Warum sollte man das Baulastenverzeichnis einsehen und wann?
Baulasten sind freiwillige, öffentlich-rechtliche Verpflichtungen von Grundstückseigentümern betreffend des Tuns, Dulden oder Unterlassen, bzgl. eines Ihrer Grundstücke, die sich nicht öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergeben. Mit der Baulast werden öffentlich-rechtlichen Vorschriften bzw. sich daraus ergebende baurechtliche Defizite, die der Durchführung eines Vorhabens entgegenstehen, auf Dauer ausgeglichen werden.
Baulasten werden durch schriftliche Erklärung (Verpflichtungserklärung) gegenüber der Bauaufsichtsbehörde übernommen. Die Unterschrift muss öffentlich beglaubigt oder vor der Bauaufsichtsbehörde geleistet oder von ihr anerkannt werden. Wichtig ist dabei daß Sie am Grundstück verankert sind und auch bei Veräußerung bestehen bleiben. Nur durch Verzicht kann diese Last rückgängig gemacht werden. Dieser Verzicht ist nur zu erklären, wenn ein öffentliches Interesse an der Baulast nicht mehr besteht.