Kurz erklärt - Immobilienblase.

Als Immobilienblase bezeichnet man ein Preisniveau, welches ökonomisch nicht mehr gerechtfertigt ist. Sie kann für den gesamten Immobilienmarkt gelten oder nur für einen bestimmten Teilbereich. Die Immobilienblase entsteht aufgrund von Spekulationen auf immer höhere Preise. In den Immobilienpreisen enthalten sind öffentlich beförderte Wunschvorstellungen, ein Nachfragenüberhang und inflationäre Erwartungen. Bei der Immobilienblase steigen aber nicht nur die Preise für Eigentum sehr schnell, sondern auch die Mietpreise. Ein Anzeichen für eine Immobilienblase ist des Weiteren, dass die Preise für Eigentum wesentlich schneller steigen als die Mietpreise. Vermietete Objekte werden somit unwirtschaftlich. Ein Grund für solch eine Immobilienblase kann etwa im Kreditbereich oder in der Fiskalpolitik des Staates liegen.

Der Grundstückskauf und seine Tücken - Lesen Sie Tipps zum Grundstückskauf

Jeder der ein eigenes Haus bauen möchte muss sich erstmal ein Grundstück kaufen. Diese Hürde muss jeder nehmen, der sich den Traum für die eigenen vier Wände erfüllen will. Ausgenommen sind natürlich die Glücklichen, die ein Grundstück geerbt haben. Das Grundstück zu kaufen ist dabei keine einfache Sache. So gibt es neben den Quadratmeterpreisen, die in einigen Regionen in Deutschland immer weiter nach oben gehen, auch weitere tückische Überraschungen - seien es giftige Altlasten, ein Bebauungsplan oder Industrieansiedlungen in der Nähe.

Verschiedene Mängel bei einer Mietwohnung

Es können verschiedene Mängel bei einer Mietwohnung auftreten, die die Gebrauchstauglichkeit erheblich aufheben. So muss der Vermieter zum Beispiel defekte Fenster, eine nicht funktionierende Heizung oder Schimmel grundsätzlich beseitigen. Es ist nämlich die Pflicht des Vermieters, eine Wohnung im gebrauchstauglichem Zustand zu übergeben sowie auch diesen Zustand während der Mietdauer zu erhalten. So können verschiedene Mängel zu einer Mietminderung berechtigen und diese müssen sich nicht nur in der Wohnung befinden. Auch Zustände, die sich außerhalb der Wohnung befinden und den Wohnwert negativ beeinflussen können zu einer Mietminderung führen. Dazu zählen sehr häufig Feuchtigkeitsschäden, sofern Sie nicht durch falsches Belüftungs- und Heizverhalten des Mieters entstehen, Schimmel, Lärm, Schmutz, Geruch, Ausfall der Heizung oder Baulärm durch Bauarbeiten.

Kann man Mietspiegel zur Mietpreisfindung benutzen?

 
Eine aktuelle Fallstudie bietet Aufschluss, inwieweit der neue Münchner Mietspiegel als Werkzeug zur Mietpreisfindung dienen kann.

Ein Eigentümer, der seine Wohnung vermieten möchte steht vor der Frage, welche Miete er verlangen kann. Wird die Miethöhe falsch angesetzt, kann dies bei der Vermietung nicht unerhebliche negative Auswirkungen haben. Aber wie kann man feststellen was die korrekte Miete für die eigene Wohnung ist? Ist der Mietspiegel das Mittel der Wahl, oder ermittelt man die marktgerechte Miethöhe besser anhand eines Vergleichs mit anderen Angeboten aus Zeitung oder Internet? Eine aktuelle Fallstudie des Münchner Immobilienbüros “Vermietspezialist Bartsch & Rozmarin Immobilien OHG” bietet hierzu hilfreiche Antworten.
Seit Ende März 2011 liegt der neue Mietspiegel für die Stadt München vor. In den Medien wurde bereits einiges zu diesem Thema berichtet. Die Firma Vermietspezialist, welche sich in München und Umgebung auf die Vermietung von Wohnungen und Häusern spezialisiert hat und in den letzen Jahren über 2500 erfolgreiche Vermietungen durchführen konnte, hat sich aus diesem Anlass intensiv mit dem neuen Mietspiegel beschäftigt. Anhand von konkreten Vermietungen wurde eine Fallstudie erstellt. Zweck der Studie war es zu ermitteln, inwieweit der Mietspiegel den tatsächlichen, aktuell erzielbaren Mietpreisen in München entspricht und somit als Instrument zur Mietpreisfindung verwendet werden kann. Parallel dazu wurde eine Mietpreis-Analyse der Mietangebote in den Münchner Zeitungen und bei Immobilienportalen im Internet durchgeführt.

Immobilien vererben

Die nachstehende kurze Übersicht kann die detaillierte Beratung durch den Notar oder einen Steuerberater naturgemäß nicht ersetzen! Ein ausführliches Merkblatt zur Erbschaftsteuerreform 2009/2010 finden Sie auf meiner Homepage.

1.  Die Schenkungsteuer fällt grundsätzlich in gleicher Höhe an, wie sie bei der Vererbung erhöhen würde (Erbschaftsteuer), allerdings stehen die persönlichen Freibeträge alle zehn Jahre erneut zur Verfügung. Durch Verteilung der Vermögensübergabe auf mehrere Zeitabschnitte kann also deutlich Steuer gespart werden! Die persönlichen Freibeträge belaufen sich ab 2009 für Ehegatten und gleichgeschlechtlich Verpartnerte („Homo“- oder „lesbische Ehen“) auf Euro 500.000.--, für Kinder (gegenüber jedem Elternteil) auf je Euro 400.000,--.  für Enkel (gegenüber jedem der vier Großelternteile !) auf je Euro 200.000,--, und für Eltern beim Erbschaftserwerb auf je Euro 100.000,--; für Eltern bei Schenkungen, sowie für Geschwister und sonstige, entfernte oder nicht verwandte Personen auf Euro 20.000,--.

Auswahl des richtigen Baugrundstücks

Bei dem Kauf eines Baugrundstücks gibt es einige Punkte zu beachten, damit aus dem Traumhaus nicht letztlich ein Alptraum wird. Die Suche nach dem richtigen Baugrundstück ist meist auch keine Sache von wenigen Tagen und setzt ein wenig Einsatz und Zeitaufwand voraus.

Diese Themen haben wir hier für Sie aufgegriffen:

    1. Kosten für Immobilienkäufer

      1. Kaufpreis von der Immobilie
      2. Grunderwerbsteuer 3,5%-5% des Kaufpreises je nach Bundesland (Tabelle siehe unten unter Grunderwerbsteuer)
      3. Notarkosten ca. 1-2 % des Kaufpreises
      4. Grundbuchamt ca. 0,5% des Kaufpreises (meist in den Notarkosten enthalten)
      5. Kosten für die Finanzierung (etwa 1-2% in Höhe der Darlehenssumme)
      6. evtl. Maklergebühren von 3 - 6% zzgl. MwSt. auf den Kaufpreis (je nach Region unterschiedlich)
      7. evtl. Zustimmung des Verwalters (ca. 200 €)

Drei Verfahren zur Immobilienbewertung· Hausverkauf

Private Verkäufer stehen bei der Immobilienbewertung oft vor der Frage, welcher Preis für ihre Immobilie richtig wäre. Natürlich hängt man mit viel Herzblut an dem eigenen Haus. Was die Einschätzung des Preises oft trübt und die Bewertung der Immobilie nicht einfacher macht.

Und doch stehen private Verkäufer bei der Immobilienbewertung nicht ohne Anhaltspunkt dar. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, den (theoretischen) Preis für seine Immobilie zu ermitteln. Für bebaute Grundstücke sind zum Beispiel das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren oder das Sachwertverfahren eine gute Anleitung; bei unbebauten Grundstücken kommt grundsätzlich das Vergleichswertverfahren, der direkte Vergleich mit artgleichen Grundstücken, die Bodenrichtwertkarten des Katasteramtes oder auch die Kaufpreissammlung der Gemeinde in Frage.

Eigentumswohnungen

Gerade in Städten kommt es sehr oft vor, dass ein Haus in rechtlich selbständige Eigentumswohnungen aufgeteilt ist. Als Käufer einer Eigentumswohnung erwerben Sie zunächst alleiniges Eigentum an der Wohnung selbst sowie ggf. an dazugehörenden Kellerräumen, Garagen oder Tiefgaragenstellplätzen (sog. Sondereigentum).

Weiter werden Sie durch den Kauf zugleich Eigentümer eines Anteils an dem Grund und Boden, auf dem das Haus steht, und an dem restlichen Gebäude, sofern es nicht zu den anderen Eigentumswohnungen gehört. Denken Sie bitte etwa an das Treppenhaus, den Aufzug oder die Heizungsanlage. Diese Gegenstände, die Ihnen gemeinsam mit den anderen Wohnungseigentümern gehören, heißen gemeinschaftliches Eigentum.

Bauträgerkaufvertrag

Vielleicht möchten Sie ein Haus (oder eine Wohnung) erwerben, das zuerst noch vom Verkäufer gebaut werden muss?! In diesem Fall heißt der Verkäufer „Bauträger“. Im Bauträgerkaufvertrag verpflichtet sich der Bauträger zur Übertragung eines Grundstücks und zur schlüsselfertigen Errichtung eines Wohngebäudes auf diesem Grundstück.
Der Bauträgervertrag bietet für beide Seiten Vorteile: Der Bauträger hat bereits „seinen“ Käufer gefunden und hat damit Planungssicherheit. Außerdem kann er den Kaufpreis, den er vom Käufer erhält, zur Errichtung des Gebäudes verwenden und braucht daher weniger Darlehen bei der Bank aufzunehmen. Das senkt die Kosten und wirkt sich günstig auf den Kaufpreis aus. Im Übrigen kann der Käufer bei der Gestaltung des Objekts seine eigenen Vorstellungen einbringen.

Thema Steuern

Beim Bau einer Immobilie müssen Sie unbedingt das Thema Steuern beachten. Beispielsweise fällt beim Kauf eines Grundstücks oder einer Eigentumswohnung unmittelbar die Grunderwerbsteuer an das jeweilige Finanzamt an. Auch jährliche Steuern, wie die Grundsteuer auf den jeweiligen Grundstücksbesitz werden erhoben.

Neben den Steuern, sollten Sie auch weitere Nebenkosten beim Kauf nicht vergessen, Stichworte hierbei sind Notarkosten und die Aufwendungen für den Grundbucheintrag. Als Vermieter einer Immobilie müssen Sie ferner die Miet- oder Pachteinnahmen im Rahmen der jährlichen Einkommenssteuer angeben. Beim Kauf einer Immobilie, die nicht unternehmerisch genutzt wird, müssen Sie in der Regel keine Umsatzsteuer entrichten. Ausnahmen gibt es aber trotzdem, beispielsweise wenn der Verkäufer unternehmerisch tätig ist oder der Kaufvertrag eine Umsatzsteuerpflicht vorsieht.

Trotz steigender Energiepreis, einem Arbeitsmarkt der sich stabilisiert, einem Kreditmarkt der nach wie vor sehr niedrige Kreditzinsen anbietet und einer deutlich angezogenen Inflationrate, ist der Preisanstieg in allen Immobilienbereich weiter auf hohem Niveau.  Auch die Corona-Krise und deren Auswirkungen haben diesen Trend, der seit Jahren anhält, nicht gebrochen oder gar gestoppt.

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