Erschließungskosten

Erschließungskosten - Wann und wie hoch?

Oft sind die Erschließungskosten eines Grundstücks bereits im Kaufpreis enthalten oder bereits vom Vorbesitzer entrichtet. Das ist der einfachste Fall. Erkundigen Sie sich vorab bei der zuständigen Stadt oder Gemeinde, ob sämtliche Erschließungskosten bereits entrichtet wurden.  Sind die Erschließungskosten noch nicht bezahlt oder sollte das Grundstück noch gar nicht erschlossen sein, ist es für Sie wichtig, einen Überblick über die zu erwartende finanzielle Belastung zu bekommen.


Diese setzen sich zusammen aus den Anschlusskosten des Grundstücks an die Grundversorgung: Kanalisation, Wasser- und Energieversorgung, aber auch den anteiligen Kosten für die Verkehrserschließung, mit Straßenbau, Geh- und eventuell Radweg sowie Beleuchtung und etwaige Anlegung von Grünflächen, Kinderspielplätzen und Lärmschutzmaßnahmen. Auch Telefon- DSL- und Kabelanschluss sind zu berücksichtigen.

Wie hoch die Erschließungskosten im Einzelnen sind ist Ländersache. In den Länderbauordnungen werden die verschiedenen Forderungen durch Vorgaben an die Ver- und Entsorgung ergänzt (z.B. Trennung von Regen- und Abwasser). Auch die Anschlusskosten für Kanalisation oder Energieversorgung und Verkehrsanschluss variieren. Die jeweiligen Preise können Sie beim zuständigen Bauamt einholen. Für die Kostenermittlung spielen nach § 131 BauGB (Baugesetzbuch) sowohl die Grundstücksfläche, als auch Art und Maß der Nutzung sowie die Grundstücksbreite an der Erschließungsseite eine Rolle. Je größer, desto teurer. Gewerbliche Nutzer müssen zudem meist einen größeren Anteil bezahlen, als Privathaushalte.

Für den Anteil in den Erschließungskosten für das anfallende Regenwasser ist die Grundflächenzahl (GRZ) wichtig. Sie begrenzt die Fläche, die maximal bebaut werden darf und auf welche der Quadratmeterpreis für Regenwassererschließung angerechnet wird. Die Formel hierfür ist: Quadratmeterzahl x GRZ = maximal bebaubare Fläche. Mit der Geschossflächenzahl (GFZ) errechnet man den Anteil der Kosten für Abwasser. Die Formel hierfür: Quadratmeterzahl x GFZ = maximale Größe pro Hausgeschoss.

Bitte beachten Sie, dass die Erschließungskosten örtlich und zeitlich stark variieren können.  Informieren Sie sich also immer beim zuständigen Bauamt über das in Frage kommende Grundstück. Verlassen Sie sich nicht ausschließlich auf die Aussagen des Vorbesitzers oder von Nachbarn.  Wenn Sie also von Anfang an die Erschließungskosten berücksichtigen und in Ihr Budget einbeziehen, bleiben Ihnen hier böse Überraschungen erspart.

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