Nachrüstpflichten für Heizkessel sind auch in der EnEV 2014 im § 10

Zuerst einmal ein Hinweis auf den Wegfall einer Verpflichtung, die seit dem 13. Juli 2013 abgeschafft wurde: Das novellierte Energieeinsparungsgesetz (EnEG 2013) hat seit seinem Inkrafttreten die Außerbetriebnahme von gewissen elektrischen Speicherheizungen im Bestand, wie es die EnEV 2009 im § 10 a(Außerbetriebnahme von elektrischen Speicherheizsystemen) forderte, wieder aufgehoben. Im Artikel 1 a (Änderung der Energieeinsparverordnung) regelt das novellierte Gesetz, dass auch der besagte Paragraph aufgehoben wird. Die Nachrüstpflichten für Heizkessel sind auch in der EnEV 2014 im § 10 (Nachrüstung bei Anlagen und Gebäuden) im ersten Absatz geregelt. Dank der Bundesrats-Maßgaben ist diese Pflicht nun auch erheblich erweitert. Je nachdem, wann die Heizkessel eingebaut oder aufgestellt wurden, müssen Eigentümer Folgendes beachten:

Heizkessel vor dem 1. Oktober 1978 installiert:

 

Implementieren des neuen EU-Recht für alle Immobilien-Interessenten

 
Am 13. Juni 2014 wird das neue Widerrufsrecht in Kraft treten. Dieses wirkt sich auch auf unsere Maklerverträge aus.

Betroffen sind Verträge, die im Internet sowie per Telefon, Brief oder E-Mail geschlossen werden. Diese Verträge hätten dann eine Schwachstelle ab diesem Datum und Verbraucher könnten innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Wir als Makler müssen daher eine Widerrufsbelehrung erteilt bekommen. Deshalb werden wir in Zukunft rechtzeitig umstellen und Ihnen eine Widerrufsbelehrung zusenden. Ohne diese Widerrufsbelehrung können wir in Zukunft keine Besichtigungen machen und keine Adressen an Sie weitergegeben.

Die Aufgaben eines Notars beim Immobilienkauf.

In Deutschland müßen alle Immobilienkaufverträge von einem Notar beurkundet werden. Die Abfolge der wechselseitigen Sicherungen ist im Kaufvertrag bereits festgelegt, der Notar hat die Abwicklung so zu steuern, dass sämtliche Belange von Verkäufer, Käufer, Altgläubiger und Neugläubiger gewährleistet sind.

Der Notar, „der als unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes für die Beurkundung von Rechtsvorgängen und andere Aufgaben auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege“ (§ 1Bundesnotarordnung) tätig ist, kümmert sich beim Immobilienkauf um die Vertrags- und Kaufabwicklung. Fälschlicherweise gehen viele Käufer davon aus, dass der Notar auch die Wirtschaftlichkeit des Immobilienerwerbs prüft. Dazu ist er aber als „Unparteiischer“ nicht berechtigt bzw. befähigt.

Wie kann die Mietpreisbremse funktionieren?

Das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz hatte im März einen Referentenentwurf vorgelegt, der explodierende Mieten verhindern soll. So soll bei der Wiedervermietung von Wohnungen die zulässige neue Miete höchstens auf das Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete plus zehn Prozent steigen dürfen. Zudem sollen Maklergebühren künftig nicht mehr automatisch vom Mieter gezahlt werden, sondern vom Wohnungsanbieter, wenn der einen Makler beauftragt hat.

Wegen des Widerstands der Union ist der Entwurf bisher nicht vom Kabinett abgesegnet worden. Es dreht sich der Streit vor allem um den konkreten Zeitraum für die Mietpreisbremse und die Freiheiten der Bundesländer bei der Ausgestaltung des Vorhabens, sowie die Definition "orsübliche Miete" und wie diese erhoben wird und von wem.

1. Was sind Mikro-Blockheizkraftwerke?


Als Antrieb dient meist ein Diesel-, bzw. ein Ottomotor der mit Gas angetrieben wird.  Die Mikro-Blockheizkraftwerke funktionieren nach dem Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung.  Das bedeutet, sie produzieren gleichzeitig Wärme und Strom. Im Grunde ist es nichts anderes als in den meisten Autos passiert. Statt des Getriebes daß dann den Antrieb versorgt, ist an gleicher stelle ein Gernerator der Strom erzeugt.  Kraftwerke, die über zehn kW elektrische Leistung bieten, werden als Mini-BHKW bezeichnet. Sie kommen in Mehrfamilienhäusern, Gewerbe- oder Gastronomie-Betrieben zum Einsatz. Für das Einfamilienhaus eigenen sich dagegen die Mikro-BHKW. Beide Kraftwerke, egal ob Mini oder Mikro, nutzen ihren Brennstoff (meist Erdgas) besser als ein herkömmliches Groß-Kraftwerk, das nur Strom erzeugt. Der Clou der dezentralen Blockheizkraftwerke ist nämlich ihr Wirkungsgrad. Denn 90 Prozent der Energie, mit der das kleine Kraftwerk betrieben wird, kommt umgewandelt als Wärme und Strom wieder heraus.

Wieviel barrierefreies Wohnen bieten die Bundesländer?

Das Angebot an barrierefreien Wohnungen zur Miete in Deutschland wächst nur sehr langsam, obwohl die deutsche Bevölkerung rapide altert. In manchen Regionen gehen Angebot und Bedarf sehr weit auseinander, in manchen Gebieten sogar viel deutlicher als anderswo zeigt eine Statistik des Immobilienportales Immonet.

Die meisten barrierefreien Wohnungen bietet Bremen. Gemessen am Gesamtangebot gibt es dort mit 5,13 Prozent das meiste Angebot an barrierefreien Wohnungen. Trotz allem ist das Angebot nicht ausreichend. Der Altersquotient liegt in Bremen momentan bei 41,7 weshalb auch eine erhöhte Nachfrage nach barrierefreien Wohnungen gegeben ist. Bremen ist auch keineswegs ein günstiges Pflaster, denn die Quadratmeterpreise für barrierefreies Wohnen liegen bei rund 11 Euro.

Was zahlen deutsche Mieter im Durchschnitt an Nebenkosten?

Der neue Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbundes besagt, dass Mieter in Deutschland im Schnitt 2,20 Euro pro Quadratmeter an Betriebskosten zahlen. Die Daten basieren auf dem Abrechnungsjahr 2011. Für eine Wohnung mit einer Größe von 80 Quadratmeter müssen demnach fast 2.851,20 Euro im Jahr gezahlt werden. In den östlichen Bundesländern liegt der


Betrag bei 2,21 Euro/qm. Auf bis zu 2,97 Euro/qm kann der Betrag sogar in den westlichen Bundesländern klettern.Im Schnitt müssen 1,24 Euro/qm für Heizung und Warmwasser gezahlt werden, da die Kosten weiter gestiegen sind. Das wären 1.200 Euro im Jahr für eine 80 Quadratmeter Wohnung. So stiegen die Preise fürHeizöl um etwa 24 %. Gas wurde um 4,5 % und Fernwärme um 7 % teurer. Bei 55 % der gesamten Betriebskosten handelt es sich also um warme Betriebskosten. Natürlich sind regional Preisunterschiede vorhanden die zu beachten sind.

Steinbrück weiterhin für eine Mietpreisbremse

Am Wochenende trugen die beiden großen Parteien Ihren Bundestagswahlkampf mitten im Rhein-Main-Gebiet aus. Dabei wurden die Pläne zu einer Mietpreisbremse von SPD-Spitzenkandidat Steinbrück bei seinem Auftritt vor dem Mainzer Schloss bekräftigt. Maximal 10 % der ortsüblichen Vergleichsmiete sollte laut seiner Sicht die Obergrenze

für Mieterhöhungen bei Neuvermietungen betragen. Die Bestandsmiete soll zudem nicht mehr als 15 % in einem Zeitraum von 4 Jahren vom Vermieter erhöht werden. Weiterhin ist Steinbrück auch für eine Reform des Maklerrechts, in der der Vermieter auch den Makler bezahlen muss.

Weiterhin hohes Niveau beim Immobilienumsatz

Weiterhin auf hohem Niveau bleibt der Handel mit Immobilien in Bayern. So wurden in den ersten sechs Monaten laut IVD (Immobilienverband) gewerbliche als auch private Objekte mit einem Wert von über 19

Mrd. Euro gehandelt. Insgesamt handelt es sich bei dieser Zahl um etwas mehr als einem Fünftel des Bundesweiten Umsatzes. Um 4,4 Prozent ist das Handelsvolumen in Bayern gegenüber dem ersten Halbjahr 2012 gestiegen. Allerdings fiel das Plus im Vergleich zu den Vorjahren geringer aus. So gab es im ersten Halbjahr 2001 eine Steigerung von 16,4 Prozent und im ersten Halbjahr 2012 eine Steigerung um 11,5 Prozent. Laut IVD ist die Angebotsverknappung in Bayern ein springender Punkt für den zurückgegangenen Anstieg. Die Zahlen entstammen aus einer IVD-Hochrechnung, basierend auf dem erhobenen Grunderwerbsteueraufkommens des Bundesministeriums für Finanzen.

Mieten für Ladengeschäfte bleiben relativ stabil

Die Mieten für Ladengeschäfte bewegen sich momentan in den 185 wichtigsten Einkaufsstädten Deutschlands seitwärts. Um insgesamt 0,3 % sollen die Mieten für Ladengeschäfte im kommenden Jahr, laut einem Bericht der Immobilien Zeitung, steigen. In zehn der insgesamt 185 großen Einkaufsstädten wird sogar noch ein Höherer Zuwachs für Mieten erwartet. So ist in zum Beispiel in Düsseldorf ein Anstieg um 4 % zu verzeichnen. Die Mieten blieben in 90 % der anderen Städte stabil. Eine Optimierung der Standortnetze sei momentan für Einzelhändler Priorität berichtet die Immobilien Zeitung. Eher die Ausnahme sei daher das Mieten von Flagschiff-Läden und der Roll-out neuer Konzepte.

Eigentümer müssen bis Dezember eine Wasseruntersuchung durchführen!

Wer in Deutschland eine Immobilie zum Eigentum hat, der liegt auch in der Verantwortung für die Sicherheit der Wasserleitungen im eigenen Gebäude zu sorgen. Bis zum 31. Dezember 2013 müssen Eigentümer einer Immobilie für eine Wasseruntersuchung durch eine zugelassene Prüfstelle sorgen. Dies besagt die Trinkwasserverordnung vom

14. Dezember 2012. Laut Angabe vom TÜV Nord drohen sogar Bußgelder seitens Gesundheitsamts, sollten EigeWntümer einer Immobilie die Frist einfach verstreichen lassen.  Der Anlass der Warnung sind 150 Menschen, die an einer Legionellen-Infektion erkrankt sind.

München weiterhin teuerste Stadt in Deutschland!

Auch weiterhin bleibt München das teuerste Pflaster in Deutschland. Ein neuer Spitzenwert wurde mit einer Angebotsmiete von 14,45 Euro pro Quadratmeter laut immobilien-zeitung.de im ersten Halbjahr 2013 erzielt. Unter den acht untersuchten Städten ist München auf Jahressicht mit einem Anstieg der Mieten für Wohnungen mit einem Plus von 9,8% führend auf der Liste.

Auf Platz zwei folgt Frankfurt mit 11,95 Euro pro Quadratmeter. Für München ist der Abstand für die Mieten der Wohnungen zu den anderen Städten weiterhin gestiegen.

München bleibt auch weiterhin Spitzenreiten bei den Preisen für Eigentumswohnungen. Bis zu 4.830 Euro pro Quadratmeter müssen in der Hauptstadt von Bayern gezahlt werden. Damit nähert sich die Stadt weiterhin der 5.000 Euro-Marke. Das zweite Mal in Folge wurden in München mehr als 6.000 neue Wohnungen fertiggestellt. Allerdings ist eine Entspannung auf dem Wohnungsmarkt nicht in Sicht, betrachtet man sich den Einwohnerzuwachs von 28.000 Einwohnern.

Normalverdiener werden immer weiter aus den Großstädten verdrängt!

Normalverdiener werden zunehmend aus den Großstädten Deutschlands verdrängt, da sich immer mehr Luxus-Wohngebiete nur für Reiche bilden. Das Wohnen in den Städten wird immer teurer. Laut einer aktuellen Studie wird deshalb eine Wohnungsbauförderung für die Zentren nahegelegt.

Nur die effiziente Förderung von Neubauten für mittlere Einkommen kann den Wohnungsmangel laut dem Ergebnis einer vom IG Bau und dem Deutschen Mieterbund aufgegebenen Studie in den Ballungszentren eindämmen. Nur so wäre der Verbleib von Haushalten mit mittleren Einkommen in den Großstädten gewährleistet. Normalverdiener können sich kaum noch eine Wohnung angesichts der rapide steigenden Mietpreise in der Stadt leisten. Sogenannte Luxus-Ghettos bilden sich zunehmend in den angesagten Stadtvierteln.

Nur Menschen mit überdurchschnittlichem Einkommen sind in den Wohnungen und Appartements vorzufinden. Auch der soziale Wohnungsbau sollte laut der Studie weiter verstärkt werden. Nur so könne der Stadtentwicklung positiv beigetragen werden. Auch die Länder sollten dem sozialen Wohnbau mit Fördermitteln, zusätzlich der 518 Millionen Euro vom Bund, zur Hilfe kommen laut der Studie.

Fünf Jahre Anspruch auf die Beseitigung von Mängeln an einem Neubau.

Wer kennt das nicht: Wenn man sich ein neues Haus in Ludwigshafen, Frankenthal oder auch in anderen Städten gebaut hat, will man erst einmal nicht über Mängel nachdenken. Allerdings können trotzdem welche auftreten. Beseitigt werde müssen diese von der zuständigen Baufirma innerhalb der fünf Jahre nach der Abnahme der Immobilie. Wie die Beseitigung erfolgen soll, darum kann man oftmals diskutieren.

Aufgepasst! Maklerklausel im Kaufvertrag kann zu Mehrkosten führen

Es ist endlich soweit, Sie haben ein passendes Haus für sich in Frankenthal oder Ludwigshafen gefunden und der Notartermin ist vereinbart. Im Kaufvertrag befindet sich dann eine Maklerklausel. Hier ist Vorsicht geboten, denn eine Maklerklausel kann Mehrkosten mit sich bringen, zum Beispiel bei der Grunderwerbsteuer. Ein Notar sollte daher ausdrücklich den Käufer auf diese Klausel aufmerksam machen und diese natürlich nur auf ausdrücklichen Wunsch von Käufer und Verkäufer im Vertrag stehen lassen.

Auch die Notarkammer in Berlin weist ausdrücklich darauf hin, dass die besagte Maklerklausel im Kaufvertrag zu Mehrkosten führen kann. Ist etwa eine Formulierung wie „Der Käufer hat an den Makler eine Nachweisprovision in Höhe von 15.000 Euro inklusive 19 % Mehrwertsteuer zu zahlen“ im Vertrag vermerkt, so erhöht sich dadurch auch der Vertragswert um die Summe der genannten Maklerprovision in Euro. Die Folge dessen sind zum Beispiel Mehrkosten bei den Kaufnebenkosten der Immobilie, etwa bei der Grunderwerbsteuer. Die fünf Prozent der Grunderwerbsteuer werden nämlich ausgehend vom Vertragswert berechnet.

Stop mit den steigenden Mieten! DMB fordert Mietpreisbremse.

Da bei Neuvermietungen derzeit sehr hohe Mietsprünge von Vermietern erzielt werden können, werde immer mehr Mieter in Ballungszentren und Großstädten aus Ihren angestammten Wohngegenden vertrieben. Das geht aus einem Interview zwischen der ARD und dem Bundesdirektor des Deutschen Mieterbunds (DMB) Lukas Siebenkotten hervor. Zurzeit kann man im Prinzip jeden Mietpreis verlangen wo es der Markt hergibt, denn in Deutschland gibt es keine Grenze für die Miete

in einem neuen Mietvertrag. Deshalb ist momentan auch ein sehr guter Zeitpunkt um Altmieter loszuwerden. Der DMB fordert aber eine Mietpreisbremse. Damit sollen solche Schikanen nicht mehr in der Größenordnung und Menge wie bisher stattfinden, eine Mietpreisbremse würde sich also dämpfend auf den Markt auswirken.

Weiterhin anhaltender Bauboom in Deutschland

Aufgrund steigender Mieten und niedriger Zinsen hält der Bauboom in Deutschland an. Knapp zehn Prozent über dem Vorjahreszeitraum lagen die Baugenehmigungen im ersten Halbjahr 2013. Das statistische Bundesamt in Wiesbaden teilte mit, dass knapp 124.900 neue Wohnungen genehmigt wurden. Gegenüber den ersten sechs Monaten im Jahr 2012 seien dies 9,6 Prozent beziehungsweise 10.900 Wohnungen mehr gewesen. Die Statistiker sprachen somit von einer weiterhin positiven Entwicklung bei den Baugenehmigungen von Wohnungen.

Absorptionskältemaschinen - Bald eine Alternative zu Wärmepumpen?

Wissenschaftler der TU Berlin entwickelten in einem gemeinsamen Projekt mit Vattenfall und dem ZAE Bayern zwei neue Absorptionskälteanlagen. Die von den Forschern „Biene“ getaufte 50-kW-Anlage und die mit 160 kW größere „Hummel“ nutzen Wärme auf niedrigem Temperaturniveau zur Kälteerzeugung. Die Prototypen sind im Vergleich zu den auf dem Markt verfügbaren Systemen kleiner, leichter und leistungsfähiger. Jetzt startet ein Feldtest.

Ausgeganen sind die Forscher und Wissenschaftler von einer erreichbaren Zeitersparnis von 20-25 %. Herausgekommen ist nun eine Zeitersparnis für die Aggregate für den Volllastbetrieb von 50%. Während marktübliche Aggregate 30 min benötigen um im Volllastbetrieb zu arbeiten, schafen es die Aggregate des EntwicklerVerbundes( TU Berlin, Vattenfall Wärme, das Zentrum für angewandte Energieforschung (ZAE) in Bayern,) in der Hälfte der Zeit. Dabei benötigen Sie auch nur noch 1/3 des Kältemittels. Sollten die Tesiv positiv verlaufen und die Labortests bestätigen, kann das eine wirkliche Alternativ für viele KMU Unternehmen, sowie Handwerkersbetriebe die solche Möglichkeiten nutzen können.

Anstieg Risikobereitschaft

Immobilienscout24 zufolge steigt in den Großstädten die Bereitschaft, noch größere Finanzierungen zum Kauf einer Immobilie aufzunehmen als früher. Gleichzeitig verschlechtert sich das Verhältnis von Darlehenswunsch und Haushaltseinkommen.

D.h.: die sinkende Eigenkapital Quote bei gleichzeitigem sinkenden Nettoeinkommen, steigt das Risiko des Zahlungsausfalles an. Dieser Trend ist nachvollziehbar. Den durch das momentane Niedrigzinsniveau, werden Leute animiert hohe Kredite zum Kauf einer Immobilie zu beantragen. Da dadurch gleichzeitig der Markt an Bestandsimmobilien steigende Preise aufweist, bekommen die Käufer das gleiche Haus für mehr Geld mit einem höheren Risiko.

Herber Wohnungsmangel in den Großstädten!

Die Politiker werden von einer großen Sorge geplant! Denn in Berlin wird der Wohnraum langsam immer knapper. Nur noch 2,6 Prozent Leerstand wird im gesamten Wohnungsbestand verzeichnet, mit fallender Tendenz! Die kurzfristig für den freien Markt zur Verfügung stehendenden Wohnungen werden vom Senat auf lediglich 40.000 bis 45.000 geschätzt. Ein Plan muss deshalb her, da diese Zahlen angesichts von 3,5 Millionen Einwohnern viel zu niedrig sind.

Stadtentwicklungssenator Michael Müller (SPD) erklärt, dass mit allen zur Verfügung stehenden Instrumenten dafür gesorgt werden soll, den Bürgern ausreichend bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung zu stellen. In den Blick der Stadtväter geraten deshalb auch Ferienwohnungen, von denen es laut einem Gutachten des Gewos-Instituts

Die wirtschaftliche Tragweite des Immobilienverkaufs

Privatpersonen verfügen durch den Ankauf oder Verkauf von Immobilien in der Regel über einen sehr wesentlichen Teil ihres Vermögens. Dieses Vermögen spiegelt häufig eine Lebensleistung oder gar die Leistung von zwei oder mehr Generationen wider. Die Immobilie ist für den Verkäufer meist mehr als nur ein „unbewegliches Objekt“, sie ist vielmehr ein Gegenstand der Identifikation und häufig über Jahrzehnte der Lebensmittelpunkt gewesen.

Die Wohngebäudeversicherung dient dem finanziellen Schutz des Hauseigentümers vor eventuellen Schäden, die am Gebäude und seinen verbundenen Teilen durch Feuer, Blitzschlag, Sturm, Hagel und Leitungswasser entstehen. Eine Erweiterung des Versicherungsschutzes kann Elementarschäden durch Erdrutsch, Erdbeben und Hochwasser mit einschließen. Die Schadensumme ist hierbei gewöhnlich sehr hoch, während Policen für die Wohngebäudeversicherung relativ preiswert abzuschließen sind. Für eine Bankfinanzierung stellt der Abschluss der Versicherung die Voraussetzung dar.

Wer braucht eine Wohngebäudeversicherung?

Unverschuldeter Hausbrand - Hauseigentümer haften auch in diesem Fall!

Da auf dem Grundstück von einem Ehepaar ein Brand entstand, müssen diese nun auch die Schäden an den Häusern der Nachbarn bezahlen. In der Nacht entstand der Brand bei einer von dem Ehepaar veranstalteten Feier. Dabei wurden die beiden links und rechts befindlichen Häuser beschädigt (es handelt sich um eine Reihenhauszeile), weil die Feuerwehr ein übergreifen des Feuers nicht verhindern konnte.

Der Gutachter ermittelte anschließend, dass der Brand durch eine defekte elektrische Leitung im Abstellraum des Hauses oder durch einen Funke von der heißen Grillkohle entstanden ist. Der Brand ging nach seiner Diagnose auch definitiv von dem Grundstück des besagten Ehepaares aus. Die Eheleute wurden anschließend von der Versicherungsgesellschaft eines Nachbarhauses auf Entschädigung beziehungsweise Ausgleich angeklagt, da sich der Schaden auch ca. 60.000 Euro belaufen hat.

Verschiedene Mängel bei einer Mietwohnung

Es können verschiedene Mängel bei einer Mietwohnung auftreten, die die Gebrauchstauglichkeit erheblich aufheben. So muss der Vermieter zum Beispiel defekte Fenster, eine nicht funktionierende Heizung oder Schimmel grundsätzlich beseitigen. Es ist nämlich die Pflicht des Vermieters, eine Wohnung im gebrauchstauglichem Zustand zu übergeben sowie auch diesen Zustand während der Mietdauer zu erhalten. So können verschiedene Mängel zu einer Mietminderung berechtigen und diese müssen sich nicht nur in der Wohnung befinden. Auch Zustände, die sich außerhalb der Wohnung befinden und den Wohnwert negativ beeinflussen können zu einer Mietminderung führen. Dazu zählen sehr häufig Feuchtigkeitsschäden, sofern Sie nicht durch falsches Belüftungs- und Heizverhalten des Mieters entstehen, Schimmel, Lärm, Schmutz, Geruch, Ausfall der Heizung oder Baulärm durch Bauarbeiten.

EnEV2009 : unbedingte Nachrüstverpflichtungen (§ 10 EnEV)

 19.11.2009 Gepostet in Energiesparen, EnEV
Im dritten Abschnitt (§§ 9 ff.) der EnEV 2009 sind die Nachrüstverpflichtungen für bestehende Gebäude festgelegt.

unbedingte Nachrüstverpflichtungen (§ 10 EnEV)

Es handelt sich um öffentlich-rechtliche Verpflichtungen, die für Eigentümer und Hausverwalter zwingend sind und denen selbstständig nachzukommen ist. Diese Verpflichtungen bestehen unabhängig davon, ob energetische Maßnahmen am Gebäude durchgeführt werden oder nicht.

I. Außerbetriebnahme von älteren Heizkesseln

Heizkessel die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen befeuert werden und die vor dem 01.10.1978 eingebaut oder aufgestellt worden sind, sind außer Betrieb zu nehmen. Dies gilt auch dann, wenn die zulässigen Abgasverlustwerte eingehalten werden.

  1. Dies gilt nicht für Heizungen, die mit Niedertemperatur- oder Brennwertkesseln ausgestattet sind. (§ 10 Abs. 1 Satz 2 EnEV).
  2. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern, von denen der Eigentümer eine Wohnung am 01.02.2002 selbst bewohnt hat, müssen solche “alten” Heizkessel nur dann außer Betrieb genommen werden, wenn ein Eigentümerwechsel nach dem 01.02.2002 stattgefunden hat. Die gesetzlichen Verpflichtungen gehen auf den neuen Eigentümer über, der diesen Heizkessel zwei Jahre nach dem ersten Eigentumsübergang außer Betrieb zu nehmen hat. (§ 10 Abs. 5 nr. 2 EnEV).

Was ist der Staffelmietvertrag

Bei der Staffelmiete wird bereits im Vorfeld zwischen Vermieter und Mieter durch schriftliche Vereinbarung die Mieterhöhung festgelegt. Somit wird für beide Seiten die künftige Mietentwicklung überschaubar. Die gesetzlichen Bestimmungen für den Staffelmietvertrag findet man im § 557a BGB.

Es wird also bei dem Staffelmietvertrag bereits im Voraus schriftlich vereinbart, wann die Miete künftig um welchen Betrag steigt. Zwischen den einzelnen Mieterhöhungen muss mindestens ein Jahr vergehen.

So muss die jeweilige neue Monatsmiete ganz klar ausgewiesen sein. Prozentsätze genügen zum Beispiel nicht. Der jeweilige Erhöhungsbetrag muss beitragsgemäß ausgewiesen werden. Auch sind während der Laufzeit keinerlei zusätzliche Erhöhungen, außer bei den Betriebskosten, gestattet!

Kann man Mietspiegel zur Mietpreisfindung benutzen?

 
Eine aktuelle Fallstudie bietet Aufschluss, inwieweit der neue Münchner Mietspiegel als Werkzeug zur Mietpreisfindung dienen kann.

Ein Eigentümer, der seine Wohnung vermieten möchte steht vor der Frage, welche Miete er verlangen kann. Wird die Miethöhe falsch angesetzt, kann dies bei der Vermietung nicht unerhebliche negative Auswirkungen haben. Aber wie kann man feststellen was die korrekte Miete für die eigene Wohnung ist? Ist der Mietspiegel das Mittel der Wahl, oder ermittelt man die marktgerechte Miethöhe besser anhand eines Vergleichs mit anderen Angeboten aus Zeitung oder Internet? Eine aktuelle Fallstudie des Münchner Immobilienbüros “Vermietspezialist Bartsch & Rozmarin Immobilien OHG” bietet hierzu hilfreiche Antworten.
Seit Ende März 2011 liegt der neue Mietspiegel für die Stadt München vor. In den Medien wurde bereits einiges zu diesem Thema berichtet. Die Firma Vermietspezialist, welche sich in München und Umgebung auf die Vermietung von Wohnungen und Häusern spezialisiert hat und in den letzen Jahren über 2500 erfolgreiche Vermietungen durchführen konnte, hat sich aus diesem Anlass intensiv mit dem neuen Mietspiegel beschäftigt. Anhand von konkreten Vermietungen wurde eine Fallstudie erstellt. Zweck der Studie war es zu ermitteln, inwieweit der Mietspiegel den tatsächlichen, aktuell erzielbaren Mietpreisen in München entspricht und somit als Instrument zur Mietpreisfindung verwendet werden kann. Parallel dazu wurde eine Mietpreis-Analyse der Mietangebote in den Münchner Zeitungen und bei Immobilienportalen im Internet durchgeführt.

Vermieter darf das Halten von Tieren nicht generell verbieten!

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Vermieter nicht generell das Halten von Haustieren in seiner Wohnung verbieten darf. Stattdessen muss die Situation in jedem Einzelfall geprüft werden.

Das Urteil des Bundesgerichtshofs (Az. VIII ZR 168/12) besagt, dass derartige Klauseln in Mieterträgen eine unangemessene Benachteiligung der Mieter darstellen und deshalb unwirksam sind.

Ein Mieter aus Gelsenkirchen reichte Klage ein,

Bis 2016 soll der Wohnungsmangel behoben werden!

Zu wenige Wohnungen gibt es in Deutschland für zu viele Menschen. Laut Studie des Münchner Ifo-Institutes ist allerdings eine Änderung in Sicht. Bis 2016 soll der Wohnungsmangel behoben sein und der Wohnungsneubau soll weitergehen. Der Aufschwung soll in Deutschland zumindest bis zum Jahre 2016 halten. Im Auftrag der Bausparkasse Wüstenrot kommt das Münchener Ifo-Institut zu diesem Ergebnis. Knapp sieben Prozent mehr Wohnungen sollen bis zum Jahre 2016 fertiggestellt werden.

Die Bauexperten des Wirtschaftsforschungsinstituts kalkulieren, dass bis zum Jahre 2016 rund 246.000 Wohnungen in neuen Wohngebäuden fertiggestellt sind. Damit soll die aktuelle Lücke von rund 250.000 Wohnungen in Deutschland überwiegend geschlossen werden. Das Wohnungsniveau würde damit wieder jenes von vor einem Jahrzehnt bestehende erreichen, sagen die Experten der Studie voraus.

Der Wohnungsbau markierte in Deutschland im Jahre 2009 mit knapp 136.000 Wohnungen seinen Tiefpunkt. Dies sorgte zum Teil auch für eine angespannte Lage auf den Wohnungsmärkten. Vor allem in Metropolen werde so die Preise für Mieter und Käufer hochgetrieben. Viele Investoren setzen inzwischen verstärkt auf Immobilien, das "Betongold" ist wieder im Trend. Dies hängt auch mit dem historisch niedrigen Zinsniveau und der Unsicherheit auf den Anlagemärkten im Zuge der Staatsschuldenkrise zusammen.

Mietvertrag - was ist zu beachten

Es ist geschafft! Hat man erfolgreich eine Mietwohnung oder einen Mieter gefunden und schon steht der Mietvertragsabschluss bevor. Damit Sie diesen auch problemlos abschließen können, sollten Sie die nachfolgenden Hinweise beachten.

Grundsätzlich können Mieter und Vermieter Ihren Mietvertrag im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften frei gestalten. Wenn nichts weiter vereinbart wurde, finden die Mietrechtsparagraphen des BGB Anwendung. Zwar können auch Vereinbarungen getroffen werden, die von den Bestimmungen des BGB abweichen. Allerdings dürfen keine sonstigen Vereinbarungen getroffen werden, die zum Nachteil des Mieters im Mietvertrag führen. Dazu gibt es eine Reihe von Rechten und Schutzbestimmungen.

So sollte vor Vertragsabschluss immer eine Besichtigung des Mietobjektes durchgeführt werden. Die Beschaffenheit sollte immer schriftlich in einem Übergabeprotokoll festgehalten werden. Das Protokoll sollte immer ein Bestandteil des Mietvertrages sein! Darin werden Mängel ebenso wie die Zählerstände von Wasser, Strom und Heizung notiert. Weiterhin auch, welche und wie viele Schlüssel an den Mieter übergeben wurden.

Die Hausordnung steht bei Fragen zum Mietalltag zur Verfügung und sollte auch Bestandteil des Mietvertrages sein. Dort werden Regeln wie zum Beispiel die Nutzung von Spielplätzen und Fahrradkellern oder auch Winterdienst und Reinigungspflichten festgehalten.

Der Vertragsabschluss sollte natürlich immer schriftlich formuliert werden. Bei vielen Wohnungsverbänden, im Handel, Internet oder Haus- und Grundbesitzvereinen finden Sie unkomplizierte Formularmietverträge. Diese bieten den Vorteil, dass von den Parteien kein zu regelnder Punkt übersehen wird. Sie sollten allerdings darauf achten, dass Sie einen möglichst aktuellen Formularmietvertrag haben. Denn aufgrund der häufigen Änderungen zum Mietrecht kann es vorkommen, dass einzelne Formulierungen im Vertrag unwirksam sind, sollte es sich um ein älteres Exemplar handeln.

Zusammenfassend sollten Sie insbesondere folgende, wichtige Punkte im Mietvertrag regeln und beachten:

Auch Mieter müssen Winterdienst übernehmen

Oftmals stellt man sich die Frage wer den haftet, wenn ein Fußgänger auf nicht geräumten Wegen stürzt oder sich verletzt. Grundsätzlich ist der Hauseigentümer dafür verantwortlich, sich um die Beseitigung von Schnee und Eis sowie dem Streuen von glatten Wegen zu kümmern.
Allerdings kann er diese Haftung auch auf den Mieter übertragen, indem er die Pflicht zum Räumen und Streuen auf die Mieter abwälzt. Dies betätigt zum Beispiel ein Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 30. Mai 2006 (Az 2 O 324/06).

Eine Übertragung der Pflichten auf die Mieter kann durch einen Mietvertrag oder einer Hausordnung, die Bestandteil des Mietvertrages ist, erfolgen. Nur ein Aushang im Treppenflur genügt dafür in keinster Weise! Der Vermieter kann sich entscheiden, ob er die Mietergemeinschaft insgesamt, oder nur einen einzelnen Mieter zum Schneeräumen und Streuen verpflichtet. Einen Grundsatz bzw. eine Regelung die besagt, dass generell Erdgeschossmieter für den Winterdienst zuständig sind, gibt es nicht.

Indexmietvertrage Einordnung

Bei dem Indexmietvertrag spielt das statistische Bundesamt eine wichtige Rolle. So wird der Mietzins durch die Änderung des ermittelten Lebenshaltungskostenindex vom statistischen Bundesamt bestimmt. Diese Form einer Mietanpassungsvereinbarung muss schriftlich geschlossen werden. Die rechtlichen Bestimmungen der Indexmiete findet man im § 557b BGB.
Auch hier gilt wieder, dass während der Laufzeit keinerlei anderen Mieterhöhungen, außer der Mietanpassungsvereinbarung, durchgeführt werden dürfen. Die Erhöhung der Betriebskosten ist davon ausgeschlossen und natürlich zulässig.

Immobilien vererben

Die nachstehende kurze Übersicht kann die detaillierte Beratung durch den Notar oder einen Steuerberater naturgemäß nicht ersetzen! Ein ausführliches Merkblatt zur Erbschaftsteuerreform 2009/2010 finden Sie auf meiner Homepage.

1.  Die Schenkungsteuer fällt grundsätzlich in gleicher Höhe an, wie sie bei der Vererbung erhöhen würde (Erbschaftsteuer), allerdings stehen die persönlichen Freibeträge alle zehn Jahre erneut zur Verfügung. Durch Verteilung der Vermögensübergabe auf mehrere Zeitabschnitte kann also deutlich Steuer gespart werden! Die persönlichen Freibeträge belaufen sich ab 2009 für Ehegatten und gleichgeschlechtlich Verpartnerte („Homo“- oder „lesbische Ehen“) auf Euro 500.000.--, für Kinder (gegenüber jedem Elternteil) auf je Euro 400.000,--.  für Enkel (gegenüber jedem der vier Großelternteile !) auf je Euro 200.000,--, und für Eltern beim Erbschaftserwerb auf je Euro 100.000,--; für Eltern bei Schenkungen, sowie für Geschwister und sonstige, entfernte oder nicht verwandte Personen auf Euro 20.000,--.

Auswahl des richtigen Baugrundstücks

Bei dem Kauf eines Baugrundstücks gibt es einige Punkte zu beachten, damit aus dem Traumhaus nicht letztlich ein Alptraum wird. Die Suche nach dem richtigen Baugrundstück ist meist auch keine Sache von wenigen Tagen und setzt ein wenig Einsatz und Zeitaufwand voraus.

Diese Themen haben wir hier für Sie aufgegriffen:

    1. Kosten für Immobilienkäufer

      1. Kaufpreis von der Immobilie
      2. Grunderwerbsteuer 3,5%-5% des Kaufpreises je nach Bundesland (Tabelle siehe unten unter Grunderwerbsteuer)
      3. Notarkosten ca. 1-2 % des Kaufpreises
      4. Grundbuchamt ca. 0,5% des Kaufpreises (meist in den Notarkosten enthalten)
      5. Kosten für die Finanzierung (etwa 1-2% in Höhe der Darlehenssumme)
      6. evtl. Maklergebühren von 3 - 6% zzgl. MwSt. auf den Kaufpreis (je nach Region unterschiedlich)
      7. evtl. Zustimmung des Verwalters (ca. 200 €)

Das bingt Ihnen ein Immobilienmakler

  1. Regel
    Nach Ihrer Anzeige in der Zeitung rufen 50 Interessenten an, 10 besichtigen umgehend, 2 sagen sofort zu, keiner wird kaufen. Die Hemmschwelle bei einer Zusage ist beim Privatverkauf erheblich geringer als bei einem professionellen Maklerfirma.

    2. Größere Werbeerfahrung
    Erfahrene Makler haben Hunderte von Zeitungsanzeigen aufgegeben und durch Versuch und Mißerfolg herausgefunden, welche Anzeigen mögliche Interessenten ansprechen.
    Diese Erfahrung hilft dann auch Ihnen!

    3. Verhandlungssicherheit
    Makler hören seit Jahren Einwände von Interessenten. Wie selektieren Sie die Einwände von den Vorwänden und welche sind davon wichtig und welche unwichtig? Erkennen Sie auch echte Kaufsignale die Interessenten aussenden und wie gehen Sie damit um?

Objektbeschreibung

Dieses Haus befindet sich im Zentrum von Ludwigshafen-Rheingönheim.
Das Haus wurde ursprünglich im Jahr 1935 erbaut und nach Kriegsende saniert und aufgebaut.
Im Erdgeschoss befindet sich ein Küchenraum und 3 Wohnräume.
Das Obergeschoss besteht aus zwei weiteren Schlafzimmern, einem modernen Bad und einer Küche. Das Gebäude ist teilunterkellert.

Im Hof befindet sich die Garage. Ein kleiner Schuppen ist im hinteren Hausbereich. Der Garten ist als Nutzgarten angelegt. Der Zustand des Hauses ist zeitgemäß und renovierungsbedürftig.

Alle Räume sind mit unterschiedlichen Fußboden-Materialien ausgestattet.
Alle Fenster sind im Laufe der 80er-90er Jahre ausgetauscht worden. Überall befinden sich nun zweifach-verglaste Kunststofffenster.
Geheizt wird mittels Gaszentralheizung aus dem Jahre 2012.

Das Haus könnte direkt bezogen werden und steht nach einem notariellen Kaufvertrag sofort zur Verfügung. Das Haus ist ideal geeignet für Familien und Handwerker.
Besichtigung nur nach Eingang des ausgefüllten Anmeldeformular. Alle anderen können in Coronazeiten nicht besichtigen.

Das Bieterverfahren ist keine Auktion und keine Versteigerung!
Bei Interesse zur Gebotsgabe übermitteln Sie bitte die vollständigen Kontaktdaten in schriftlicher Form (E-Mail) oder über das Kontaktformular.
Sehr geehrte Interessenten, aufgrund der hohen Nachfrage sind wir gezwungen in Zeiten der Corona-Pandemie verschärfte Regeln bei den Besichtigungen vorzunehmen. Es können nicht mehr als 5 Interessenten gleichzeitig besichtigen.

!!!!! Deshalb noch einmal für alle die gerne an einer Besichtigung teilnehmen würden: Wir brauchen vor dem Besichtigungstermin zwingend Name und Anschrift der Besucher. Senden Sie deshalb das Anmeldeformular ausgefüllt an uns zurück! Mehr müssen Sie nicht eintragen. Sie müssen noch kein Preisangebot machen!!!

Alle die keinen Termin haben können am Besichtigungstag nicht zusätzlich hereingelassen werden.

Auch das sei an dieser Stelle noch einmal gesagt - das Bieterverfahren ist weder Auktion noch Versteigerung!

Eine Mietpreiskostenpauschale ist ein pauschaler Betrag, der vom Jobcenter an Arbeitnehmer gezahlt wird, um die Kosten für ihre Wohnung abzudecken. Um eine Erhöhung dieser Pauschale um 25% zu begründen, können Sie folgende Argumente verwenden:

Was ist ein Alleinauftrag?

Durch den Alleinauftrag verpflichtet sich ein Verkäufer, nur einen Makler mit der Vermarktung seiner Immobilie zu beauftragen. Die Beauftragung weiterer Makler wird i.d.R vertraglich ausgeschlossen. Bei einem Alleinauftrag verpflichtet sich der Makler, alle Verkaufschancen für seinen Auftraggeber zu nutzen und auf einen erfolgreichen Verkaufsabschluss mit der erforderlichen Sorgfalt hin zu arbeiten. Der Eigenverkauf durch den Kunden bleibt bei einem Alleinauftrag jedoch möglich. Die Beauftragung eines einzigen Maklers bietet eine Vielzahl von überzeugenden Vorteilen:

am 10. und 11 Mai 2014 in Mutterstadt Dahlienstr. 67122

4ZKB Wohnung unrenovierter Zustand im Bieter- Gebotsverfahren.

Der Kapitalwert ist ein wichtiger Faktor bei der Bewertung von Immobilien. Es handelt sich dabei um den Wert, den eine Immobilie aus heutiger Sicht hat und der sich aus den zukünftigen Cashflows und den anfänglichen Investitionskosten berechnet.

Da ich nun schon mehrfach zu dem Thema befragt worden bin schreibe ich hierzu einfach mal hier ein paar Worte. Das Mietrecht ist im BGB geregelt. Im Paragraph § 558 Abs. 3 BGB geht es um die "Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete" auch als Kappungsgrenze bezeichnet....

Das Thema Nachhaltigkeit hat in den letzten Jahren auch einen Einfluss auf die Situation bei der Vermietung von Wohnungen in Deutschland gehabt. Immer mehr Menschen legen Wert auf grüne und energieeffiziente Wohnungen und suchen gezielt nach solchen Immobilien. Dies hat dazu geführt, dass Vermieter, die in nachhaltige Wohnprojekte investieren, einen Wettbewerbsvorteil haben und ihre Wohnungen eher vermieten können.


Ab Januar 2023 müssen Vermieter sich an der CO2-Abgabe für Heizung beteiligen, die bisher allein von Mietern getragen wurde. Die Höhe der Beteiligung hängt von der Klimafreundlichkeit des Hauses ab: Je weniger klimafreundlich, desto höher die Kosten für den Vermieter. Das Stufenmodell teilt die Kosten zwischen Mietern und Vermietern auf.

Wenn Sie eine Immobilie nach dem Erben verkaufen möchten, gibt es bestimmte steuerliche Regelungen zu berücksichtigen. Ebenso können bei einem Verkauf aufgrund finanzieller Gründe steuerliche Auswirkungen bestehen. Es empfiehlt sich daher, sich vor einem Verkauf von einem erfahrenen Steuerberater oder Anwalt beraten zu lassen, um mögliche steuerliche Auswirkungen zu minimieren und die rechtlichen Aspekte des Verkaufs abzusichern.

Welche steuerlichen Gründe gibt es?

Leider hab ich in den letzten Tagen und Wochen schon einige Male Artikel gesehen und gelesen die ein Erdrutsch am Immobilienmarkt sehen und auch munter dazu ihre Kommentare loslassen. Deshalb schreibe ich kurz etwas zum Gespenst "Wechsel vom Verkäufer zum Käufermarkt". Denn diesen Wechsel sehe ich noch nicht einmal in der ferne. Preise werden sich einpendeln und eine Seitwärtsbewegung absolvieren, das glaube ich auch aber einen Wechsel in der drastischen Form sehe ich nicht. Deshalb hier kurz eine kleine Beschreibung:

Mieterhöhung sind im BGB geregelt und legen klar fest, was erlaubt ist und was nicht.

Das deutsche Mietrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert. Das BGB widmet sich ab den §§ 557 bis 561 den Regelungen über die Miethöhe und die Mieterhöhungen. Dazu zählen:

a.)die Ankündigung der Mieterhöhung
b.)die Begründung für die Mieterhöhung
c.)die Zustimmung zur Mieterhöhung
d.)die Zahlungsfrist für die Mieterhöhung
e.)das Sonderkündigungsrecht für Mieter bei einer Mieterhöhung

Was ist ein Bieterverfahren im Immobilienbereich? Das Wichtigste zuerst - das Immobilienbieterverfahren ist weder Auktion noch eine Versteigerung, sondern dass eine Immobilien unter Interessenten durch eingereichte Gebote. Gegen Gebot bedeutet, dass Sie als Interessent an einer Immobilie, Gebote in einer vorgegebenen Form dafür abgeben können. Im Bieterverfahren bildet sich der Kaufpreis durch die Angebote der interessierten Bewerber am Markt. Es...

Einführung der paritätischen Courtage 23.12.2020. Kurz vor den Weihnachtsferien treten neue Vorschriften zur Verteilung der Maklercourtage beim Immobilienkauf in Kraft: Beauftragt der Verkäufer eines Einfamilienhauses oder einer Wohnung den Makler, muss er dann mindestens die Hälfte der Courtage tragen. Zum 23.12.2020 gelten bei vielen Immobilienverkäufen neue Regeln für die Maklercourtage. Das ergibt sich aus dem „Gesetz über die Verteilung der ...

Eine Mieterhöhung muss dem Mieter schriftlich mitgeteilt werden.


Sind Sie als Vermieter dazu verpflichtet, eine Mieterhöhung anzukündigen, ist dies schriftlich zu erledigen, allerdings nicht zwingend auf Papier. Daher kann ein Mieterhöhungsschreiben auch per E-Mail oder Fax verschickt werden.

Die Ankündigung sollte folgende Punkte enthalten:

1.) warum erfolgt eine Mieterhöhung,
2.) ab wann gilt die Mieterhöhung,
3.) bis wann gilt die Mieterhöhung.


Erfolgt die Mieterhöhung in Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete, muss ein Hinweis zur Zustimmung durch den Mieter enthalten sein. Geschieht die Mieterhöhung wegen Modernisierungsarbeiten, sollte das Schreiben auf § 555d BGB verweisen, welcher regelt, wann ein Mieter die Sanierungsmaßnahmen dulden muss. Prinzipiell hat ein Mieter aber immer die Möglichkeit, einer Mieterhöhung zu widersprechen, sofern diese nicht bereits im Mietvertrag vereinbart wurde. Dazu reicht es schon, dass er dem Vermieter die benötigte Zustimmung verweigert.

Nach dem Zugang der Ankündigung der Mieterhöhung haben Mieter in der Regel zwei volle Monate Bedenkzeit, um der Steigerung zuzustimmen. Reagieren sie in dieser Zeit nicht und weigern sie sich nach Ende der Zustimmungsfrist, den neuen Mietbetrag zu zahlen, gilt dies als Widerspruch.

Der Vermieter hat nun seinerseits drei Monate Zeit, eine sog. Zustimmungsklage einzureichen. Dann prüft das Gericht, ob die Mieterhöhung berechtigt ist, und verklagt den Mieter evtl. zur Zustimmung. Lässt der Vermieter diese drei Monate Klagefrist ungenutzt verstreichen, ist eine Klage danach wirkungslos. Er muss dann bis zum nächsten Zeitpunkt warten, an dem er eine Mieterhöhung ansetzen kann. 

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