Mietminderung - Vorgehensweise!
Mietminderung - wie geht man richtig vor!
Wenn Sie die Miete Ihrer Mietwohnung kurzen wollen sollte dies auf jeden Fall gerechtfertigt sein. Es gibt verschiedene Gründe die das rechtertigen können. Dies können beispielsweise Mängel im Mietobjekt sein, wie fehlende oder defekte Heizung, undichte Fenster oder Schäden am Dach. So sollten Sie vorgehen um rechtlich sauber zu bleiben:
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Überprüfen Sie die vertraglichen Vereinbarungen: Stellen Sie sicher, dass eine Mietminderung tatsächlich in Ihrem Mietvertrag vorgesehen ist.
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Beschreiben Sie den Mangel schriftlich: Schreiben Sie einen Brief an den Vermieter und beschreiben Sie den Mangel genau, einschließlich Datum und Uhrzeit, an dem er erkannt wurde.
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Fordern Sie eine Behebung des Mangels: Fordern Sie den Vermieter auf, den Mangel innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben.
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Mietminderung beantragen: Wenn der Vermieter den Mangel nicht innerhalb einer angemessenen Frist behebt, können Sie die Miete mindern. Hierfür müssen Sie jedoch einen Antrag bei einem zuständigen Gericht stellen.
Wichtig ist dass Sie die Mietminderung nicht einfach selbst vornehmen können, ohne den Vermieter darüber zu informieren oder eine gerichtliche Entscheidung einzuholen. Wenn Sie ganz sicher gehen wollen sollten Sie die Unterstützung eines Anwalts in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass der Prozess korrekt und rechtmäßig durchgeführt wird.
Rufen Sie uns an. 0171 - 171 5895 999 oder per Mail:
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