Vermittlung von Immobilienkaufverträgen bei Privatpersonen.
Im Mai 2020 hat das Bundeskabinett abschließend über die Reform zur Maklerprovision beraten – Verkäufer und Käufer werden sich beim Immobilienkauf die Kosten für den vermittelnden Immobilienmakler künftig also teilen. Insbesondere die bis dato in Deutschland nicht einheitlich geregelte Aufteilung der Maklerprovision, zwischen Käufer und Verkäufer einer Immobilie, wird durch das Gesetz einheitlicher gestaltet. Welche Änderungen mit der Reform zur Provision genau geändert werden, erfahren Sie hier.