

Ein Immobilienmakler verkauft die Häuser und Eigentumswohnungen, die der Besitzer nicht verkaufen oder vermieten kann oder will. Denn der größte Teil der Immobilienverkäufe von Häusern laufen privat, von Nachbar zu Nachbar. Es gibt Makler, die sind spezialisiert auf Inseln oder exclusive und teure Villen. Er ist im wahrsten Sinne des Wortes ein Makler, zwischen dem Anbieter und dem Nachfrager. Und Angebot und Nachfrage regieren auch den Immobilienmarkt. Gehandelt werden Gewerbeimmobilien, Auslandsimmobilien, Mietwohnungen oder das Einfamilienhaus. Der Immobilenmarkt ist von Region zu Region unterschiedlich.

Die Arbeit eines Immobilienmaklers besteht aus Kontakten. Er muss das Angebot kennen und die Kunden, die ein Haus oder eine Mietwohnung suchen. Im Idealfall hat er einen Alleinauftrag, bei dem er sich nicht mit anderen Maklern in die Quere kommt.  Sein Geld bekommt der Immobilienmakler im Erfolgsfall, bis dahin trägt er alle Kosten selbst. Sein Einkommen ist also sehr unregelmäßig, im Gegensatz zu seinen Kosten. Das ist der Grund, warum so viele Makler ihre Tätigkeit auf dem Immobilienmarkt nur nebenberuflich betreiben ("Wochenendmakler").

Der vor Geld nicht aus den Augen schauen könnende Makler ist ein Mythos, auf den ein Neueinsteiger nicht hereinfallen sollte. Wer aus diesem Grund in die Branche einsteigt, ist schnell wieder draußen.
Mitbewerber sind Architekten, Bauunternehmer, Banken, Bausparkassen, Versicherungen und ihre Vertreter, Nachbarn und Bekannte. Je mehr Verkäufer ein Immobilienbüro hat, umso mehr Immobilien kann es auch verkaufen und umso ertragreicher kann das Geschäft werden, umso mehr laufende Kosten fallen aber auch an, die schnell die Existenz gefährden können.

Energieausweise

Um die Vorgaben der EU umzusetzen, ist eine neue Novelle der zuständigen Ministerien(Bundesbauministerium, Bundeswirtschaftsministerium) notwendig. Dort müssen die folgenden Punkte umgesetzt werden.

    • Erhöhung der Anforderung an Neubauten in 2014 und 2016 (jeweils 12,5 %)
    • Immobilienanzeigen müssen für Verkauf und Vermietung den Energiewert des beworbenen Objektes enthalten.
    • Bei Besichtigungen ist der Energieausweis vorzulegen.
    • Bei Verkauf und Vermietung ist der Energieausweis als Kopie auszuhändigen.

Auch Mieter müssen Winterdienst übernehmen

Oftmals stellt man sich die Frage wer den haftet, wenn ein Fußgänger auf nicht geräumten Wegen stürzt oder sich verletzt. Grundsätzlich ist der Hauseigentümer dafür verantwortlich, sich um die Beseitigung von Schnee und Eis sowie dem Streuen von glatten Wegen zu kümmern.
Allerdings kann er diese Haftung auch auf den Mieter übertragen, indem er die Pflicht zum Räumen und Streuen auf die Mieter abwälzt. Dies betätigt zum Beispiel ein Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 30. Mai 2006 (Az 2 O 324/06).

Eine Übertragung der Pflichten auf die Mieter kann durch einen Mietvertrag oder einer Hausordnung, die Bestandteil des Mietvertrages ist, erfolgen. Nur ein Aushang im Treppenflur genügt dafür in keinster Weise! Der Vermieter kann sich entscheiden, ob er die Mietergemeinschaft insgesamt, oder nur einen einzelnen Mieter zum Schneeräumen und Streuen verpflichtet. Einen Grundsatz bzw. eine Regelung die besagt, dass generell Erdgeschossmieter für den Winterdienst zuständig sind, gibt es nicht.

Immobilien vererben

Die nachstehende kurze Übersicht kann die detaillierte Beratung durch den Notar oder einen Steuerberater naturgemäß nicht ersetzen! Ein ausführliches Merkblatt zur Erbschaftsteuerreform 2009/2010 finden Sie auf meiner Homepage.

1.  Die Schenkungsteuer fällt grundsätzlich in gleicher Höhe an, wie sie bei der Vererbung erhöhen würde (Erbschaftsteuer), allerdings stehen die persönlichen Freibeträge alle zehn Jahre erneut zur Verfügung. Durch Verteilung der Vermögensübergabe auf mehrere Zeitabschnitte kann also deutlich Steuer gespart werden! Die persönlichen Freibeträge belaufen sich ab 2009 für Ehegatten und gleichgeschlechtlich Verpartnerte („Homo“- oder „lesbische Ehen“) auf Euro 500.000.--, für Kinder (gegenüber jedem Elternteil) auf je Euro 400.000,--.  für Enkel (gegenüber jedem der vier Großelternteile !) auf je Euro 200.000,--, und für Eltern beim Erbschaftserwerb auf je Euro 100.000,--; für Eltern bei Schenkungen, sowie für Geschwister und sonstige, entfernte oder nicht verwandte Personen auf Euro 20.000,--.

Auswahl des richtigen Baugrundstücks

Bei dem Kauf eines Baugrundstücks gibt es einige Punkte zu beachten, damit aus dem Traumhaus nicht letztlich ein Alptraum wird. Die Suche nach dem richtigen Baugrundstück ist meist auch keine Sache von wenigen Tagen und setzt ein wenig Einsatz und Zeitaufwand voraus.

Diese Themen haben wir hier für Sie aufgegriffen:

    1. Kosten für Immobilienkäufer

      1. Kaufpreis von der Immobilie
      2. Grunderwerbsteuer 3,5%-5% des Kaufpreises je nach Bundesland (Tabelle siehe unten unter Grunderwerbsteuer)
      3. Notarkosten ca. 1-2 % des Kaufpreises
      4. Grundbuchamt ca. 0,5% des Kaufpreises (meist in den Notarkosten enthalten)
      5. Kosten für die Finanzierung (etwa 1-2% in Höhe der Darlehenssumme)
      6. evtl. Maklergebühren von 3 - 6% zzgl. MwSt. auf den Kaufpreis (je nach Region unterschiedlich)
      7. evtl. Zustimmung des Verwalters (ca. 200 €)

Drei Verfahren zur Immobilienbewertung· Hausverkauf

Private Verkäufer stehen bei der Immobilienbewertung oft vor der Frage, welcher Preis für ihre Immobilie richtig wäre. Natürlich hängt man mit viel Herzblut an dem eigenen Haus. Was die Einschätzung des Preises oft trübt und die Bewertung der Immobilie nicht einfacher macht.

Und doch stehen private Verkäufer bei der Immobilienbewertung nicht ohne Anhaltspunkt dar. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, den (theoretischen) Preis für seine Immobilie zu ermitteln. Für bebaute Grundstücke sind zum Beispiel das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren oder das Sachwertverfahren eine gute Anleitung; bei unbebauten Grundstücken kommt grundsätzlich das Vergleichswertverfahren, der direkte Vergleich mit artgleichen Grundstücken, die Bodenrichtwertkarten des Katasteramtes oder auch die Kaufpreissammlung der Gemeinde in Frage.

Das bingt Ihnen ein Immobilienmakler

  1. Regel
    Nach Ihrer Anzeige in der Zeitung rufen 50 Interessenten an, 10 besichtigen umgehend, 2 sagen sofort zu, keiner wird kaufen. Die Hemmschwelle bei einer Zusage ist beim Privatverkauf erheblich geringer als bei einem professionellen Maklerfirma.

    2. Größere Werbeerfahrung
    Erfahrene Makler haben Hunderte von Zeitungsanzeigen aufgegeben und durch Versuch und Mißerfolg herausgefunden, welche Anzeigen mögliche Interessenten ansprechen.
    Diese Erfahrung hilft dann auch Ihnen!

    3. Verhandlungssicherheit
    Makler hören seit Jahren Einwände von Interessenten. Wie selektieren Sie die Einwände von den Vorwänden und welche sind davon wichtig und welche unwichtig? Erkennen Sie auch echte Kaufsignale die Interessenten aussenden und wie gehen Sie damit um?

Kauf oder Verkauf einer Immobilie

Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie stellt für die meisten Beteiligten allein von der finanziellen Bedeutung alle anderen Geschäfte in den Schatten. Erhebliche Beträge des ersparten Vermögens müssen investiert und zusätzlich Darlehen aufgenommen werden. Auch für den Verkäufer ist der Grundbesitz häufig der bedeutendste Gegenstand
des eigenen Vermögens. Damit Sie als Käufer oder Verkäufer bei einem solch wichtigem Vorgang sachgemäß beraten werden und um Risiken zu vermeiden, ist die Mitwirkung des Notars vorgesehen. Der Notar setzt die Wünsche der Vertragsparteien in einen maßgeschneiderten Vertragsentwurf um, in den er für beide Seiten sachgerechte Lösungen einarbeitet. Den Vertragsentwurf schickt er Ihnen zu, damit Sie sich ihn in
Ruhe zu Hause durchlesen können und sich bei Fragen – selbstverständlich ohne Mehrkosten – noch vor der Beurkundung an den Notar wenden können.

Eigentumswohnungen

Gerade in Städten kommt es sehr oft vor, dass ein Haus in rechtlich selbständige Eigentumswohnungen aufgeteilt ist. Als Käufer einer Eigentumswohnung erwerben Sie zunächst alleiniges Eigentum an der Wohnung selbst sowie ggf. an dazugehörenden Kellerräumen, Garagen oder Tiefgaragenstellplätzen (sog. Sondereigentum).

Weiter werden Sie durch den Kauf zugleich Eigentümer eines Anteils an dem Grund und Boden, auf dem das Haus steht, und an dem restlichen Gebäude, sofern es nicht zu den anderen Eigentumswohnungen gehört. Denken Sie bitte etwa an das Treppenhaus, den Aufzug oder die Heizungsanlage. Diese Gegenstände, die Ihnen gemeinsam mit den anderen Wohnungseigentümern gehören, heißen gemeinschaftliches Eigentum.

Bauträgerkaufvertrag

Vielleicht möchten Sie ein Haus (oder eine Wohnung) erwerben, das zuerst noch vom Verkäufer gebaut werden muss?! In diesem Fall heißt der Verkäufer „Bauträger“. Im Bauträgerkaufvertrag verpflichtet sich der Bauträger zur Übertragung eines Grundstücks und zur schlüsselfertigen Errichtung eines Wohngebäudes auf diesem Grundstück.
Der Bauträgervertrag bietet für beide Seiten Vorteile: Der Bauträger hat bereits „seinen“ Käufer gefunden und hat damit Planungssicherheit. Außerdem kann er den Kaufpreis, den er vom Käufer erhält, zur Errichtung des Gebäudes verwenden und braucht daher weniger Darlehen bei der Bank aufzunehmen. Das senkt die Kosten und wirkt sich günstig auf den Kaufpreis aus. Im Übrigen kann der Käufer bei der Gestaltung des Objekts seine eigenen Vorstellungen einbringen.

Thema Steuern

Beim Bau einer Immobilie müssen Sie unbedingt das Thema Steuern beachten. Beispielsweise fällt beim Kauf eines Grundstücks oder einer Eigentumswohnung unmittelbar die Grunderwerbsteuer an das jeweilige Finanzamt an. Auch jährliche Steuern, wie die Grundsteuer auf den jeweiligen Grundstücksbesitz werden erhoben.

Neben den Steuern, sollten Sie auch weitere Nebenkosten beim Kauf nicht vergessen, Stichworte hierbei sind Notarkosten und die Aufwendungen für den Grundbucheintrag. Als Vermieter einer Immobilie müssen Sie ferner die Miet- oder Pachteinnahmen im Rahmen der jährlichen Einkommenssteuer angeben. Beim Kauf einer Immobilie, die nicht unternehmerisch genutzt wird, müssen Sie in der Regel keine Umsatzsteuer entrichten. Ausnahmen gibt es aber trotzdem, beispielsweise wenn der Verkäufer unternehmerisch tätig ist oder der Kaufvertrag eine Umsatzsteuerpflicht vorsieht.

Welche Unterlagen für die Immobilienfinazierung

Um eine Immobilienfinanzierung zu beantragen und ein verbindliches Angebot zu erhalten, müssen zahlreiche Unterlagen beim Kreditgeber eingereicht werden.

Grob kann man zwischen zwei Arten unterscheiden: Dokumente, die die Bonität belegen und Unterlagen die Auskunft über die Immobilie geben. Der Umfang an notwendigen Dokumenten ist abhängig von den Gepflogenheiten der jeweiligen Bank. Die wichtigsten Dokumente, die bei der Immobilienfinanzierung aber so gut wie immer vorgelegt werden müssen, haben wir im folgenden Text übersichtlich aufgelistet.

Um als Kreditnehmer bei der Immobilienfinanzierung die persönliche Bonität darzulegen, sind unter anderen die folgenden Dokumente notwendig: Eigenkapital: Hierzu gehören Nachweise über vorhandene Guthaben, beispielsweise Bausparguthaben, Wertpapierdepots oder Sparanlagen.

Immobilienfinanzierung

Zur Realisierung des Wunschs nach den eigenen vier Wänden ist meist die Aufnahme einer Immobilienfinanzierung notwendig. Eine Vielzahl von Banken und Sparkassen bietet hier entsprechende Angebote.

Neben der Höhe des Zinssatzes für das Darlehen, sollte man bei der Auswahl des Kreditgebers auch auf weitere wichtige Kriterien achten. Worauf es hierbei ankommt, soll im folgenden Artikel kurz aufgezeigt werden. Nebenkosten beachten Bevor man sich für ein konkretes Angebot entscheidet, sollte der Finanzierungsbedarf sehr sorgfältig geplant werden.

Preisanstieg bei Eigentumswohnungen

In den letzten Jahren ist ein enormer Preisanstieg bei Eigentumswohnungen festzustellen - vor allem in vielen Großstädten. Für Käufer gilt daher: Aufgepasst beim Kauf! Die Beratung durch einen professionellen Makler oder der Vergleich von Preis wird immer wichtiger! Gemäß des Isnstituts der deutschen Wirtschaft (IW) sind in den Jahren 2003 bis 2011 bundesweit die Preise für Eigentumswohnungen um rund 10,5 Prozent gestiegen. Noch deutlicher ist der Anstieg in den Metropolen.

In Hamburg stieg der Preis um 31 Prozent, in Berlin sogar um 39 Prozent. Ein wenig Moderater stiegen die Preise in München (plus 23 Prozent) und Frankfurt (plus 14 Prozent). Aber vor allem im Jahre 2011 gab es nochmals, aufgrund der hohen Nachfrage, einen deutlichen Anstieg. In München sind Eigentumswohnungen mit einem Quadratmeterpreis von 4200 Euro am teuersten, in Köln mit 2100 Euro den Quadratmeter am günstigsten.

Objektbeschreibung

Dieses Haus befindet sich im Zentrum von Ludwigshafen-Rheingönheim.
Das Haus wurde ursprünglich im Jahr 1935 erbaut und nach Kriegsende saniert und aufgebaut.
Im Erdgeschoss befindet sich ein Küchenraum und 3 Wohnräume.
Das Obergeschoss besteht aus zwei weiteren Schlafzimmern, einem modernen Bad und einer Küche. Das Gebäude ist teilunterkellert.

Im Hof befindet sich die Garage. Ein kleiner Schuppen ist im hinteren Hausbereich. Der Garten ist als Nutzgarten angelegt. Der Zustand des Hauses ist zeitgemäß und renovierungsbedürftig.

Alle Räume sind mit unterschiedlichen Fußboden-Materialien ausgestattet.
Alle Fenster sind im Laufe der 80er-90er Jahre ausgetauscht worden. Überall befinden sich nun zweifach-verglaste Kunststofffenster.
Geheizt wird mittels Gaszentralheizung aus dem Jahre 2012.

Das Haus könnte direkt bezogen werden und steht nach einem notariellen Kaufvertrag sofort zur Verfügung. Das Haus ist ideal geeignet für Familien und Handwerker.
Besichtigung nur nach Eingang des ausgefüllten Anmeldeformular. Alle anderen können in Coronazeiten nicht besichtigen.

Das Bieterverfahren ist keine Auktion und keine Versteigerung!
Bei Interesse zur Gebotsgabe übermitteln Sie bitte die vollständigen Kontaktdaten in schriftlicher Form (E-Mail) oder über das Kontaktformular.
Sehr geehrte Interessenten, aufgrund der hohen Nachfrage sind wir gezwungen in Zeiten der Corona-Pandemie verschärfte Regeln bei den Besichtigungen vorzunehmen. Es können nicht mehr als 5 Interessenten gleichzeitig besichtigen.

!!!!! Deshalb noch einmal für alle die gerne an einer Besichtigung teilnehmen würden: Wir brauchen vor dem Besichtigungstermin zwingend Name und Anschrift der Besucher. Senden Sie deshalb das Anmeldeformular ausgefüllt an uns zurück! Mehr müssen Sie nicht eintragen. Sie müssen noch kein Preisangebot machen!!!

Alle die keinen Termin haben können am Besichtigungstag nicht zusätzlich hereingelassen werden.

Auch das sei an dieser Stelle noch einmal gesagt - das Bieterverfahren ist weder Auktion noch Versteigerung!

Eine Mietpreiskostenpauschale ist ein pauschaler Betrag, der vom Jobcenter an Arbeitnehmer gezahlt wird, um die Kosten für ihre Wohnung abzudecken. Um eine Erhöhung dieser Pauschale um 25% zu begründen, können Sie folgende Argumente verwenden:

Was ist ein Alleinauftrag?

Durch den Alleinauftrag verpflichtet sich ein Verkäufer, nur einen Makler mit der Vermarktung seiner Immobilie zu beauftragen. Die Beauftragung weiterer Makler wird i.d.R vertraglich ausgeschlossen. Bei einem Alleinauftrag verpflichtet sich der Makler, alle Verkaufschancen für seinen Auftraggeber zu nutzen und auf einen erfolgreichen Verkaufsabschluss mit der erforderlichen Sorgfalt hin zu arbeiten. Der Eigenverkauf durch den Kunden bleibt bei einem Alleinauftrag jedoch möglich. Die Beauftragung eines einzigen Maklers bietet eine Vielzahl von überzeugenden Vorteilen:

Immobilienkauf

Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie stellt für die meisten Beteiligten allein von der finanziellen Bedeutung alle anderen Geschäfte in den Schatten. Erhebliche Beträge des ersparten Vermögens müssen investiert und zusätzlich Darlehen aufgenommen werden. Auch für den Verkäufer ist der Grundbesitz häufig der bedeutendste Gegenstand des eigenen Vermögens.
Damit Käufer und Verkäufer bei einem solch wichtigen Vorgang sachgemäß beraten werden und um Risiken zu vermeiden, ist die Mitwirkung des Notars vorgesehen. Der Notar sorgt für eine rechtlich ausgewogene Gestaltung und hilft Risiken zu vermeiden, er besorgt die für den Vollzug erforderlichen Unterlagen und überwacht die Eigentumsumschreibung im Grundbuch auf den Käufer.

So muss beispielsweise verhindert werden, dass der Käufer den Kaufpreis zahlt, ohne aber die Immobilie zu erhalten. Auf der anderen Seite darf der Verkäufer seine Immobilie nicht verlieren, ohne den Kaufpreis zu erhalten. Der Notar bespricht mit den Vertragsbeteiligten ihre Zielvorstellungen, informiert sie über die Regelungsmöglichkeiten und erstellt darauf aufbauend einen sachgerechten und ausgewogenen Entwurf eines Kaufvertrages.

am 10. und 11 Mai 2014 in Mutterstadt Dahlienstr. 67122

4ZKB Wohnung unrenovierter Zustand im Bieter- Gebotsverfahren.

Der Kapitalwert ist ein wichtiger Faktor bei der Bewertung von Immobilien. Es handelt sich dabei um den Wert, den eine Immobilie aus heutiger Sicht hat und der sich aus den zukünftigen Cashflows und den anfänglichen Investitionskosten berechnet.

Leider hab ich in den letzten Tagen und Wochen schon einige Male Artikel gesehen und gelesen die ein Erdrutsch am Immobilienmarkt sehen und auch munter dazu ihre Kommentare loslassen. Deshalb schreibe ich kurz etwas zum Gespenst "Wechsel vom Verkäufer zum Käufermarkt". Denn diesen Wechsel sehe ich noch nicht einmal in der ferne. Preise werden sich einpendeln und eine Seitwärtsbewegung absolvieren, das glaube ich auch aber einen Wechsel in der drastischen Form sehe ich nicht. Deshalb hier kurz eine kleine Beschreibung:

Was ist ein Bieterverfahren im Immobilienbereich? Das Wichtigste zuerst - das Immobilienbieterverfahren ist weder Auktion noch eine Versteigerung, sondern dass eine Immobilien unter Interessenten durch eingereichte Gebote. Gegen Gebot bedeutet, dass Sie als Interessent an einer Immobilie, Gebote in einer vorgegebenen Form dafür abgeben können. Im Bieterverfahren bildet sich der Kaufpreis durch die Angebote der interessierten Bewerber am Markt. Es...

Einführung der paritätischen Courtage 23.12.2020. Kurz vor den Weihnachtsferien treten neue Vorschriften zur Verteilung der Maklercourtage beim Immobilienkauf in Kraft: Beauftragt der Verkäufer eines Einfamilienhauses oder einer Wohnung den Makler, muss er dann mindestens die Hälfte der Courtage tragen. Zum 23.12.2020 gelten bei vielen Immobilienverkäufen neue Regeln für die Maklercourtage. Das ergibt sich aus dem „Gesetz über die Verteilung der ...

Baulastenverzeichnis

Das Baulastenverzeichnis ist in Deutschland ein in den meisten Bundesländern (außer Bayern und Brandenburg) geführtes Verzeichnis der Baulasten, d. h. der öffentlich-rechtlichenVerpflichtungen eines Grundstückseigentümers gegenüber der Baubehörde, bestimmte das Grundstück betreffende Dinge zu tun, zu unterlassen oder zu dulden.

Baulasten betreffen zum Beispiel eine Zufahrts- oder eine Abstandsflächenbaulast für ein anderes Grundstück. Solche öffentlich-rechtlichen Belastungen können neben den sogenannten privatrechtlichen Belastungen, die in Abteilung 2 des Grundbuchs zu finden sind, bestehen. Baulasten sind jedoch vom Grundbuch völlig unabhängig und sind dort auch nicht eingetragen.

 


Grundstückseigentümer können durch eine Erklärung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde Baulasten auf ihre Grundstücke übernehmen. Die Baulast ruht als öffentliche Last auf dem Grundstück und erhält als Ordnungsmerkmal eine Nummer. Das Baulastenverzeichnis wird von der Baubehörde geführt (siehe unten § 83 Abs. 4 MBO). In einigen Bundesländern werden die auf einem Grundstück ruhenden Baulasten auch im Katasterbuchwerk des betroffen

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