Der Mietpreiswahnsinn in den deutschen Großstädten ist ein komplexes Problem, das verschiedene Lösungsansätze erfordert. Hier sind einige Ideen, die zur Linderung der Wohnungsnot und zur Eindämmung der Mietpreissteigerungen beitragen könnten:

  1. Reformierte Mietpreisbremse: Die bestehende Mietpreisbremse sollte überarbeitet werden, um ihre Effektivität zu erhöhen. Dazu könnten Maßnahmen gehören, die Vermieter verpflichten, die Höhe der Vormiete offenzulegen und die Modernisierungskosten transparent zu machen. Dies könnte Verdrängung und überhöhte Mieten verhindern.

Der Immobilienmarkt unterliegt ständigen Veränderungen, wobei einer der neuesten Trends die Zunahme der Privatverkäuferquote ist. Laut einer kürzlich veröffentlichten Studie von Sprengnetter ist diese Quote im Jahr 2021 deutlich gestiegen. Aber was bedeutet das für den Immobilienmarkt und welche Auswirkungen hat dies auf Käufer und Verkäufer? In diesem Artikel werden wir diesen Fragen nachgehen.

Die Mietpreisbremse und die Kappungsgrenze beim Vermieten von Immobilien sind zwei wichtige Maßnahmen in Deutschland, um den Anstieg von Mietpreisen zu begrenzen und die Wohnkosten für Mieter erschwinglicher zu machen. Obwohl beide Regelungen ähnliche Ziele verfolgen, unterscheiden sie sich in ihrer Funktionsweise und in den Bedingungen, unter denen sie angewendet werden.

Leerstand bei Wohnimmobilien in Deutschland - Ein wachsendes Problem

In Deutschland gibt es immer mehr leere Wohnungen, was zu einer steigenden Anzahl an leerstehenden Wohnimmobilien führt. Obwohl es in einigen Städten eine hohe Nachfrage nach Wohnungen gibt, bleiben einige ungenutzt. Dies ist ein wachsendes Problem, das nicht nur den Wohnungsmarkt beeinträchtigt, sondern auch negative Auswirkungen auf die Umwelt haben kann.

Ursachen für den Leerstand bei Wohnimmobilien.....

Marktsituation am Immobilienmarkt Ende 2022

Vieles verändert sich gerade an den Immobilienmärkten. Durch die Wende am Kreditmarkt und die daraus steigenden Zinsen, sowie die steigenden Energiepreise und die Unsicherheit aus diesen beiden Bereichen werden auch in Zukunft eher steigende Zinsen angenommen.


Auf der einen Seiten stehen Verkäufer die von ihren Preisen nicht runter gehen wollen, auf der anderen Seiten stehen da Käufer die nicht mehr zu jedem Preis kaufen wollen als gäbe es kein morgen. Durch die angespannte Situation sind auch die Kreditgebenden Banken vorsichtiger geworden. Darus folgt: noch nie in der jungeren Geschichte sind die Finanzierungskosten für Immobilien in so kurzer Zeit so stark gestiegen. Diese Marktsituation führt dann zu stagnierenden Immobilienkaufverträgen. Käufer hoffen auf fallende Kaufpreise und bessere Konditionen bei der Finanzierung. Die Eigentümer wie gesagt hoffen auf einen besseren Preis.

Druck auf dem Wohnungsmarkt durch das ungeregelte Thema Flüchtlinge

Die Integration der Flüchtlinge in den Wohnungsmarkt gehört nun zu den wichtigsten Aufgaben, die die Politik der unbegrenzten Einreise für Asylsuchende mit sich bringt.
In deutschen Millionenstädten wie Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Köln,  München und Stuttgart ist bezahlbarer Wohnraum heute schon extrem begehrt. Auch ohne die zusätzlichen Flüchtlinge fehlen eine Vielzahl an Wohnungen. Deshalb werden durch den Flüchtlingszuzug die Mieten und Immobilienpreise weiter rasant ansteigen. Das gilt im Übrigen für den Markt der Mietwohnungen und den Markt für Wohnungseigentum gleichermaßen.

Ludwigshafen 5.Stadt in Rheinland-Pfalz mit Mietpreisbremse. 

Nach einer Begrenzung von Mietsteigerungen in Mainz, Trier, Landau und Speyer wird die Mietpreisbremse jetzt auf Ludwigshafen ausgeweitet. Dies sieht der Entwurf einer Verordnung zur Mietpreisbremse vor, dem das Kabinett am Dienstag zugestimmt hat. Darin wird auch Ludwigshafen als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen. Die neue Mietpreisbegrenzungsverordnung soll im Oktober in Kraft treten und fünf Jahre gelten.

Zusammenschluss der Immobilienportalen im Internet

Nun kommt er doch . Der Zusammenschluß der beiden Immobilienportale Immowelt und Immonet. Dieser wird schon sehr lange von Marktteilnehmer erwartet.

Der "Bild"-Herausgeber Axel Springer legt sein Immobilienportal Immonet mit dem Konkurrenten Immowelt zusammen. ...

Die Mietpreisbremse kommt in Rheinland-Pfalz wahrscheinlich zum Ende des Jahres 2015! Und soll in diesen vier Städten eingeführt werden:

Der Ministerrat hat die Mietpreisbremse in Rheinland-Pfalz beschlossen.

In Speyer, Mainz, Trier und Landau dürfen die Mieten bei bestehenden Mietverträgen innerhalb von drei Jahren nur um höchstens 15 Prozent angehoben werden. Das sieht eine Verordnung vor, die das rot-grüne Kabinett in Mainz beschloss.

Aber wer braucht wann einen Energieausweis?

Ein Energieausweis muss immer dann erstellt werden, wenn ein Gebäude neu gebaut wird. In diesen Fällen muss der Bauherr oder Eigentümer sicherstellen, dass er vom Planer oder Architekten einen Ausweis erhält. Gleiches gilt, wenn ein Gebäude umfassend saniert und dabei eine energetische Gesamtbilanzierung nach EnEV durchgeführt wird, wie es beispielsweise eine Sanierung zu einem KfW-Effizienzhaus erfordert.

Außerdem ist ein Ausweis notwendig, wenn ein Haus oder eine Wohnung verkauft oder neu vermietet werden soll. Der Eigentümer oder Verkäufer der Immobilie muss dem Kaufinteressenten den Energieausweis zeigen,

Mietpreisbremse - Nordrhein-Westfalen hat schon - Bayern wird im August nachziehen.

Nach Berlin, Nordrhein-Westfalen und Hamburg wollen weitere neun Bundesländer die Mietpreisbindung einführen. Das Handelsblatts hat heute eigene Recherchen veröffentlicht. Einzig Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern sähen wegen der großen Leerstände auf dem Wohnungsmarkt keinen Handlungsbedarf. Zwei Länder überprüfen die Einführung bzw. Umsetzung des Gesetzes noch auf Sinnhaftigkeit - Saarland und Sachsen.

Mietpreisbremse verfehlt ihre Wirkung

Die von der Bundesregierung beschlossene und bereits von einigen Ländern und Kommunen umgesetzte Mietpreisbremse wirkt in vielen Gemeinden nicht. Dafür gibt es einen einfachen Grund. Im März hat die Bundestag die Mietpreisbremse beschlossen, sechs Bundesländer haben sie bislang umgesetzt. Doch über 70Prozent aller Städte die die Mietpreisbremse bereits umgesetzt haben, nutzen keinen Mietspiegel. Somit fehlt in den 177 betroffenen Kommunen die Grundlage, um das Gesetz effektiv umzusetzen, so zumindest berichtet die „Süddeutsche Zeitung“.
Für Mieter und Vermieter sei es ohne Mietspiegel schwierig, die ortsübliche Vergleichsmiete herauszufinden. So läuft die Mietpreisbremse auf jeden Fall ins Leere. Nur 60 Kommunen in Deutschland mit Mietpreisbremse hätten auch einen Mietspiegel.

Die Novelle der Energieeinsparverordnung tritt zum 1.5.2014 in Kraft.

Die EnEV 2014 bringt Verkäufer und Vermieter sowie manchen Eigentümer von Bestandsimmobilien neue Pflichten:  Ab 1.5.2014 gilt die EnEV 2014.

Für alle Verkäufer und Vermieter von Immobilien kommen neue Pflichten zu. In Immobilienanzeigen sind ab Mai 2014 die energetischen Kennwerte mit anzugeben. Auch müssen Verkäufer und Vermieter dem Käufer bzw. neuen Mieter den Energieausweis übergeben und diesen bereits bei der Besichtigung vorlegen. Zudem muss im Energieausweis unter Geltung der EnEV 2014 eine Energieeffizienzklasse angegeben werden. Wichtiges Indiz beim Energieausweis ist die Farbskala. Sie zeigt an, wie viel Energie für Heizung und Warmwasser benötigt wird. Je nach Art des Ausweises wird hier der theoretische Energiebedarf beziehungsweise der tatsächliche Verbrauch eingetragen. Dabei gilt: je grüner, desto energieeffizienter. Der grüne Bereich auf der Skala bezeichnet nach dem Ampelsystem eine gute, der rote eine schlechte Energiebilanz.

 

Implementieren des neuen EU-Recht für alle Immobilien-Interessenten

 
Am 13. Juni 2014 wird das neue Widerrufsrecht in Kraft treten. Dieses wirkt sich auch auf unsere Maklerverträge aus.

Betroffen sind Verträge, die im Internet sowie per Telefon, Brief oder E-Mail geschlossen werden. Diese Verträge hätten dann eine Schwachstelle ab diesem Datum und Verbraucher könnten innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Wir als Makler müssen daher eine Widerrufsbelehrung erteilt bekommen. Deshalb werden wir in Zukunft rechtzeitig umstellen und Ihnen eine Widerrufsbelehrung zusenden. Ohne diese Widerrufsbelehrung können wir in Zukunft keine Besichtigungen machen und keine Adressen an Sie weitergegeben.

Wie kann die Mietpreisbremse funktionieren?

Das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz hatte im März einen Referentenentwurf vorgelegt, der explodierende Mieten verhindern soll. So soll bei der Wiedervermietung von Wohnungen die zulässige neue Miete höchstens auf das Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete plus zehn Prozent steigen dürfen. Zudem sollen Maklergebühren künftig nicht mehr automatisch vom Mieter gezahlt werden, sondern vom Wohnungsanbieter, wenn der einen Makler beauftragt hat.

Wegen des Widerstands der Union ist der Entwurf bisher nicht vom Kabinett abgesegnet worden. Es dreht sich der Streit vor allem um den konkreten Zeitraum für die Mietpreisbremse und die Freiheiten der Bundesländer bei der Ausgestaltung des Vorhabens, sowie die Definition "orsübliche Miete" und wie diese erhoben wird und von wem.

Wieviel barrierefreies Wohnen bieten die Bundesländer?

Das Angebot an barrierefreien Wohnungen zur Miete in Deutschland wächst nur sehr langsam, obwohl die deutsche Bevölkerung rapide altert. In manchen Regionen gehen Angebot und Bedarf sehr weit auseinander, in manchen Gebieten sogar viel deutlicher als anderswo zeigt eine Statistik des Immobilienportales Immonet.

Die meisten barrierefreien Wohnungen bietet Bremen. Gemessen am Gesamtangebot gibt es dort mit 5,13 Prozent das meiste Angebot an barrierefreien Wohnungen. Trotz allem ist das Angebot nicht ausreichend. Der Altersquotient liegt in Bremen momentan bei 41,7 weshalb auch eine erhöhte Nachfrage nach barrierefreien Wohnungen gegeben ist. Bremen ist auch keineswegs ein günstiges Pflaster, denn die Quadratmeterpreise für barrierefreies Wohnen liegen bei rund 11 Euro.

Was zahlen deutsche Mieter im Durchschnitt an Nebenkosten?

Der neue Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbundes besagt, dass Mieter in Deutschland im Schnitt 2,20 Euro pro Quadratmeter an Betriebskosten zahlen. Die Daten basieren auf dem Abrechnungsjahr 2011. Für eine Wohnung mit einer Größe von 80 Quadratmeter müssen demnach fast 2.851,20 Euro im Jahr gezahlt werden. In den östlichen Bundesländern liegt der


Betrag bei 2,21 Euro/qm. Auf bis zu 2,97 Euro/qm kann der Betrag sogar in den westlichen Bundesländern klettern.Im Schnitt müssen 1,24 Euro/qm für Heizung und Warmwasser gezahlt werden, da die Kosten weiter gestiegen sind. Das wären 1.200 Euro im Jahr für eine 80 Quadratmeter Wohnung. So stiegen die Preise fürHeizöl um etwa 24 %. Gas wurde um 4,5 % und Fernwärme um 7 % teurer. Bei 55 % der gesamten Betriebskosten handelt es sich also um warme Betriebskosten. Natürlich sind regional Preisunterschiede vorhanden die zu beachten sind.

Steinbrück weiterhin für eine Mietpreisbremse

Am Wochenende trugen die beiden großen Parteien Ihren Bundestagswahlkampf mitten im Rhein-Main-Gebiet aus. Dabei wurden die Pläne zu einer Mietpreisbremse von SPD-Spitzenkandidat Steinbrück bei seinem Auftritt vor dem Mainzer Schloss bekräftigt. Maximal 10 % der ortsüblichen Vergleichsmiete sollte laut seiner Sicht die Obergrenze

für Mieterhöhungen bei Neuvermietungen betragen. Die Bestandsmiete soll zudem nicht mehr als 15 % in einem Zeitraum von 4 Jahren vom Vermieter erhöht werden. Weiterhin ist Steinbrück auch für eine Reform des Maklerrechts, in der der Vermieter auch den Makler bezahlen muss.

Überwiegend Rentner und kinderlose Ehepaar als Mieter gewünscht

Laut einer Umfrage zufolge wollen die meisten deutschen Vermieter kinderlose Ehepaare oder Rentner als Mieter haben. Das Marktforschungsinstitut Innofact AG veröffentlichte am Dienstag eine Studie in der ersichtlich ist, dass 71 Prozent aller Vermieter am liebsten an Rentnerpaare vermietet. Auf Platz zweifolgen mit 63 Prozent kinderlose Paare. An Paare mit Kindern vermietet nur jeder zweite gerne. Singles liegen in der Umfrage bei 44 Prozent und Alleinerziehende bei 18 Prozent. Am unbeliebtesten sind Wohngemeinschaften mit 10 Prozent.

Mieten für Ladengeschäfte bleiben relativ stabil

Die Mieten für Ladengeschäfte bewegen sich momentan in den 185 wichtigsten Einkaufsstädten Deutschlands seitwärts. Um insgesamt 0,3 % sollen die Mieten für Ladengeschäfte im kommenden Jahr, laut einem Bericht der Immobilien Zeitung, steigen. In zehn der insgesamt 185 großen Einkaufsstädten wird sogar noch ein Höherer Zuwachs für Mieten erwartet. So ist in zum Beispiel in Düsseldorf ein Anstieg um 4 % zu verzeichnen. Die Mieten blieben in 90 % der anderen Städte stabil. Eine Optimierung der Standortnetze sei momentan für Einzelhändler Priorität berichtet die Immobilien Zeitung. Eher die Ausnahme sei daher das Mieten von Flagschiff-Läden und der Roll-out neuer Konzepte.

Eigentümer müssen bis Dezember eine Wasseruntersuchung durchführen!

Wer in Deutschland eine Immobilie zum Eigentum hat, der liegt auch in der Verantwortung für die Sicherheit der Wasserleitungen im eigenen Gebäude zu sorgen. Bis zum 31. Dezember 2013 müssen Eigentümer einer Immobilie für eine Wasseruntersuchung durch eine zugelassene Prüfstelle sorgen. Dies besagt die Trinkwasserverordnung vom

14. Dezember 2012. Laut Angabe vom TÜV Nord drohen sogar Bußgelder seitens Gesundheitsamts, sollten EigeWntümer einer Immobilie die Frist einfach verstreichen lassen.  Der Anlass der Warnung sind 150 Menschen, die an einer Legionellen-Infektion erkrankt sind.

Normalverdiener werden immer weiter aus den Großstädten verdrängt!

Normalverdiener werden zunehmend aus den Großstädten Deutschlands verdrängt, da sich immer mehr Luxus-Wohngebiete nur für Reiche bilden. Das Wohnen in den Städten wird immer teurer. Laut einer aktuellen Studie wird deshalb eine Wohnungsbauförderung für die Zentren nahegelegt.

Nur die effiziente Förderung von Neubauten für mittlere Einkommen kann den Wohnungsmangel laut dem Ergebnis einer vom IG Bau und dem Deutschen Mieterbund aufgegebenen Studie in den Ballungszentren eindämmen. Nur so wäre der Verbleib von Haushalten mit mittleren Einkommen in den Großstädten gewährleistet. Normalverdiener können sich kaum noch eine Wohnung angesichts der rapide steigenden Mietpreise in der Stadt leisten. Sogenannte Luxus-Ghettos bilden sich zunehmend in den angesagten Stadtvierteln.

Nur Menschen mit überdurchschnittlichem Einkommen sind in den Wohnungen und Appartements vorzufinden. Auch der soziale Wohnungsbau sollte laut der Studie weiter verstärkt werden. Nur so könne der Stadtentwicklung positiv beigetragen werden. Auch die Länder sollten dem sozialen Wohnbau mit Fördermitteln, zusätzlich der 518 Millionen Euro vom Bund, zur Hilfe kommen laut der Studie.

Stop mit den steigenden Mieten! DMB fordert Mietpreisbremse.

Da bei Neuvermietungen derzeit sehr hohe Mietsprünge von Vermietern erzielt werden können, werde immer mehr Mieter in Ballungszentren und Großstädten aus Ihren angestammten Wohngegenden vertrieben. Das geht aus einem Interview zwischen der ARD und dem Bundesdirektor des Deutschen Mieterbunds (DMB) Lukas Siebenkotten hervor. Zurzeit kann man im Prinzip jeden Mietpreis verlangen wo es der Markt hergibt, denn in Deutschland gibt es keine Grenze für die Miete

in einem neuen Mietvertrag. Deshalb ist momentan auch ein sehr guter Zeitpunkt um Altmieter loszuwerden. Der DMB fordert aber eine Mietpreisbremse. Damit sollen solche Schikanen nicht mehr in der Größenordnung und Menge wie bisher stattfinden, eine Mietpreisbremse würde sich also dämpfend auf den Markt auswirken.

Herber Wohnungsmangel in den Großstädten!

Die Politiker werden von einer großen Sorge geplant! Denn in Berlin wird der Wohnraum langsam immer knapper. Nur noch 2,6 Prozent Leerstand wird im gesamten Wohnungsbestand verzeichnet, mit fallender Tendenz! Die kurzfristig für den freien Markt zur Verfügung stehendenden Wohnungen werden vom Senat auf lediglich 40.000 bis 45.000 geschätzt. Ein Plan muss deshalb her, da diese Zahlen angesichts von 3,5 Millionen Einwohnern viel zu niedrig sind.

Stadtentwicklungssenator Michael Müller (SPD) erklärt, dass mit allen zur Verfügung stehenden Instrumenten dafür gesorgt werden soll, den Bürgern ausreichend bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung zu stellen. In den Blick der Stadtväter geraten deshalb auch Ferienwohnungen, von denen es laut einem Gutachten des Gewos-Instituts

Verschiedene Mängel bei einer Mietwohnung

Es können verschiedene Mängel bei einer Mietwohnung auftreten, die die Gebrauchstauglichkeit erheblich aufheben. So muss der Vermieter zum Beispiel defekte Fenster, eine nicht funktionierende Heizung oder Schimmel grundsätzlich beseitigen. Es ist nämlich die Pflicht des Vermieters, eine Wohnung im gebrauchstauglichem Zustand zu übergeben sowie auch diesen Zustand während der Mietdauer zu erhalten. So können verschiedene Mängel zu einer Mietminderung berechtigen und diese müssen sich nicht nur in der Wohnung befinden. Auch Zustände, die sich außerhalb der Wohnung befinden und den Wohnwert negativ beeinflussen können zu einer Mietminderung führen. Dazu zählen sehr häufig Feuchtigkeitsschäden, sofern Sie nicht durch falsches Belüftungs- und Heizverhalten des Mieters entstehen, Schimmel, Lärm, Schmutz, Geruch, Ausfall der Heizung oder Baulärm durch Bauarbeiten.

Nachmessen der Wohnfläche lohnt sich!

Häufig stellt sich beim Ausmessen der Wohnfläche heraus, dass die angegebene Wohnfläche im Mietvertrag nicht der tatsächlichen Wohnfläche entspricht. Müssen Sie sich das als Mieter bieten lassen?

Es lohnt sich die Wohnfläche nachzumessen, da die Angabe im Mietvertrag häufig nicht stimmt. Stellt sich eine Abweichung um mehr als zehn Prozent heraus, so dürfen betroffene Mieter die Miete kürzen. Experten aus der Fachzeitschrift "Finanztest" weisen darauf in der Ausgabe 10/2012 hin. Den Angaben zufolge wurden bei etwa zwei von drei Fällen eine Abweichung von mehr als einem Quadratmeter festgestellt.

Sollten Sie als Mieter betroffen sein, so wenden Sie sich als erstes in Form eines Gespräches an Ihren Vermieter. Sollte keine Einigung zur Kürzung der Miete möglich sein empfielt es sich, einen Experten zum Vermessen der Wohnfläche zu beauftragen. Erst wenn bei der Vermessung eine Abweichung von mehr als zehn Prozent festgestellt wird, sollten Betroffene die Miete kürzen.

Was ist der Staffelmietvertrag

Bei der Staffelmiete wird bereits im Vorfeld zwischen Vermieter und Mieter durch schriftliche Vereinbarung die Mieterhöhung festgelegt. Somit wird für beide Seiten die künftige Mietentwicklung überschaubar. Die gesetzlichen Bestimmungen für den Staffelmietvertrag findet man im § 557a BGB.

Es wird also bei dem Staffelmietvertrag bereits im Voraus schriftlich vereinbart, wann die Miete künftig um welchen Betrag steigt. Zwischen den einzelnen Mieterhöhungen muss mindestens ein Jahr vergehen.

So muss die jeweilige neue Monatsmiete ganz klar ausgewiesen sein. Prozentsätze genügen zum Beispiel nicht. Der jeweilige Erhöhungsbetrag muss beitragsgemäß ausgewiesen werden. Auch sind während der Laufzeit keinerlei zusätzliche Erhöhungen, außer bei den Betriebskosten, gestattet!

Deutsche wählen Immobilienmakler auf Empfehlung

Bei der größten Investition des Lebens ist Vertrauen der größte Faktor. Laut einer Studie der Planet Home AG verlassen sich die Deutschen bei der Immobilienmaklerwahl in erster Linie auf Tipps von Freunden und Bekannten. Der Internetauftritt des Immobilienmaklers spielt bei der Wahl noch eine geringere Rolle.

Die beiden wichtigsten Arten der Maklerauswahl liegen dicht beieinander. Während 34,4 Prozent der Befragten sich auf Tipps von Freunden und Bekannten verlassen, ist für 34 Prozent wichtig, dass der Immobilienmakler mit Partnern wie zum Beispiel Banken zusammenarbeitet. Auf Platz drei schaffte es der regional tätige Makler mit 29,3 Prozent, während sich nur 10,7 Prozent einem überregional tätigen Makler anvertrauen würden. Mit 28 Prozent folgt dann der Makler, der auch weitere Immobiliendienstleistungen anbietet.

Die Studie in Zahlen: Wie suchen Sie nach einem geeigneten Immobilenmakler?

Kann man Mietspiegel zur Mietpreisfindung benutzen?

 
Eine aktuelle Fallstudie bietet Aufschluss, inwieweit der neue Münchner Mietspiegel als Werkzeug zur Mietpreisfindung dienen kann.

Ein Eigentümer, der seine Wohnung vermieten möchte steht vor der Frage, welche Miete er verlangen kann. Wird die Miethöhe falsch angesetzt, kann dies bei der Vermietung nicht unerhebliche negative Auswirkungen haben. Aber wie kann man feststellen was die korrekte Miete für die eigene Wohnung ist? Ist der Mietspiegel das Mittel der Wahl, oder ermittelt man die marktgerechte Miethöhe besser anhand eines Vergleichs mit anderen Angeboten aus Zeitung oder Internet? Eine aktuelle Fallstudie des Münchner Immobilienbüros “Vermietspezialist Bartsch & Rozmarin Immobilien OHG” bietet hierzu hilfreiche Antworten.
Seit Ende März 2011 liegt der neue Mietspiegel für die Stadt München vor. In den Medien wurde bereits einiges zu diesem Thema berichtet. Die Firma Vermietspezialist, welche sich in München und Umgebung auf die Vermietung von Wohnungen und Häusern spezialisiert hat und in den letzen Jahren über 2500 erfolgreiche Vermietungen durchführen konnte, hat sich aus diesem Anlass intensiv mit dem neuen Mietspiegel beschäftigt. Anhand von konkreten Vermietungen wurde eine Fallstudie erstellt. Zweck der Studie war es zu ermitteln, inwieweit der Mietspiegel den tatsächlichen, aktuell erzielbaren Mietpreisen in München entspricht und somit als Instrument zur Mietpreisfindung verwendet werden kann. Parallel dazu wurde eine Mietpreis-Analyse der Mietangebote in den Münchner Zeitungen und bei Immobilienportalen im Internet durchgeführt.

Wozu braucht man einen Immobilienmakler?

Ein Immobilienmakler verkauft die Häuser und Eigentumswohnungen, die der Besitzer nicht verkaufen oder vermieten kann oder will. Denn der größte Teil der Immobilienverkäufe von Häusern laufen privat, von Nachbar zu Nachbar. Es gibt Makler, die sind spezialisiert auf Inseln oder exclusive und teure Villen. Er ist im wahrsten Sinne des Wortes ein Makler, zwischen dem Anbieter und dem Nachfrager. Und Angebot und Nachfrage regieren auch den Immobilienmarkt. Gehandelt werden Gewerbeimmobilien, Auslandsimmobilien, Mietwohnungen oder das Einfamilienhaus. Der Immobilenmarkt ist von Region zu Region unterschiedlich.

Die Arbeit eines Immobilienmaklers besteht aus Kontakten. Er muss das Angebot kennen und die Kunden, die ein Haus oder eine Mietwohnung suchen. Im Idealfall hat er einen Alleinauftrag, bei dem er sich nicht mit anderen Maklern in die Quere kommt.  Sein Geld bekommt der Immobilienmakler im Erfolgsfall, bis dahin trägt er alle Kosten selbst. Sein Einkommen ist also sehr unregelmäßig, im Gegensatz zu seinen Kosten. Das ist der Grund, warum so viele Makler ihre Tätigkeit auf dem Immobilienmarkt nur nebenberuflich betreiben ("Wochenendmakler").

Der vor Geld nicht aus den Augen schauen könnende Makler ist ein Mythos, auf den ein Neueinsteiger nicht hereinfallen sollte. Wer aus diesem Grund in die Branche einsteigt, ist schnell wieder draußen.
Mitbewerber sind Architekten, Bauunternehmer, Banken, Bausparkassen, Versicherungen und ihre Vertreter, Nachbarn und Bekannte. Je mehr Verkäufer ein Immobilienbüro hat, umso mehr Immobilien kann es auch verkaufen und umso ertragreicher kann das Geschäft werden, umso mehr laufende Kosten fallen aber auch an, die schnell die Existenz gefährden können.

Mietminderung bei den folgende Voraussetzungen.


  • Wenn Mieter den Mietzins reduzieren, kann das nicht einfach so geschehen. Es müsen bestimmte Tatbestände vorliegen, damit die Miete reduziert werden kann. Oder umgekehrt gedacht - wenn sie als Vermieter die Minderung der Miete vermeiden wollen, dann achten sie darauf dass die folgenden Faktoren nicht zustande kommen.

Neeuigkeiten zur Mietrechtsreform

Der Bundesrat hat neue Beschlüsse zur Mietrechtsreform vorgenommen. Um welche es sich handelt erfahren Sie hier. So dürfen Mieten bei einem bestehenden Mietverhältnis nur noch um maximal 15 Prozent innerhalb von drei Jahren steigen. Die bisherige Maximalgrenze lag bei 20 Prozent. Für die SPD, Grünen und Linke ist dieser Schritt sogar noch zu wenig, da es bei Neuvermietungen keine Deckelung geben soll. Allerdings beträgt der Aufschlag speziell in solchen Fällen teilweise 30 oder 40 Prozent. Eine neue Regelung bei Neuvermietungen gibt es bisher allerdings nicht!

Weiterhin darf der Mieter bei einer energetischen Sanierung die Miete aufgrund von Schmutz oder Lärm in den ersten drei Monaten nicht mehr mindern, sondern muss den Umstand dulden.
Auch sind die Gerichte jetzt verpflichtet, im Falle einer Räumungsklage den Sachverhalt sofort bzw. schnellstmöglich zu bearbeiten. Bisher kamen meist sehr hohe Kosten auf den Vermieter im Falle einer Räumungsklage zu, da die Klage ein sehr langwieriger Prozess ist (zwischen mehreren Monaten und einem Jahr). In Zukunft soll dies durch die besagte Änderung vermieden werden.

Vermieter darf kündigen wenn Eigenbedarfsnutzung nicht absehbar ist!

Auch nach nur einer kurzen Mietzeit von drei Jahren darf der Vermieter dem Mieter wegen Eigenbedarf kündigen. Der Bundesgerichtshof hat dies offiziell entschieden. Ausschlaggebend für die Entscheidung war der Hintergrund, dass die Eigenbedarfsnutzung bei dem Abschluss des Mietvertrages nicht vorhersehbar war.

Der Vermieter handelt bei einer Eigenbedarfskündigung nur dann rechtswidrig, wenn er bei Mietvertragsabschluss bereits vor hatte, die Immobilie bald selbst zu nutzen. Die Entscheidung ist offiziell vom Bundesgerichtshof mitgeteilt worden (Az.: VIII ZR 233/12).

Im verhandelten Fall wurde dem Mieter eines Einfamilienhauses wegen Eigenbedarf gemäß § 573 Absatz 1,2 Nr. 2 BGB gekündigt. Die Vermieterin kündigte das Mietverhältnis mit dem Schreiben vom 29, März 2011 zum 30 Juni 2011, obwohl der Mietvertrag erst im Februar 2008 abgeschlossen wurde. Sie begründete Ihre Kündigung damit, dass Sie das Haus für Ihren Enkel und seine Familie benötige. Da der Mieter aufgrund der Kündigung nach der kurzen Zeitspanne nicht ausziehen wollte erhob die Vermieterin Räumungsklage.

Vermieter darf das Halten von Tieren nicht generell verbieten!

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Vermieter nicht generell das Halten von Haustieren in seiner Wohnung verbieten darf. Stattdessen muss die Situation in jedem Einzelfall geprüft werden.

Das Urteil des Bundesgerichtshofs (Az. VIII ZR 168/12) besagt, dass derartige Klauseln in Mieterträgen eine unangemessene Benachteiligung der Mieter darstellen und deshalb unwirksam sind.

Ein Mieter aus Gelsenkirchen reichte Klage ein,

Bis 2016 soll der Wohnungsmangel behoben werden!

Zu wenige Wohnungen gibt es in Deutschland für zu viele Menschen. Laut Studie des Münchner Ifo-Institutes ist allerdings eine Änderung in Sicht. Bis 2016 soll der Wohnungsmangel behoben sein und der Wohnungsneubau soll weitergehen. Der Aufschwung soll in Deutschland zumindest bis zum Jahre 2016 halten. Im Auftrag der Bausparkasse Wüstenrot kommt das Münchener Ifo-Institut zu diesem Ergebnis. Knapp sieben Prozent mehr Wohnungen sollen bis zum Jahre 2016 fertiggestellt werden.

Die Bauexperten des Wirtschaftsforschungsinstituts kalkulieren, dass bis zum Jahre 2016 rund 246.000 Wohnungen in neuen Wohngebäuden fertiggestellt sind. Damit soll die aktuelle Lücke von rund 250.000 Wohnungen in Deutschland überwiegend geschlossen werden. Das Wohnungsniveau würde damit wieder jenes von vor einem Jahrzehnt bestehende erreichen, sagen die Experten der Studie voraus.

Der Wohnungsbau markierte in Deutschland im Jahre 2009 mit knapp 136.000 Wohnungen seinen Tiefpunkt. Dies sorgte zum Teil auch für eine angespannte Lage auf den Wohnungsmärkten. Vor allem in Metropolen werde so die Preise für Mieter und Käufer hochgetrieben. Viele Investoren setzen inzwischen verstärkt auf Immobilien, das "Betongold" ist wieder im Trend. Dies hängt auch mit dem historisch niedrigen Zinsniveau und der Unsicherheit auf den Anlagemärkten im Zuge der Staatsschuldenkrise zusammen.

Energieausweise

Um die Vorgaben der EU umzusetzen, ist eine neue Novelle der zuständigen Ministerien(Bundesbauministerium, Bundeswirtschaftsministerium) notwendig. Dort müssen die folgenden Punkte umgesetzt werden.

    • Erhöhung der Anforderung an Neubauten in 2014 und 2016 (jeweils 12,5 %)
    • Immobilienanzeigen müssen für Verkauf und Vermietung den Energiewert des beworbenen Objektes enthalten.
    • Bei Besichtigungen ist der Energieausweis vorzulegen.
    • Bei Verkauf und Vermietung ist der Energieausweis als Kopie auszuhändigen.

Mietvertrag - was ist zu beachten

Es ist geschafft! Hat man erfolgreich eine Mietwohnung oder einen Mieter gefunden und schon steht der Mietvertragsabschluss bevor. Damit Sie diesen auch problemlos abschließen können, sollten Sie die nachfolgenden Hinweise beachten.

Grundsätzlich können Mieter und Vermieter Ihren Mietvertrag im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften frei gestalten. Wenn nichts weiter vereinbart wurde, finden die Mietrechtsparagraphen des BGB Anwendung. Zwar können auch Vereinbarungen getroffen werden, die von den Bestimmungen des BGB abweichen. Allerdings dürfen keine sonstigen Vereinbarungen getroffen werden, die zum Nachteil des Mieters im Mietvertrag führen. Dazu gibt es eine Reihe von Rechten und Schutzbestimmungen.

So sollte vor Vertragsabschluss immer eine Besichtigung des Mietobjektes durchgeführt werden. Die Beschaffenheit sollte immer schriftlich in einem Übergabeprotokoll festgehalten werden. Das Protokoll sollte immer ein Bestandteil des Mietvertrages sein! Darin werden Mängel ebenso wie die Zählerstände von Wasser, Strom und Heizung notiert. Weiterhin auch, welche und wie viele Schlüssel an den Mieter übergeben wurden.

Die Hausordnung steht bei Fragen zum Mietalltag zur Verfügung und sollte auch Bestandteil des Mietvertrages sein. Dort werden Regeln wie zum Beispiel die Nutzung von Spielplätzen und Fahrradkellern oder auch Winterdienst und Reinigungspflichten festgehalten.

Der Vertragsabschluss sollte natürlich immer schriftlich formuliert werden. Bei vielen Wohnungsverbänden, im Handel, Internet oder Haus- und Grundbesitzvereinen finden Sie unkomplizierte Formularmietverträge. Diese bieten den Vorteil, dass von den Parteien kein zu regelnder Punkt übersehen wird. Sie sollten allerdings darauf achten, dass Sie einen möglichst aktuellen Formularmietvertrag haben. Denn aufgrund der häufigen Änderungen zum Mietrecht kann es vorkommen, dass einzelne Formulierungen im Vertrag unwirksam sind, sollte es sich um ein älteres Exemplar handeln.

Zusammenfassend sollten Sie insbesondere folgende, wichtige Punkte im Mietvertrag regeln und beachten:

Auch Mieter müssen Winterdienst übernehmen

Oftmals stellt man sich die Frage wer den haftet, wenn ein Fußgänger auf nicht geräumten Wegen stürzt oder sich verletzt. Grundsätzlich ist der Hauseigentümer dafür verantwortlich, sich um die Beseitigung von Schnee und Eis sowie dem Streuen von glatten Wegen zu kümmern.
Allerdings kann er diese Haftung auch auf den Mieter übertragen, indem er die Pflicht zum Räumen und Streuen auf die Mieter abwälzt. Dies betätigt zum Beispiel ein Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 30. Mai 2006 (Az 2 O 324/06).

Eine Übertragung der Pflichten auf die Mieter kann durch einen Mietvertrag oder einer Hausordnung, die Bestandteil des Mietvertrages ist, erfolgen. Nur ein Aushang im Treppenflur genügt dafür in keinster Weise! Der Vermieter kann sich entscheiden, ob er die Mietergemeinschaft insgesamt, oder nur einen einzelnen Mieter zum Schneeräumen und Streuen verpflichtet. Einen Grundsatz bzw. eine Regelung die besagt, dass generell Erdgeschossmieter für den Winterdienst zuständig sind, gibt es nicht.

Indexmietvertrage Einordnung

Bei dem Indexmietvertrag spielt das statistische Bundesamt eine wichtige Rolle. So wird der Mietzins durch die Änderung des ermittelten Lebenshaltungskostenindex vom statistischen Bundesamt bestimmt. Diese Form einer Mietanpassungsvereinbarung muss schriftlich geschlossen werden. Die rechtlichen Bestimmungen der Indexmiete findet man im § 557b BGB.
Auch hier gilt wieder, dass während der Laufzeit keinerlei anderen Mieterhöhungen, außer der Mietanpassungsvereinbarung, durchgeführt werden dürfen. Die Erhöhung der Betriebskosten ist davon ausgeschlossen und natürlich zulässig.

Da ich nun schon mehrfach zu dem Thema befragt worden bin schreibe ich hierzu einfach mal hier ein paar Worte. Das Mietrecht ist im BGB geregelt. Im Paragraph § 558 Abs. 3 BGB geht es um die "Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete" auch als Kappungsgrenze bezeichnet....

Mieterhöhung sind im BGB geregelt und legen klar fest, was erlaubt ist und was nicht.

Das deutsche Mietrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert. Das BGB widmet sich ab den §§ 557 bis 561 den Regelungen über die Miethöhe und die Mieterhöhungen. Dazu zählen:

a.)die Ankündigung der Mieterhöhung
b.)die Begründung für die Mieterhöhung
c.)die Zustimmung zur Mieterhöhung
d.)die Zahlungsfrist für die Mieterhöhung
e.)das Sonderkündigungsrecht für Mieter bei einer Mieterhöhung

Was ist bei Mieterhöhungen erlaubt und wie hoch darf diese ausfallen? Eine willkürliche Mieterhöhung ist nicht zulässig. Wann also müssen Mieter eine Mieterhöhung befürchten? Wird ein Mietvertrag für eine Wohnung unterzeichnet, ist dem Unterzeichner i.d.R. bekannt wie hoch seine Miete monatlich ist. Doch der vereinbarte Betrag ist nicht immer so eindeutig und deshalb fürchten einige Mieter sich zurecht vor einer Mietpreiserhöhung durch ihren Verm...

Eine Mieterhöhung muss dem Mieter schriftlich mitgeteilt werden.


Sind Sie als Vermieter dazu verpflichtet, eine Mieterhöhung anzukündigen, ist dies schriftlich zu erledigen, allerdings nicht zwingend auf Papier. Daher kann ein Mieterhöhungsschreiben auch per E-Mail oder Fax verschickt werden.

Die Ankündigung sollte folgende Punkte enthalten:

1.) warum erfolgt eine Mieterhöhung,
2.) ab wann gilt die Mieterhöhung,
3.) bis wann gilt die Mieterhöhung.


Erfolgt die Mieterhöhung in Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete, muss ein Hinweis zur Zustimmung durch den Mieter enthalten sein. Geschieht die Mieterhöhung wegen Modernisierungsarbeiten, sollte das Schreiben auf § 555d BGB verweisen, welcher regelt, wann ein Mieter die Sanierungsmaßnahmen dulden muss. Prinzipiell hat ein Mieter aber immer die Möglichkeit, einer Mieterhöhung zu widersprechen, sofern diese nicht bereits im Mietvertrag vereinbart wurde. Dazu reicht es schon, dass er dem Vermieter die benötigte Zustimmung verweigert.

Nach dem Zugang der Ankündigung der Mieterhöhung haben Mieter in der Regel zwei volle Monate Bedenkzeit, um der Steigerung zuzustimmen. Reagieren sie in dieser Zeit nicht und weigern sie sich nach Ende der Zustimmungsfrist, den neuen Mietbetrag zu zahlen, gilt dies als Widerspruch.

Der Vermieter hat nun seinerseits drei Monate Zeit, eine sog. Zustimmungsklage einzureichen. Dann prüft das Gericht, ob die Mieterhöhung berechtigt ist, und verklagt den Mieter evtl. zur Zustimmung. Lässt der Vermieter diese drei Monate Klagefrist ungenutzt verstreichen, ist eine Klage danach wirkungslos. Er muss dann bis zum nächsten Zeitpunkt warten, an dem er eine Mieterhöhung ansetzen kann. 

Ist eine Mieterhöhung nach einer Modernisierung zulässig?  Oder handelt es sich um eine Instandhaltung?

Müssen am Mietobjekt bestimmte Modernisierungsmaßnahmen vorgenommen werden, kann der Vermieter auch eine außerordentliche Mieterhöhung festlegen. Anders als bei der Steigerung zur ortsüblichen Vergleichsmiete muss der Mieter üblicherweise dieser Mieterhöhung nicht zustimmen, damit sie zulässig ist.
Eine Mieterhöhung nach einer Sanierung ist nur zulässig, wenn diese Verbesserungen für die Mieter mit sich bringt.Eine Mieterhöhung nach einer Sanierung ist nur zulässig, wenn diese Verbesserungen für die Mieter mit sich bringt.

Bei Modernisierungsarbeiten können bis zu 11 Prozent der Sanierungskosten auf die Jahresmiete aufgeschlagen werden. Werden die Maßnahmen an mehreren Wohnungen durchgeführt, sind die Kosten gemäß § 559 BGB angemessen auf alle betreffenden Mieter zu verteilen.

Sofern der Mietvertrag keine Vereinbarung zu einer Mieterhöhung in Form von Staffel- oder Indexmiete festlegt, kann der Vermieter gemäß § 558 BGB „die Zustimmung zu einer Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen".

Bei der Vergleichsmiete erfolgt eine Mieterhöhung in der Höhe, die den vergleichbaren ortsüblichen Mieten entspricht. Als Richtwert für diesen sog. Mietspiegel werden Mieten herangezogen, die in den letzten vier Jahren für vergleichbaren Wohnraum im entsprechenden Ort gezahlt wurden.

Erhöhung durch Indexmietvertrag.
Die Mieterhöhung nach Indexmiete muss im Mietvertrag vereinbart sein.Die Mieterhöhung nach Indexmiete muss im Mietvertrag vereinbart sein.

Auch die Indexmiete muss vertraglich zwischen Mieter und Vermieter vereinbart werden, um gültig zu sein. Im Gegensatz zur Staffelmiete wird hier aber nur der erste Mietbetrag konkret im Mietvertrag festgelegt.

Inwieweit der Vermieter zukünftig eine Mieterhöhung durchführt,

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