Was ist der Einheitswert?

Der Einheitswert dient dem Finanzamt zur Ermittlung der Grundsteuer. Auf der anderen Seite wird der Einheitswert auch zur Berechnung der Gewerbesteuer sowie der Zweitwohnungssteuer genutzt. Die Berechnungsmethoden der Vergangenheit fĂŒhrten jedoch zu einer Ungleichbehandlung der Steuerpflichtigen. Eine Reform der Grundsteuerberechnung soll Abhilfe schaffen und sorgt spĂ€testens ab dem 1. Januar 2025 fĂŒr eine verĂ€nderte Berechnung unter BerĂŒcksichtigung aktueller WertverhĂ€ltnisse.

Wie errechnet sich ein Einheitswert?

FĂŒr die Berechnung des Einheitswertes kann, je nach Objektart, das Sachwertverfahren oder auch das Ertragswertverfahren angewandt werden. Das Ertragswertfahren wird dabei insbesondere zur Berechnung des Einheitswertes fĂŒr die Objektetypen Ein- und ZweifamilienhĂ€user, Eigentumswohnungen, MietwohngrundstĂŒcke sowie Wohn- und GeschĂ€fthĂ€user genutzt.

Auch fĂŒr gemischt genutzte GrundstĂŒcke wird das Sachwertverfahren zur Ermittlung eines Einheitswertes herangezogen.
Stehen fĂŒr die Immobilie keine Daten der Jahresmiete als Berechnungsgrundlage zur VerfĂŒgung, wird wahlweise auch dann das Sachwertverfahren verwendet.

Einfluss des Einheitswertes auf die Grundsteuer.

Die Höhe der Grundsteuer hÀngt von verschiedenen Faktoren ab.

Das Finanzamt nutzt zur Berechnung der Grundsteuer folgende Formel:
Einheitswert x Grundsteuermesszahl x Grundsteuerhebesatz = Grundsteuer
Hier zeigt sich der große Einfluss auf die Berechnung der Grundsteuer. Steigt der Einheitswert erhöht sich auch die Grundsteuer dazu proportional.

Der Einheitswert wird durch das Finanzamt ermittelt.
In der Vergangenheit erfolgte die Feststellung mit EinfĂŒhrung des Einheitswertes zum 1. Januar 1935. Über den Einheitswertbescheid wird EigentĂŒmern ihr jeweiliger Einheitswert zur Grundsteuer mitgeteilt. VerĂ€nderungen am GrundstĂŒck können dazu fĂŒhren, dass der Wert neu ermittelt werden muss. Eine Neuberechnung muss beispielsweise in folgenden FĂ€llen erfolgen:

Bei einem EigentĂŒmerwechsel,

Bei FlĂ€chenĂ€nderungen oder Baumaßnahmen, welche den GrundstĂŒckswert maßgeblich beeinflussen,

Bei einer VerĂ€nderung der Nutzungsart, beispielsweise, wenn ein zuvor unbebautes GrundstĂŒck bebaut wird,

Bei festgestellten Fehlern in der Berechnung des Einheitswertes.

FĂŒr die Berechnung der Grundsteuer wird der Einheitswert jeweils zum 1. Januar des Folgejahres ermittelt.

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