Neureglung beim Immobilienkaufvertrag
Im Mai 2020 hat das Bundeskabinett abschließend über die Reform zur Maklerprovision beraten – Verkäufer und Käufer werden sich beim Immobilienkauf die Kosten für den vermittelnden Immobilienmakler künftig also teilen. Insbesondere die bis dato in Deutschland nicht einheitlich geregelte Aufteilung der Maklerprovision, zwischen Käufer und Verkäufer einer Immobilie, wird durch das Gesetz einheitlicher gestaltet. Welche Änderungen mit der Reform zur Provision genau einhergehen, und wieso sich die Beauftragung eines Immobilienmaklers jetzt mehr denn je auszahlt, erläutern wir für Sie im Beauftragt der Verkäufer eines Einfamilienhauses oder einer Wohnung den Makler, muss er künftig mindestens die Hälfte der Courtage tragen. Bundestag und Bundesrat haben einem entsprechenden Gesetz zugestimmt.
Künftig gelten bei vielen Immobilienverkäufen neue Regeln für die Maklercourtage. Das ergibt sich aus dem „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser", dem nach Bundestag am 5.6.2020 auch der Bundesrat zugestimmt hat.