Das Arbeitszimmer steuerlich ansetzen

In Deutschland können Sie einen Teil der Kosten für ein Arbeitszimmer als Werbungskosten steuerlich geltend machen. Die Höhe des abziehbaren Anteils hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. den tatsächlichen Kosten des Arbeitszimmers und der Verwendung des Raumes.

Die allgemeine Regel besagt, dass Sie die Kosten für ein Arbeitszimmer in Höhe von 1.250 Euro pro Jahr steuerlich geltend machen können,...

ohne dass eine detaillierte Aufzeichnung der Kosten erforderlich ist. Wenn Ihre Kosten höher sind, können Sie einen höheren Betrag steuerlich geltend machen, wenn Sie die tatsächlichen Kosten nachweisen können.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass das Arbeitszimmer ein festes Arbeitsplatz sein muss und nicht nur gelegentlich für berufliche Zwecke genutzt wird. Eine detaillierte Aufzeichnung der Verwendung des Raumes ist ratsam, um im Falle einer Überprüfung durch das Finanzamt nachweisen zu können, dass die Voraussetzungen für die steuerliche Absetzbarkeit erfüllt sind.

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