Was ist neu beim Heizungsgesetz 2024(GEG).

Das Heizungsgesetz, auch bekannt als Gebäudeenergiegesetz (GEG), wird ab dem 1. Januar 2024 in Deutschland in Kraft treten. Hier sind einige wichtige Änderungen, die damit einhergehen:

  1. Verbot von reinen Gasheizungen: Ab 2024 wird der Einbau von reinen Gasheizungen langfristig verboten sein.

    Dies bedeutet, dass neue Heizungssysteme auf erneuerbare Energien umgestellt werden müssen, um die CO2-Emissionen zu reduzieren und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern.

  2. Mindestanteil erneuerbarer Energien: Gemäß dem GEG müssen ab 2024 neu installierte Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Dies fördert die Nutzung von nachhaltigen Energiequellen und trägt zur Umweltfreundlichkeit von Heizungssystemen bei.

  3. Ausnahmen und Übergangsfristen: Es gibt Ausnahmen und Übergangsfristen, die je nach Situation und Art des Gebäudes gelten können. Diese Regelungen berücksichtigen wahrscheinlich verschiedene Szenarien und bieten eine gewisse Flexibilität bei der Umsetzung der neuen Anforderungen.

  4. Frage der Förderung: Die Förderung für den Einbau neuer Heizungen im Jahr 2024 ist aufgrund der aktuellen Haushaltskrise unsicher. Es wird empfohlen, sich über die aktuellen Fördermöglichkeiten zu informieren, da sie möglicherweise von staatlicher Seite angepasst werden, um die Umstellung auf erneuerbare Energien zu unterstützen.

Bei einer Heizungshavarie, bei der eine bereits verbaute Heizungsanlage vor dem Ende ihrer maximal zulässigen Betriebsdauer aufgrund eines irreparablen Schadens vorzeitig ausgetauscht werden muss, gilt eine zehnjährige Übergangsfrist zum Erreichen des 65-Prozent-Ziels.

Wenn die kaputte Heizung nicht mehr repariert werden kann, liegt eine Heizungshavarie vor und es gelten Übergangsfristen. Ursprünglich wurde angegeben, dass nach einem Defekt vorübergehend eine fossil betriebene Heizung eingebaut werden darf. Diese darf jedoch nur maximal drei Jahre lang betrieben werden.

Die Übergangsfristen im Zusammenhang mit dem Heizungsgesetz sind sehr komplex.Bei Fragen sollten sie sich an Ihren Heizungsbauerwenden.

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