Was genau ist die Mietpreisbremse?

Wie kann die Mietpreisbremse funktionieren?

Das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz hatte im März einen Referentenentwurf vorgelegt, der explodierende Mieten verhindern soll. So soll bei der Wiedervermietung von Wohnungen die zulässige neue Miete höchstens auf das Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete plus zehn Prozent steigen dürfen. Zudem sollen Maklergebühren künftig nicht mehr automatisch vom Mieter gezahlt werden, sondern vom Wohnungsanbieter, wenn der einen Makler beauftragt hat.

Wegen des Widerstands der Union ist der Entwurf bisher nicht vom Kabinett abgesegnet worden. Es dreht sich der Streit vor allem um den konkreten Zeitraum für die Mietpreisbremse und die Freiheiten der Bundesländer bei der Ausgestaltung des Vorhabens, sowie die Definition "orsübliche Miete" und wie diese erhoben wird und von wem.


Ein bisschen Kritik: Es stellen sich  auch die Frage der Sinnhaftigkeit dieses Gesetzes. Denn wenn beispielsweise ein Vermieter einen Makler einsetzt wird er diese Kosten bestimmt auf die ein oder andere Art auf den Mietzins aufrechnen. Nur dann mit dem Unterschied, dass nach erfolgtem Return der Investition nicht der Mietpreis wieder gesenkt wird, sondern weiter hoch bleibt. Also ist es eine versteckte Erhöhung bei all denjenigen, die weiter einen Makler einsetzen und die Kosten verdeckt an die Mieter weitergeben. Ausserdem ist es auch so, dass es doch die Politik ist und war, die es in den Ballungsräumen(z.B. Frankfurt, München, Hamburg, Düsseldorf, Köln, Stuttgart) versäumt hat billigen Wohnraum zu schaffen. Es ist nicht die Schuld der Mieter, aber auch nicht der Investoren. Die Investoren sehen ihren Invesitionseinsatz immer unter Rentabilitätsgesichtspunkten. Hier sind die Städte und die Bürgermeister gefragt. Egal wo man hinschaut wird einfach nicht genügend gebaut. In den meisten Städten in den es zu einer Expansion der Mietpreise kommt, fehlen bis zu 60% der benötigten Wohnungen.

Wenn der der Staat die Ursache für die steigenden Mieten nicht beseitigt -  und das ist nun mal der fehlende billige Wohnraum - wird sich auch an den steigenden Mieten nichts ändern. Im Gengenteil. Wenn dann auch noch die Investoren ausbleiben weil sich die Rentabilität nicht einstellt, werden weniger Wohnungen gebaut und die Miete steigt weiter. Den Eines ist sicher: Kapital versucht sich immer zu maximieren

Eckpunkte der Mietpreisbrems


Die Höhe der Miete: Wenn die bisherige Miete höher als die Vergleichsmiete war, soll der Vermieter diese Miete weiter verlangen können. Spätere Mieterhöhungen sind ebenfalls möglich; hier greifen dann die Regelungen für Mieterhöhungen bei bestehenden Verträgen in angespannten Wohnlagen: maximal 15 Prozent in drei Jahren.

Bei Neubauten: Neu errichtete und umfassend modernisierte Wohnungen sollen bei Erstvermietung von der Mietpreisbegrenzung ausgenommen sein

Modernisierung: Bei kleineren Modernisierungen können bislang bis zu elf Prozent der Kosten auf die Mieter umgelegt werden. Diese Regelung will der Bundesjustizminister aber in einem zweiten Schritt verschärfen.

Ballungszentren: Die Länder sollen ermächtigt werden, Gebiete mit knappen Wohnungsmärkten auszuweisen. Bislang ist noch nicht klar, nach welchen Kriterien das geschehen soll, wer es definiert und nach welchen Regeln das geschehen soll.

Die Obergrenze: Der 40-seitige Gesetzesentwurf von Justizminister Heiko Maas sieht vor, dass in gefragten Wohnlagen die Mieten bei Wiedervermietung nur noch maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen dürfen. Bislang können Eigentümer die Miethöhe beim Abschluss neuer Verträge praktisch frei festlegen.

Maklerprovision: Die Maklergebühr soll künftig vom Vermieter getragen werden.

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