Wie ist das mit dem richtigen Energieausweis für das eigene Haus.

Welche Regelungen gelten in Deutschland für Gebäudeenergieausweise:

  • Der Gebäudeenergieausweis muss vor der Vermietung oder dem Verkauf eines Gebäudes vorgelegt werden.
  • Der Ausweis muss von einem zertifizierten Sachverständigen ausgestellt werden.
  • Der Ausweis ist 10 Jahre gültig und muss bei einer erneuten Vermietung oder Verkauf des Gebäudes aktualisiert werden.
  • Es gibt keine Anforderungen an die Mindestwerte für den Energiebedarf oder die Energieeffizienz des Gebäudes.

Einige Städte und Regionen haben jedoch zusätzliche Regelungen erlassen, um den Energieverbrauch in Gebäuden zu reduzieren. Beispielsweise können höhere Anforderungen an die Dämmung oder an die Wärmeerzeugungsanlagen gestellt werden. Es lohnt sich daher, sich über die lokalen Regelungen zu informieren.

By accepting you will be accessing a service provided by a third-party external to https://www.services-hammer.de/