Die Aufgaben eines Notars beim Immobilienkauf.

In Deutschland müßen alle Immobilienkaufverträge von einem Notar beurkundet werden. Die Abfolge der wechselseitigen Sicherungen ist im Kaufvertrag bereits festgelegt, der Notar hat die Abwicklung so zu steuern, dass sämtliche Belange von Verkäufer, Käufer, Altgläubiger und Neugläubiger gewährleistet sind.

Der Notar, „der als unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes für die Beurkundung von Rechtsvorgängen und andere Aufgaben auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege“ (§ 1Bundesnotarordnung) tätig ist, kümmert sich beim Immobilienkauf um die Vertrags- und Kaufabwicklung. Fälschlicherweise gehen viele Käufer davon aus, dass der Notar auch die Wirtschaftlichkeit des Immobilienerwerbs prüft. Dazu ist er aber als „Unparteiischer“ nicht berechtigt bzw. befähigt.


Die Aufgaben des Notars liegen vielmehr in der Einsicht des Grundbuchs, der Formulierung des Kaufvertrages sowie der Beurkundung des Immobilienkaufs. Zudem muss er auf eventuelle Risiken im Kaufvertrag hinweisen. Entlohnt wird er nach einer fixen Gebührenordnung . In der Regel betragen die Kosten rund 1,6 Prozent des Kaufpreises. Die Kosten schlüsseln sich wie folgt auf:



Da der Notar jedoch, wie oben beschrieben, weder die Wirtschaftlichkeit des Kaufs, noch die sachlichen Voraussetzungen der Immobilie, die erworben werden soll, prüft, ist es immer ratsam, zusätzlich einen Sachverständigen für Immobilien zu Rate zu ziehen. Dieser kann kompetent Auskunft erteilen, was beispielsweise die Vollständigkeit der Leistungen des Bauträgers, die Angemessenheit des Kaufpreises, bei bestehenden Objekten den Zustand der Immobilie und des Grundstückes, die örtlichen Gegebenheiten, die Infrastruktur etc. betrifft. Da es sich beim Immobilienkauf doch um eine zumeist längerfristige und bedeutende Entscheidung handelt, dürfte diese Kombination allen am Kauf Beteiligten die nötige Sicherheit bieten und alle Eventualitäten abdecken.