Höhere Grunderwerbsteuer Bremen

Erhöhung der Grunderwerbsteuer in Bremen und Niedersachsen

Auch in Bremen soll die Grunderwerbsteuer zum 1. Januar 2014 um 0,5 Prozentpunkte, insgesamt auf 5 Prozent, steigen. Das hat der Bremer Senat beschlossen. So werden jährlich insgesamt 8,1 Millionen Euro mehr erhofft, die nicht in den Länderfinanzausgleich gehen. Laut Finanzsenatorin Linnert plant auch Niedersachsen eine Erhöhung der Grunderwerbsteuer auf 5 Prozent, damit keine Abwanderung von Grundstückskäufern zu befürchten sei.

Seit dem 01.03.2012 beträgt auch in Rheinland-Pfalz die Grunderwerbsteuer 5 Prozent. Zu entrichten ist die Grunderwerbsteuer von dem Käufer eines Grundstückes oder einer Immobilie alleine. Einige Erwerbsvorgänge sind von der Grunderwerbsteuer befreit.


Darunter zählen zum Beispiel

  • der Kauf von einem Grundstück oder einer Immobilie, dessen Wert nicht über 2500 Euro liegt,
  • der Kauf von einem Grundstück oder einer Immobilie durch den Ehepartner oder den eingetragenen Lebenspartner des Verkäufers,
  • der Kauf von einem Grundstück oder einer Immobilie durch mit dem Verkäufer in gerader Linie verwandte Personen wie zum Beispiel Stiefkinder und Ehegatten,
  • der Kauf von einem Grundstück oder einer Immobilie dazugehörend zum Nachlass, welches durch die Miterben zur Aufteilung des Nachlasses verkauft wird

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