Wenn Hausverkäufer einen Maklervertrag unterschreiben, sollten sie einige wichtige Dinge beachten:

  1. Leistungsumfang: Der Maklervertrag sollte den Umfang der vom Makler erbrachten Leistungen detailliert beschreiben, wie z.B. Vermarktungsstrategien, Besichtigungen, Verhandlungen mit potenziellen Käufern und Unterstützung bei der Vertragsabwicklung.

  2. Laufzeit und Kündigung: Die Vertragslaufzeit sollte klar definiert sein, sowie die Möglichkeit einer Kündigung des Vertrags durch den Verkäufer oder Makler.

  3. Provision: Die Höhe der Maklerprovision und wer sie im Falle eines Verkaufs zahlen wird, sollte festgelegt werden.

  4. Exklusivität: Wenn der Vertrag eine Exklusivität vorsieht, sollte dies genau definiert werden, einschließlich der Dauer der Exklusivität und der damit verbundenen Pflichten des Verkäufers.

  5. Haftung: Der Vertrag sollte eine Regelung enthalten, wer haftet, falls der Makler gegen seine Pflichten verstößt und Schäden verursacht.

  6. Sonstige Regelungen: Der Maklervertrag kann auch weitere Regelungen enthalten, wie z.B. die Verpflichtung zur Geheimhaltung oder die Pflicht des Maklers, eine Bonitätsprüfung der potenziellen Käufer durchzuführen.

Nicht so wichtig sind beispielsweise unwesentliche Details wie die Farbe der Prospekte oder die Art der Werbemaßnahmen des Maklers, sofern diese nicht im Widerspruch zum Leistungsumfang stehen. Jedoch sollte der Vertrag den Verkäufer in keiner Weise benachteiligen oder unangemessene Bedingungen enthalten. Es ist empfehlenswert, den Vertrag sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls eine fachkundige Beratung in Anspruch zu nehmen, bevor er unterschrieben wird.

Aus unserer Sicht sollten Sie sich auf gar keinen Fall auf irgendwelche Knebelverträge einlassen. Ist der Maklervertrag beispielsweise länger als sechs Monate sollten Sie den Vertrag nicht unterschreiben.Maklervertrag

Wenn Hausverkäufer einen Maklervertrag unterschreiben, sollten sie einige wichtige Dinge beachten:

  1. Leistungsumfang: Der Maklervertrag sollte den Umfang der vom Makler erbrachten Leistungen detailliert beschreiben, wie z.B. Vermarktungsstrategien, Besichtigungen, Verhandlungen mit potenziellen Käufern und Unterstützung bei der Vertragsabwicklung.

  2. Laufzeit und Kündigung: Die Vertragslaufzeit sollte klar definiert sein, sowie die Möglichkeit einer Kündigung des Vertrags durch den Verkäufer oder Makler.

  3. Provision: Die Höhe der Maklerprovision und wer sie im Falle eines Verkaufs zahlen wird, sollte festgelegt werden.

  4. Exklusivität: Wenn der Vertrag eine Exklusivität vorsieht, sollte dies genau definiert werden, einschließlich der Dauer der Exklusivität und der damit verbundenen Pflichten des Verkäufers.

  5. Haftung: Der Vertrag sollte eine Regelung enthalten, wer haftet, falls der Makler gegen seine Pflichten verstößt und Schäden verursacht.

  6. Sonstige Regelungen: Der Maklervertrag kann auch weitere Regelungen enthalten, wie z.B. die Verpflichtung zur Geheimhaltung oder die Pflicht des Maklers, eine Bonitätsprüfung der potenziellen Käufer durchzuführen.

Nicht so wichtig sind beispielsweise unwesentliche Details wie die Farbe der Prospekte oder die Art der Werbemaßnahmen des Maklers, sofern diese nicht im Widerspruch zum Leistungsumfang stehen. Jedoch sollte der Vertrag den Verkäufer in keiner Weise benachteiligen oder unangemessene Bedingungen enthalten. Es ist empfehlenswert, den Vertrag sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls eine fachkundige Beratung in Anspruch zu nehmen, bevor er unterschrieben wird.

Aus unserer Sicht sollten Sie sich auf gar keinen Fall auf irgendwelche Knebelverträge einlassen. Ist der Maklervertrag beispielsweise länger als sechs Monate sollten Sie den Vertrag nicht unterschreiben.Maklervertrag