Immobilie geerbt - antreten oder nicht?

Sterben nahestehende Personen und insbesondere Familienangehörige, bleibt oft nicht viel Zeit zum Trauern. Es müssen sehr zeitnah eine Reihe gesetzlicher Angelegenheiten geregelt werden.

Fristen

Ist der Erbfall eingetreten, hat man 6 Wochen Zeit, um das Erbe auszuschlagen. Diese Frist, auch als Ausschlagungsfrist bekannt, beginnt zu dem Zeitpunkt, an dem man von der Erbschaft erfährt und fällt nur dann länger aus, wenn sich der letzte Wohnsitz des Erblassers im Ausland befindet oder die Erbenden sich zum Zeitpunkt der Bekanntgabe im Ausland aufhalten (§ 1944 BGB).

Ist die Frist abgelaufen, wird das Erbe automatisch übertragen und gilt als angenommen. Neben Sachgütern wie persönlichen Gegenständen, etwa Schmuck, können Barvermögen, Immobilien und auch Schulden vererbt werden.

Weil man sich nur für oder gegen das gesamte Erbe entscheiden kann, sollten Sie sich vor Antritt des Erbes sicher sein, dass Sie zum Schluß ein Verlustgeschäft eingetreten haben. Dazu zählt auch im Bereich der Immobilien die Einsicht in das Grundbuch um festzustellen, welche Lasten auf der zu vererbenden Immobilie eingetragen sind.

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Erbe angetreten.

Was soll mit dem Hauserbe geschehen? Verkaufen, vermieten oder eine Selbstnutzung?
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Was nun mit der Immobilie?

Sind Sie Alleinerbe können Sie selbst abwägen, welchen Vorteil die jeweilige Verwertung der geerbten Immobilie für Sie hat. Für einen Verkauf der Immobilie, geben oft steuerliche Aspekte den Ausschlag.

Ob bzw. wieviel Sie für den geerbten Grund und Boden auf dem Immobilienmarkt bekommen, hängt im Endeffekt von vielen Faktoren ab. Wir haben nachfolgend für unterschiedlichen Verwertungsformen, Verkaufen, Vermieten und Eigennutzung, einige Pros und Contras aufgelistet.

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Immobilienerbe Verkaufen

Geerbte Immobilie verkaufen
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Immobilienerbe Vermieten

Geerbte Immobilie vermieten
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Immobilienerbe selbst nutzen

Geerbte Immobilie im Eigennutzen

Haben Sie eine Immobilie In Ludwigshafen, Mannheim oder in der Rhein-Neckar-Region geerbt und benötigen jetzt Hilfe? Rufen Sie uns an - wir helfen gerne mit Rat und Tat.

Hammer+Partner 0171 / 5895 999

 

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Erbschaftssteuer

Steuerliche Aspekt bei einer Erbschaft
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Steuerliche Freibeträge nach Verwandtschaftsgrad:

(Stand 2021 ohne Gewähr) Freibetrag (§ 16 ErbStG)


für Ehepartner und Lebenspartner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft 500.000 €
für Kinder und Enkelkinder sowie für Stief- und Adoptivkinder                          400.000 €

für Enkelkinder                                                                                                         200.000 €

Urenkel; für Eltern und Großeltern beim Erwerb durch Erbschaft                        100.000 €

für Eltern und Großeltern beim Erwerb durch Schenkung,
für Geschwister, Kinder der Geschwister, Stiefeltern, Schwiegerkinder,
Schwiegereltern etc.                                                                                                 20.000 €

für alle anderen Empfänger einer Schenkung oder Erbschaft                               20.000 €

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Steuerklasse

Steuerklassen bei unterschiedlichem Verwandheitsgrad

Im Erbfall wird bei der Steuerermittlung immer das gesamte Vermögen, abzüglich der oben aufgeführten steuerlichen Freibeträge herangezogen und dann dem ermittelten Betrag unterliegenden Steuersatz in Prozent unterworfen (siehe Tabelle). Dabei ist für Erben der Steuerklasse l evtl. noch ein sachlicher Freibetrag in Höhe von 41.000 € für den Hausrat und sonstige Gegenstände sowie ein Freibetrag von 12.000 € für sonstige Dinge wie Schmuck oder ein Auto in Abzug zu bringen.

 

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Erbengemeinschaft

das Erbe ist eine Erbengemeinschaft
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Gehört nicht ihnen alleine die geerbte Immobilie, aber Sie wollen es zur Eigennutzung beanspruchen, können Sie dies, indem Sie Ihre Miterben auszahlen. Mit dieser Auszahlung lösen Sie die Erbengemeinschaft und bei Unstimmigkeiten auch eine Erbauseinandersetzung auf und sind rechtmäßiger Eigentümer der besagten Immobilie.

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Auseinandersetzungen

Auseinandersetzungen in der Erbengemsichaft