Sondereigentum vs. Gemeinschaftseigentum
Was ist Sondereigentum und was ist Gemeinschaftseigentum?
Sondereigentum
Das Sondereigentum bezieht sich auf den Besitz einer Eigentumswohnung, d.h. einem bestimmten Teil eines Mehrfamilienhauses oder eines Gebäudes, das als separater Einheit verkauft und gekauft werden kann. Das Sondereigentum beinhaltet die Wohnung selbst sowie gegebenenfalls einen Teil des gemeinsamen Gebäude und des gemeinsamen Grundstücks (z.B. Keller, Garage, etc.). Der Eigentümer einer Eigentumswohnung besitzt das Recht, diese Wohnung nach eigenen Wünschen zu nutzen und zu veräußern, jedoch muss er auch die Regeln und Vorschriften der Gemeinschaft der Eigentümer einhalten.
Geneinschaftseigentum
Das Gemeinschaftseigentum bezieht sich auf den Teil eines Gebäudes oder eines Grundstücks, der allen Eigentümern gemeinsam gehört und für den gemeinsame Entscheidungen getroffen werden müssen. Dies kann beispielsweise Gänge, Treppenhäuser, Dächer, Außenanlagen oder gemeinsame Einrichtungen wie Waschküchen oder Fitnessräume umfassen. Alle Eigentümer sind dafür verantwortlich, dass das Gemeinschaftseigentum instand gehalten und genutzt wird. Die Kosten hierfür werden üblicherweise auf alle Eigentümer anteilig aufgeteilt.
Was letztendlich Sondereigentum und was Gemeinschaftseigentum steht in der sog. "Teilungserklärung" die bei jedem Aufgeteilten Haus 🏡 verfügbar ist.
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