Eigentümer müssen bis Dezember eine Wasseruntersuchung durchführen!

Wer in Deutschland eine Immobilie zum Eigentum hat, der liegt auch in der Verantwortung für die Sicherheit der Wasserleitungen im eigenen Gebäude zu sorgen. Bis zum 31. Dezember 2013 müssen Eigentümer einer Immobilie für eine Wasseruntersuchung durch eine zugelassene Prüfstelle sorgen. Dies besagt die Trinkwasserverordnung vom

14. Dezember 2012. Laut Angabe vom TÜV Nord drohen sogar Bußgelder seitens Gesundheitsamts, sollten EigeWntümer einer Immobilie die Frist einfach verstreichen lassen.  Der Anlass der Warnung sind 150 Menschen, die an einer Legionellen-Infektion erkrankt sind.



Der Vorfall ist in Warstein im Sauerland vorgefallen. Über feine Wassertröpfchen wurden die Bakterien über die Atemluft verbreitet, was insbesondere beim Duschen passieren kann. Betroffen von der Prüfung sind Anlagen mit einem Warmwasserspeichervolumen ab 400 Liter. Auch Anlagen mit einem Leitungsvolumen von mehr als drei Litern müssen überprüft werden. Einfamilienhäuser und Zweifamilienhäuser sind davon ausgenommen. Eine Prüfung dauert laut TÜV nur wenige Minuten und wird alle drei Jahre durchgeführt.