EU-Recht für Immobilien-Interessenten

 

Implementieren des neuen EU-Recht für alle Immobilien-Interessenten

 
Am 13. Juni 2014 wird das neue Widerrufsrecht in Kraft treten. Dieses wirkt sich auch auf unsere Maklerverträge aus.

Betroffen sind Verträge, die im Internet sowie per Telefon, Brief oder E-Mail geschlossen werden. Diese Verträge hätten dann eine Schwachstelle ab diesem Datum und Verbraucher könnten innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Wir als Makler müssen daher eine Widerrufsbelehrung erteilt bekommen. Deshalb werden wir in Zukunft rechtzeitig umstellen und Ihnen eine Widerrufsbelehrung zusenden. Ohne diese Widerrufsbelehrung können wir in Zukunft keine Besichtigungen machen und keine Adressen an Sie weitergegeben.
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Wozu einen Immobilienmakler?

Wozu braucht man einen Immobilienmakler?

Ein Immobilienmakler verkauft die Häuser und Eigentumswohnungen, die der Besitzer nicht verkaufen oder vermieten kann oder will. Denn der größte Teil der Immobilienverkäufe von Häusern laufen privat, von Nachbar zu Nachbar. Es gibt Makler, die sind spezialisiert auf Inseln oder exclusive und teure Villen. Er ist im wahrsten Sinne des Wortes ein Makler, zwischen dem Anbieter und dem Nachfrager. Und Angebot und Nachfrage regieren auch den Immobilienmarkt. Gehandelt werden Gewerbeimmobilien, Auslandsimmobilien, Mietwohnungen oder das Einfamilienhaus. Der Immobilenmarkt ist von Region zu Region unterschiedlich.

Die Arbeit eines Immobilienmaklers besteht aus Kontakten. Er muss das Angebot kennen und die Kunden, die ein Haus oder eine Mietwohnung suchen. Im Idealfall hat er einen Alleinauftrag, bei dem er sich nicht mit anderen Maklern in die Quere kommt.  Sein Geld bekommt der Immobilienmakler im Erfolgsfall, bis dahin trägt er alle Kosten selbst. Sein Einkommen ist also sehr unregelmäßig, im Gegensatz zu seinen Kosten. Das ist der Grund, warum so viele Makler ihre Tätigkeit auf dem Immobilienmarkt nur nebenberuflich betreiben ("Wochenendmakler").

Der vor Geld nicht aus den Augen schauen könnende Makler ist ein Mythos, auf den ein Neueinsteiger nicht hereinfallen sollte. Wer aus diesem Grund in die Branche einsteigt, ist schnell wieder draußen.
Mitbewerber sind Architekten, Bauunternehmer, Banken, Bausparkassen, Versicherungen und ihre Vertreter, Nachbarn und Bekannte. Je mehr Verkäufer ein Immobilienbüro hat, umso mehr Immobilien kann es auch verkaufen und umso ertragreicher kann das Geschäft werden, umso mehr laufende Kosten fallen aber auch an, die schnell die Existenz gefährden können.

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Der Alleinauftrag - der wichtigste Schritt für Ihren Erfolg

Was ist ein Alleinauftrag?

Durch den Alleinauftrag verpflichtet sich ein Verkäufer, nur einen Makler mit der Vermarktung seiner Immobilie zu beauftragen. Die Beauftragung weiterer Makler wird i.d.R vertraglich ausgeschlossen. Bei einem Alleinauftrag verpflichtet sich der Makler, alle Verkaufschancen für seinen Auftraggeber zu nutzen und auf einen erfolgreichen Verkaufsabschluss mit der erforderlichen Sorgfalt hin zu arbeiten. Der Eigenverkauf durch den Kunden bleibt bei einem Alleinauftrag jedoch möglich. Die Beauftragung eines einzigen Maklers bietet eine Vielzahl von überzeugenden Vorteilen:

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