Der richtige Energieausweis

Welcher Energieausweis ist der richtige?

Nicht alle Ausweisangebote bieten die erforderlichen Informationen - und Verbraucher wissen häufig nicht, wie sie die Papiere lesen sollen.
Nach dem Ablauf mehrerer Übergangsfristen ist der Energieausweis nun seit Anfang des Jahrs für alle Wohnimmobilien Pflicht. Mieter und Kaufinteressenten können vor Vertragsabschluss verlangen, dass ihnen der Pass über den Verbrauch vorgelegt wird. Das soll ihnen erleichtern, festzustellen, welche Kosten auf sie zukommen. Doch nicht alle Angebote bieten die erforderlichen Informationen - und Verbraucher wissen häufig nicht, wie sie die Papiere lesen sollen.

Ein Energiereferent der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf sagte neulich:.."Die Datenabfragen der Aussteller sind bei den billigen Varianten meistens nicht mal ausreichend bzw. einfach falsch!!! " Das ergab eine Stichprobe des Verbraucherschutzes von ca 100 Online-Anbietern. (Zeitschrift Test)


Ein Energieausweis für 9.90€ kann nicht richtig sein. Wenn man Aufwand, Porto, Kopien einberechnet ist das ein echtes Nullsummenspiel. Dadurch wird aber die sog. "zweite Miete" nicht besser nachvollziebar. Die zweite Miete, so nennt man die Nebenkosten die zusätzlich zur Miete bei jeder Mieteinheit anfallen.
Man unterscheidet zwischen Bedarfsausweis und Verbrauchsausweisen. Der Bedarfsausweis wird dann verlangt wenn ein Gebäude weniger als 5 Wohneinheiten hat, nicht nachträglich energetisch saniert worden ist und darüber hinaus einen Bauantrag vor dem juli 1978 beantragt haben. Alle Wohngebäude die mehr als 5 Wohneinheiten haben, dürfen den Verbrauchsausweis beantragen.

Verbrauchsausweis für Mehrfamilienhäuser
Der Verbrauchsausweis hingegen basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der Bewohner eines Hauses. Hierbei wird der gemessene Verbrauch aller Wohnungen des Gebäudes der letzten drei Jahre herangezogen. Da das Heizverhalten der Hausbewohner sehr unterschiedlich sein kann, ist der Verbrauchsausweis bei älteren Mehrfamilienhäusern nur dann zulässig, wenn diese mindestens fünf Wohneinheiten haben. Hintergrund: Bei kleineren Wohnhäusern könnte der Verbrauchswert wegen eines sehr sparsamen oder sehr verschwenderischen Heizverhaltens einzelner Bewohner stark verfälscht sein. Bei größeren Häusern mit vielen Bewohnern geht der Gesetzgeber davon aus, dass sich Energieverschwender und -sparer in etwa die Waage halten, so dass sich ein einigermaßen realistischer Mittelwert ergibt. Bei neueren Gebäuden, die ab 1978 errichtet wurden, ist der Verbrauchsausweis auch für Gebäude mit weniger als fünf Einheiten zulässig. Denn die seit diesem Zeitpunkt gebauten Häuser müssen den Vorgaben der ersten Wärmeschutzverordnung entsprechen und somit besser gedämmt sein.

Beim Verbrauchsausweis wird auf einer Skala ein Energieverbrauchskennwert ermittelt. Dieser wird in verbrauchten Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr angegeben. Bei älteren - bisweilen schon teilsanierten - Mehrfamilienhäusern liegt dieser Wert oft zwischen 100 und 200. Anhand dieses Wertes kann man zumindest grob abschätzen, wie hoch die Heizkosten für die Wohnung sein werden.

So berechnet man die zu erwartenden Heizkosten mit den Daten aus dem Verbrauchsausweis
In einem ersten Schritt multipliziert man die Wohnfläche der Wohnung mit dem Faktor 1,2. Diese vom Gesetzgeber aus Vereinfachungsgründen vorgesehene, aber nicht ganz nachvollziehbare Regelung soll berücksichtigen, dass ein Gebäude auch Verkehrsflächen wie Treppenhaus und Kellerräume hat, die (teilweise) mitbeheizt werden. Diesen Wert multipliziert man mit dem Energieverbrauchskennwert aus dem Energieausweis.
Beim Bedarfsausweis gibt es zwei Werte, einen für den Endenergieverbrauch und einen für den Primärenergieverbrauch. Letzterer besagt, wie viel Primärenergie aufgewendet werden muss, um eine bestimmte Energiemenge zu liefern. Das ist insbesondere bei strombetriebenen Heizungen relevant. Denn Stromkraftwerke haben oft einen erschreckend niedrigen Wirkungsgrad: Selbst moderne Kohlekraftwerke kommen oft nur auf rund 40 Prozent. Das bedeutet: 60% der Energie geht verloren. Um bsw. eine strombetriebene Nachtspeicherheizung zu betreiben werden über die Hälfte der Energie als Abwärme oder als Wirkungsgrad verloren. Oder Anders gesagt -  Um ein Kilowatt Strom durch einen alten Nachtspeicherofen zu jagen, bedarf es einer Kohlemenge, die 2,5 Kilowattstunden Energie enthält. Wobei eine Kilowattstunde Strom selbst mit Sondertarifen mehr als doppelt so teuer ist als etwa eine Kilowattstunde Gas. Demzufolge ist eine Stromheizung selbst dann eine teure Angelegenheit, wenn der Wert für den Endenergiebedarf im Energieausweis recht niedrig erscheint.

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