Welche Nachrüstverpflichtungen gibt es für Hausbesitzer 2023?

In Deutschland gibt es im Jahr 2023 nach dem Gesetz zur Erhöhung der Energieeffizienz von Gebäuden (Gesetz für Energieeffizienz von Gebäuden, kurz "GeG") keine Nachrüstverpflichtungen für Hausbesitzer. Allerdings gibt es Förderprogramme, die Hausbesitzer dazu ermutigen, ihre Gebäude energetisch zu modernisieren und so Energie zu sparen. Es gibt auch bestimmte Anforderungen für Neubauten und beim Verkauf oder Vermieten von Gebäuden, die die Energieeffizienz betreffen.
Einige Beispiele sind:

KfW-Förderprogramm "Energieeffizient Sanieren": Dieses Programm bietet zinsgünstige Kredite und Tilgungszuschüsse für die Modernisierung von Wohngebäuden, einschließlich Dämmung, Fenstererneuerung und Erneuerung von Heizungsanlagen.

BAFA-Förderprogramm "Energetische Modernisierung von Wohngebäuden": Dieses Programm bietet Zuschüsse für Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz von Wohngebäuden, einschließlich Dämmung, Fenstererneuerung und Erneuerung von Heizungsanlagen.

Bundesprogramm "Quartiersentwicklung und Klimaschutz": Dieses Programm fördert Maßnahmen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden im Rahmen von Quartiersentwicklungsprojekten.

Bundesprogramm "Klimaschutz in sozialen Wohnungsunternehmen": Dieses Programm fördert Maßnahmen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden, die von sozialen Wohnungsunternehmen verwaltet werden.

Es gibt auch zusätzliche regionale und lokale Förderprogramme, die Hausbesitzer in Anspruch nehmen können. Es ist empfehlenswert, sich direkt an die zuständigen Behörden und Förderinstitutionen zu wenden, um Informationen über die verfügbaren Förderprogramme zu erhalten und die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Förderungen zu erfahren.

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