Stop mit den steigenden Mieten! DMB fordert Mietpreisbremse.

Da bei Neuvermietungen derzeit sehr hohe Mietsprünge von Vermietern erzielt werden können, werde immer mehr Mieter in Ballungszentren und Großstädten aus Ihren angestammten Wohngegenden vertrieben. Das geht aus einem Interview zwischen der ARD und dem Bundesdirektor des Deutschen Mieterbunds (DMB) Lukas Siebenkotten hervor. Zurzeit kann man im Prinzip jeden Mietpreis verlangen wo es der Markt hergibt, denn in Deutschland gibt es keine Grenze für die Miete

in einem neuen Mietvertrag. Deshalb ist momentan auch ein sehr guter Zeitpunkt um Altmieter loszuwerden. Der DMB fordert aber eine Mietpreisbremse. Damit sollen solche Schikanen nicht mehr in der Größenordnung und Menge wie bisher stattfinden, eine Mietpreisbremse würde sich also dämpfend auf den Markt auswirken.

Weiterhin anhaltender Bauboom in Deutschland

Aufgrund steigender Mieten und niedriger Zinsen hält der Bauboom in Deutschland an. Knapp zehn Prozent über dem Vorjahreszeitraum lagen die Baugenehmigungen im ersten Halbjahr 2013. Das statistische Bundesamt in Wiesbaden teilte mit, dass knapp 124.900 neue Wohnungen genehmigt wurden. Gegenüber den ersten sechs Monaten im Jahr 2012 seien dies 9,6 Prozent beziehungsweise 10.900 Wohnungen mehr gewesen. Die Statistiker sprachen somit von einer weiterhin positiven Entwicklung bei den Baugenehmigungen von Wohnungen.

Absorptionskältemaschinen - Bald eine Alternative zu Wärmepumpen?

Wissenschaftler der TU Berlin entwickelten in einem gemeinsamen Projekt mit Vattenfall und dem ZAE Bayern zwei neue Absorptionskälteanlagen. Die von den Forschern „Biene“ getaufte 50-kW-Anlage und die mit 160 kW größere „Hummel“ nutzen Wärme auf niedrigem Temperaturniveau zur Kälteerzeugung. Die Prototypen sind im Vergleich zu den auf dem Markt verfügbaren Systemen kleiner, leichter und leistungsfähiger. Jetzt startet ein Feldtest.

Ausgeganen sind die Forscher und Wissenschaftler von einer erreichbaren Zeitersparnis von 20-25 %. Herausgekommen ist nun eine Zeitersparnis für die Aggregate für den Volllastbetrieb von 50%. Während marktübliche Aggregate 30 min benötigen um im Volllastbetrieb zu arbeiten, schafen es die Aggregate des EntwicklerVerbundes( TU Berlin, Vattenfall Wärme, das Zentrum für angewandte Energieforschung (ZAE) in Bayern,) in der Hälfte der Zeit. Dabei benötigen Sie auch nur noch 1/3 des Kältemittels. Sollten die Tesiv positiv verlaufen und die Labortests bestätigen, kann das eine wirkliche Alternativ für viele KMU Unternehmen, sowie Handwerkersbetriebe die solche Möglichkeiten nutzen können.

Anstieg Risikobereitschaft

Immobilienscout24 zufolge steigt in den Großstädten die Bereitschaft, noch größere Finanzierungen zum Kauf einer Immobilie aufzunehmen als früher. Gleichzeitig verschlechtert sich das Verhältnis von Darlehenswunsch und Haushaltseinkommen.

D.h.: die sinkende Eigenkapital Quote bei gleichzeitigem sinkenden Nettoeinkommen, steigt das Risiko des Zahlungsausfalles an. Dieser Trend ist nachvollziehbar. Den durch das momentane Niedrigzinsniveau, werden Leute animiert hohe Kredite zum Kauf einer Immobilie zu beantragen. Da dadurch gleichzeitig der Markt an Bestandsimmobilien steigende Preise aufweist, bekommen die Käufer das gleiche Haus für mehr Geld mit einem höheren Risiko.

Herber Wohnungsmangel in den Großstädten!

Die Politiker werden von einer großen Sorge geplant! Denn in Berlin wird der Wohnraum langsam immer knapper. Nur noch 2,6 Prozent Leerstand wird im gesamten Wohnungsbestand verzeichnet, mit fallender Tendenz! Die kurzfristig für den freien Markt zur Verfügung stehendenden Wohnungen werden vom Senat auf lediglich 40.000 bis 45.000 geschätzt. Ein Plan muss deshalb her, da diese Zahlen angesichts von 3,5 Millionen Einwohnern viel zu niedrig sind.

Stadtentwicklungssenator Michael Müller (SPD) erklärt, dass mit allen zur Verfügung stehenden Instrumenten dafür gesorgt werden soll, den Bürgern ausreichend bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung zu stellen. In den Blick der Stadtväter geraten deshalb auch Ferienwohnungen, von denen es laut einem Gutachten des Gewos-Instituts

Die wirtschaftliche Tragweite des Immobilienverkaufs

Privatpersonen verfügen durch den Ankauf oder Verkauf von Immobilien in der Regel über einen sehr wesentlichen Teil ihres Vermögens. Dieses Vermögen spiegelt häufig eine Lebensleistung oder gar die Leistung von zwei oder mehr Generationen wider. Die Immobilie ist für den Verkäufer meist mehr als nur ein „unbewegliches Objekt“, sie ist vielmehr ein Gegenstand der Identifikation und häufig über Jahrzehnte der Lebensmittelpunkt gewesen.

Die Wohngebäudeversicherung dient dem finanziellen Schutz des Hauseigentümers vor eventuellen Schäden, die am Gebäude und seinen verbundenen Teilen durch Feuer, Blitzschlag, Sturm, Hagel und Leitungswasser entstehen. Eine Erweiterung des Versicherungsschutzes kann Elementarschäden durch Erdrutsch, Erdbeben und Hochwasser mit einschließen. Die Schadensumme ist hierbei gewöhnlich sehr hoch, während Policen für die Wohngebäudeversicherung relativ preiswert abzuschließen sind. Für eine Bankfinanzierung stellt der Abschluss der Versicherung die Voraussetzung dar.

Wer braucht eine Wohngebäudeversicherung?

Unverschuldeter Hausbrand - Hauseigentümer haften auch in diesem Fall!

Da auf dem Grundstück von einem Ehepaar ein Brand entstand, müssen diese nun auch die Schäden an den Häusern der Nachbarn bezahlen. In der Nacht entstand der Brand bei einer von dem Ehepaar veranstalteten Feier. Dabei wurden die beiden links und rechts befindlichen Häuser beschädigt (es handelt sich um eine Reihenhauszeile), weil die Feuerwehr ein übergreifen des Feuers nicht verhindern konnte.

Der Gutachter ermittelte anschließend, dass der Brand durch eine defekte elektrische Leitung im Abstellraum des Hauses oder durch einen Funke von der heißen Grillkohle entstanden ist. Der Brand ging nach seiner Diagnose auch definitiv von dem Grundstück des besagten Ehepaares aus. Die Eheleute wurden anschließend von der Versicherungsgesellschaft eines Nachbarhauses auf Entschädigung beziehungsweise Ausgleich angeklagt, da sich der Schaden auch ca. 60.000 Euro belaufen hat.

Verschiedene Mängel bei einer Mietwohnung

Es können verschiedene Mängel bei einer Mietwohnung auftreten, die die Gebrauchstauglichkeit erheblich aufheben. So muss der Vermieter zum Beispiel defekte Fenster, eine nicht funktionierende Heizung oder Schimmel grundsätzlich beseitigen. Es ist nämlich die Pflicht des Vermieters, eine Wohnung im gebrauchstauglichem Zustand zu übergeben sowie auch diesen Zustand während der Mietdauer zu erhalten. So können verschiedene Mängel zu einer Mietminderung berechtigen und diese müssen sich nicht nur in der Wohnung befinden. Auch Zustände, die sich außerhalb der Wohnung befinden und den Wohnwert negativ beeinflussen können zu einer Mietminderung führen. Dazu zählen sehr häufig Feuchtigkeitsschäden, sofern Sie nicht durch falsches Belüftungs- und Heizverhalten des Mieters entstehen, Schimmel, Lärm, Schmutz, Geruch, Ausfall der Heizung oder Baulärm durch Bauarbeiten.

EnEV2009 : unbedingte Nachrüstverpflichtungen (§ 10 EnEV)

 19.11.2009 Gepostet in Energiesparen, EnEV
Im dritten Abschnitt (§§ 9 ff.) der EnEV 2009 sind die Nachrüstverpflichtungen für bestehende Gebäude festgelegt.

unbedingte Nachrüstverpflichtungen (§ 10 EnEV)

Es handelt sich um öffentlich-rechtliche Verpflichtungen, die für Eigentümer und Hausverwalter zwingend sind und denen selbstständig nachzukommen ist. Diese Verpflichtungen bestehen unabhängig davon, ob energetische Maßnahmen am Gebäude durchgeführt werden oder nicht.

I. Außerbetriebnahme von älteren Heizkesseln

Heizkessel die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen befeuert werden und die vor dem 01.10.1978 eingebaut oder aufgestellt worden sind, sind außer Betrieb zu nehmen. Dies gilt auch dann, wenn die zulässigen Abgasverlustwerte eingehalten werden.

  1. Dies gilt nicht für Heizungen, die mit Niedertemperatur- oder Brennwertkesseln ausgestattet sind. (§ 10 Abs. 1 Satz 2 EnEV).
  2. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern, von denen der Eigentümer eine Wohnung am 01.02.2002 selbst bewohnt hat, müssen solche “alten” Heizkessel nur dann außer Betrieb genommen werden, wenn ein Eigentümerwechsel nach dem 01.02.2002 stattgefunden hat. Die gesetzlichen Verpflichtungen gehen auf den neuen Eigentümer über, der diesen Heizkessel zwei Jahre nach dem ersten Eigentumsübergang außer Betrieb zu nehmen hat. (§ 10 Abs. 5 nr. 2 EnEV).

Was ist der Staffelmietvertrag

Bei der Staffelmiete wird bereits im Vorfeld zwischen Vermieter und Mieter durch schriftliche Vereinbarung die Mieterhöhung festgelegt. Somit wird für beide Seiten die künftige Mietentwicklung überschaubar. Die gesetzlichen Bestimmungen für den Staffelmietvertrag findet man im § 557a BGB.

Es wird also bei dem Staffelmietvertrag bereits im Voraus schriftlich vereinbart, wann die Miete künftig um welchen Betrag steigt. Zwischen den einzelnen Mieterhöhungen muss mindestens ein Jahr vergehen.

So muss die jeweilige neue Monatsmiete ganz klar ausgewiesen sein. Prozentsätze genügen zum Beispiel nicht. Der jeweilige Erhöhungsbetrag muss beitragsgemäß ausgewiesen werden. Auch sind während der Laufzeit keinerlei zusätzliche Erhöhungen, außer bei den Betriebskosten, gestattet!

Kann man Mietspiegel zur Mietpreisfindung benutzen?

 
Eine aktuelle Fallstudie bietet Aufschluss, inwieweit der neue Münchner Mietspiegel als Werkzeug zur Mietpreisfindung dienen kann.

Ein Eigentümer, der seine Wohnung vermieten möchte steht vor der Frage, welche Miete er verlangen kann. Wird die Miethöhe falsch angesetzt, kann dies bei der Vermietung nicht unerhebliche negative Auswirkungen haben. Aber wie kann man feststellen was die korrekte Miete für die eigene Wohnung ist? Ist der Mietspiegel das Mittel der Wahl, oder ermittelt man die marktgerechte Miethöhe besser anhand eines Vergleichs mit anderen Angeboten aus Zeitung oder Internet? Eine aktuelle Fallstudie des Münchner Immobilienbüros “Vermietspezialist Bartsch & Rozmarin Immobilien OHG” bietet hierzu hilfreiche Antworten.
Seit Ende März 2011 liegt der neue Mietspiegel für die Stadt München vor. In den Medien wurde bereits einiges zu diesem Thema berichtet. Die Firma Vermietspezialist, welche sich in München und Umgebung auf die Vermietung von Wohnungen und Häusern spezialisiert hat und in den letzen Jahren über 2500 erfolgreiche Vermietungen durchführen konnte, hat sich aus diesem Anlass intensiv mit dem neuen Mietspiegel beschäftigt. Anhand von konkreten Vermietungen wurde eine Fallstudie erstellt. Zweck der Studie war es zu ermitteln, inwieweit der Mietspiegel den tatsächlichen, aktuell erzielbaren Mietpreisen in München entspricht und somit als Instrument zur Mietpreisfindung verwendet werden kann. Parallel dazu wurde eine Mietpreis-Analyse der Mietangebote in den Münchner Zeitungen und bei Immobilienportalen im Internet durchgeführt.

Vermieter darf das Halten von Tieren nicht generell verbieten!

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Vermieter nicht generell das Halten von Haustieren in seiner Wohnung verbieten darf. Stattdessen muss die Situation in jedem Einzelfall geprüft werden.

Das Urteil des Bundesgerichtshofs (Az. VIII ZR 168/12) besagt, dass derartige Klauseln in Mieterträgen eine unangemessene Benachteiligung der Mieter darstellen und deshalb unwirksam sind.

Ein Mieter aus Gelsenkirchen reichte Klage ein,

Bis 2016 soll der Wohnungsmangel behoben werden!

Zu wenige Wohnungen gibt es in Deutschland für zu viele Menschen. Laut Studie des Münchner Ifo-Institutes ist allerdings eine Änderung in Sicht. Bis 2016 soll der Wohnungsmangel behoben sein und der Wohnungsneubau soll weitergehen. Der Aufschwung soll in Deutschland zumindest bis zum Jahre 2016 halten. Im Auftrag der Bausparkasse Wüstenrot kommt das Münchener Ifo-Institut zu diesem Ergebnis. Knapp sieben Prozent mehr Wohnungen sollen bis zum Jahre 2016 fertiggestellt werden.

Die Bauexperten des Wirtschaftsforschungsinstituts kalkulieren, dass bis zum Jahre 2016 rund 246.000 Wohnungen in neuen Wohngebäuden fertiggestellt sind. Damit soll die aktuelle Lücke von rund 250.000 Wohnungen in Deutschland überwiegend geschlossen werden. Das Wohnungsniveau würde damit wieder jenes von vor einem Jahrzehnt bestehende erreichen, sagen die Experten der Studie voraus.

Der Wohnungsbau markierte in Deutschland im Jahre 2009 mit knapp 136.000 Wohnungen seinen Tiefpunkt. Dies sorgte zum Teil auch für eine angespannte Lage auf den Wohnungsmärkten. Vor allem in Metropolen werde so die Preise für Mieter und Käufer hochgetrieben. Viele Investoren setzen inzwischen verstärkt auf Immobilien, das "Betongold" ist wieder im Trend. Dies hängt auch mit dem historisch niedrigen Zinsniveau und der Unsicherheit auf den Anlagemärkten im Zuge der Staatsschuldenkrise zusammen.

Mietvertrag - was ist zu beachten

Es ist geschafft! Hat man erfolgreich eine Mietwohnung oder einen Mieter gefunden und schon steht der Mietvertragsabschluss bevor. Damit Sie diesen auch problemlos abschließen können, sollten Sie die nachfolgenden Hinweise beachten.

Grundsätzlich können Mieter und Vermieter Ihren Mietvertrag im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften frei gestalten. Wenn nichts weiter vereinbart wurde, finden die Mietrechtsparagraphen des BGB Anwendung. Zwar können auch Vereinbarungen getroffen werden, die von den Bestimmungen des BGB abweichen. Allerdings dürfen keine sonstigen Vereinbarungen getroffen werden, die zum Nachteil des Mieters im Mietvertrag führen. Dazu gibt es eine Reihe von Rechten und Schutzbestimmungen.

So sollte vor Vertragsabschluss immer eine Besichtigung des Mietobjektes durchgeführt werden. Die Beschaffenheit sollte immer schriftlich in einem Übergabeprotokoll festgehalten werden. Das Protokoll sollte immer ein Bestandteil des Mietvertrages sein! Darin werden Mängel ebenso wie die Zählerstände von Wasser, Strom und Heizung notiert. Weiterhin auch, welche und wie viele Schlüssel an den Mieter übergeben wurden.

Die Hausordnung steht bei Fragen zum Mietalltag zur Verfügung und sollte auch Bestandteil des Mietvertrages sein. Dort werden Regeln wie zum Beispiel die Nutzung von Spielplätzen und Fahrradkellern oder auch Winterdienst und Reinigungspflichten festgehalten.

Der Vertragsabschluss sollte natürlich immer schriftlich formuliert werden. Bei vielen Wohnungsverbänden, im Handel, Internet oder Haus- und Grundbesitzvereinen finden Sie unkomplizierte Formularmietverträge. Diese bieten den Vorteil, dass von den Parteien kein zu regelnder Punkt übersehen wird. Sie sollten allerdings darauf achten, dass Sie einen möglichst aktuellen Formularmietvertrag haben. Denn aufgrund der häufigen Änderungen zum Mietrecht kann es vorkommen, dass einzelne Formulierungen im Vertrag unwirksam sind, sollte es sich um ein älteres Exemplar handeln.

Zusammenfassend sollten Sie insbesondere folgende, wichtige Punkte im Mietvertrag regeln und beachten:

Auch Mieter müssen Winterdienst übernehmen

Oftmals stellt man sich die Frage wer den haftet, wenn ein Fußgänger auf nicht geräumten Wegen stürzt oder sich verletzt. Grundsätzlich ist der Hauseigentümer dafür verantwortlich, sich um die Beseitigung von Schnee und Eis sowie dem Streuen von glatten Wegen zu kümmern.
Allerdings kann er diese Haftung auch auf den Mieter übertragen, indem er die Pflicht zum Räumen und Streuen auf die Mieter abwälzt. Dies betätigt zum Beispiel ein Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 30. Mai 2006 (Az 2 O 324/06).

Eine Übertragung der Pflichten auf die Mieter kann durch einen Mietvertrag oder einer Hausordnung, die Bestandteil des Mietvertrages ist, erfolgen. Nur ein Aushang im Treppenflur genügt dafür in keinster Weise! Der Vermieter kann sich entscheiden, ob er die Mietergemeinschaft insgesamt, oder nur einen einzelnen Mieter zum Schneeräumen und Streuen verpflichtet. Einen Grundsatz bzw. eine Regelung die besagt, dass generell Erdgeschossmieter für den Winterdienst zuständig sind, gibt es nicht.

Indexmietvertrage Einordnung

Bei dem Indexmietvertrag spielt das statistische Bundesamt eine wichtige Rolle. So wird der Mietzins durch die Änderung des ermittelten Lebenshaltungskostenindex vom statistischen Bundesamt bestimmt. Diese Form einer Mietanpassungsvereinbarung muss schriftlich geschlossen werden. Die rechtlichen Bestimmungen der Indexmiete findet man im § 557b BGB.
Auch hier gilt wieder, dass während der Laufzeit keinerlei anderen Mieterhöhungen, außer der Mietanpassungsvereinbarung, durchgeführt werden dürfen. Die Erhöhung der Betriebskosten ist davon ausgeschlossen und natürlich zulässig.

Immobilien vererben

Die nachstehende kurze Übersicht kann die detaillierte Beratung durch den Notar oder einen Steuerberater naturgemäß nicht ersetzen! Ein ausführliches Merkblatt zur Erbschaftsteuerreform 2009/2010 finden Sie auf meiner Homepage.

1.  Die Schenkungsteuer fällt grundsätzlich in gleicher Höhe an, wie sie bei der Vererbung erhöhen würde (Erbschaftsteuer), allerdings stehen die persönlichen Freibeträge alle zehn Jahre erneut zur Verfügung. Durch Verteilung der Vermögensübergabe auf mehrere Zeitabschnitte kann also deutlich Steuer gespart werden! Die persönlichen Freibeträge belaufen sich ab 2009 für Ehegatten und gleichgeschlechtlich Verpartnerte („Homo“- oder „lesbische Ehen“) auf Euro 500.000.--, für Kinder (gegenüber jedem Elternteil) auf je Euro 400.000,--.  für Enkel (gegenüber jedem der vier Großelternteile !) auf je Euro 200.000,--, und für Eltern beim Erbschaftserwerb auf je Euro 100.000,--; für Eltern bei Schenkungen, sowie für Geschwister und sonstige, entfernte oder nicht verwandte Personen auf Euro 20.000,--.

Auswahl des richtigen Baugrundstücks

Bei dem Kauf eines Baugrundstücks gibt es einige Punkte zu beachten, damit aus dem Traumhaus nicht letztlich ein Alptraum wird. Die Suche nach dem richtigen Baugrundstück ist meist auch keine Sache von wenigen Tagen und setzt ein wenig Einsatz und Zeitaufwand voraus.

Diese Themen haben wir hier für Sie aufgegriffen:

    1. Kosten für Immobilienkäufer

      1. Kaufpreis von der Immobilie
      2. Grunderwerbsteuer 3,5%-5% des Kaufpreises je nach Bundesland (Tabelle siehe unten unter Grunderwerbsteuer)
      3. Notarkosten ca. 1-2 % des Kaufpreises
      4. Grundbuchamt ca. 0,5% des Kaufpreises (meist in den Notarkosten enthalten)
      5. Kosten für die Finanzierung (etwa 1-2% in Höhe der Darlehenssumme)
      6. evtl. Maklergebühren von 3 - 6% zzgl. MwSt. auf den Kaufpreis (je nach Region unterschiedlich)
      7. evtl. Zustimmung des Verwalters (ca. 200 €)

Das bingt Ihnen ein Immobilienmakler

  1. Regel
    Nach Ihrer Anzeige in der Zeitung rufen 50 Interessenten an, 10 besichtigen umgehend, 2 sagen sofort zu, keiner wird kaufen. Die Hemmschwelle bei einer Zusage ist beim Privatverkauf erheblich geringer als bei einem professionellen Maklerfirma.

    2. Größere Werbeerfahrung
    Erfahrene Makler haben Hunderte von Zeitungsanzeigen aufgegeben und durch Versuch und Mißerfolg herausgefunden, welche Anzeigen mögliche Interessenten ansprechen.
    Diese Erfahrung hilft dann auch Ihnen!

    3. Verhandlungssicherheit
    Makler hören seit Jahren Einwände von Interessenten. Wie selektieren Sie die Einwände von den Vorwänden und welche sind davon wichtig und welche unwichtig? Erkennen Sie auch echte Kaufsignale die Interessenten aussenden und wie gehen Sie damit um?

Objektbeschreibung

Dieses Haus befindet sich im Zentrum von Ludwigshafen-Rheingönheim.
Das Haus wurde ursprünglich im Jahr 1935 erbaut und nach Kriegsende saniert und aufgebaut.
Im Erdgeschoss befindet sich ein Küchenraum und 3 Wohnräume.
Das Obergeschoss besteht aus zwei weiteren Schlafzimmern, einem modernen Bad und einer Küche. Das Gebäude ist teilunterkellert.

Im Hof befindet sich die Garage. Ein kleiner Schuppen ist im hinteren Hausbereich. Der Garten ist als Nutzgarten angelegt. Der Zustand des Hauses ist zeitgemäß und renovierungsbedürftig.

Alle Räume sind mit unterschiedlichen Fußboden-Materialien ausgestattet.
Alle Fenster sind im Laufe der 80er-90er Jahre ausgetauscht worden. Überall befinden sich nun zweifach-verglaste Kunststofffenster.
Geheizt wird mittels Gaszentralheizung aus dem Jahre 2012.

Das Haus könnte direkt bezogen werden und steht nach einem notariellen Kaufvertrag sofort zur Verfügung. Das Haus ist ideal geeignet für Familien und Handwerker.
Besichtigung nur nach Eingang des ausgefüllten Anmeldeformular. Alle anderen können in Coronazeiten nicht besichtigen.

Das Bieterverfahren ist keine Auktion und keine Versteigerung!
Bei Interesse zur Gebotsgabe übermitteln Sie bitte die vollständigen Kontaktdaten in schriftlicher Form (E-Mail) oder über das Kontaktformular.
Sehr geehrte Interessenten, aufgrund der hohen Nachfrage sind wir gezwungen in Zeiten der Corona-Pandemie verschärfte Regeln bei den Besichtigungen vorzunehmen. Es können nicht mehr als 5 Interessenten gleichzeitig besichtigen.

!!!!! Deshalb noch einmal für alle die gerne an einer Besichtigung teilnehmen würden: Wir brauchen vor dem Besichtigungstermin zwingend Name und Anschrift der Besucher. Senden Sie deshalb das Anmeldeformular ausgefüllt an uns zurück! Mehr müssen Sie nicht eintragen. Sie müssen noch kein Preisangebot machen!!!

Alle die keinen Termin haben können am Besichtigungstag nicht zusätzlich hereingelassen werden.

Auch das sei an dieser Stelle noch einmal gesagt - das Bieterverfahren ist weder Auktion noch Versteigerung!

Eine Mietpreiskostenpauschale ist ein pauschaler Betrag, der vom Jobcenter an Arbeitnehmer gezahlt wird, um die Kosten für ihre Wohnung abzudecken. Um eine Erhöhung dieser Pauschale um 25% zu begründen, können Sie folgende Argumente verwenden:

Was ist ein Alleinauftrag?

Durch den Alleinauftrag verpflichtet sich ein Verkäufer, nur einen Makler mit der Vermarktung seiner Immobilie zu beauftragen. Die Beauftragung weiterer Makler wird i.d.R vertraglich ausgeschlossen. Bei einem Alleinauftrag verpflichtet sich der Makler, alle Verkaufschancen für seinen Auftraggeber zu nutzen und auf einen erfolgreichen Verkaufsabschluss mit der erforderlichen Sorgfalt hin zu arbeiten. Der Eigenverkauf durch den Kunden bleibt bei einem Alleinauftrag jedoch möglich. Die Beauftragung eines einzigen Maklers bietet eine Vielzahl von überzeugenden Vorteilen:

am 10. und 11 Mai 2014 in Mutterstadt Dahlienstr. 67122

4ZKB Wohnung unrenovierter Zustand im Bieter- Gebotsverfahren.

Der Kapitalwert ist ein wichtiger Faktor bei der Bewertung von Immobilien. Es handelt sich dabei um den Wert, den eine Immobilie aus heutiger Sicht hat und der sich aus den zukünftigen Cashflows und den anfänglichen Investitionskosten berechnet.

Da ich nun schon mehrfach zu dem Thema befragt worden bin schreibe ich hierzu einfach mal hier ein paar Worte. Das Mietrecht ist im BGB geregelt. Im Paragraph § 558 Abs. 3 BGB geht es um die "Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete" auch als Kappungsgrenze bezeichnet....

Das Thema Nachhaltigkeit hat in den letzten Jahren auch einen Einfluss auf die Situation bei der Vermietung von Wohnungen in Deutschland gehabt. Immer mehr Menschen legen Wert auf grüne und energieeffiziente Wohnungen und suchen gezielt nach solchen Immobilien. Dies hat dazu geführt, dass Vermieter, die in nachhaltige Wohnprojekte investieren, einen Wettbewerbsvorteil haben und ihre Wohnungen eher vermieten können.


Ab Januar 2023 müssen Vermieter sich an der CO2-Abgabe für Heizung beteiligen, die bisher allein von Mietern getragen wurde. Die Höhe der Beteiligung hängt von der Klimafreundlichkeit des Hauses ab: Je weniger klimafreundlich, desto höher die Kosten für den Vermieter. Das Stufenmodell teilt die Kosten zwischen Mietern und Vermietern auf.

Wenn Sie eine Immobilie nach dem Erben verkaufen möchten, gibt es bestimmte steuerliche Regelungen zu berücksichtigen. Ebenso können bei einem Verkauf aufgrund finanzieller Gründe steuerliche Auswirkungen bestehen. Es empfiehlt sich daher, sich vor einem Verkauf von einem erfahrenen Steuerberater oder Anwalt beraten zu lassen, um mögliche steuerliche Auswirkungen zu minimieren und die rechtlichen Aspekte des Verkaufs abzusichern.

Welche steuerlichen Gründe gibt es?

Leider hab ich in den letzten Tagen und Wochen schon einige Male Artikel gesehen und gelesen die ein Erdrutsch am Immobilienmarkt sehen und auch munter dazu ihre Kommentare loslassen. Deshalb schreibe ich kurz etwas zum Gespenst "Wechsel vom Verkäufer zum Käufermarkt". Denn diesen Wechsel sehe ich noch nicht einmal in der ferne. Preise werden sich einpendeln und eine Seitwärtsbewegung absolvieren, das glaube ich auch aber einen Wechsel in der drastischen Form sehe ich nicht. Deshalb hier kurz eine kleine Beschreibung:

Mieterhöhung sind im BGB geregelt und legen klar fest, was erlaubt ist und was nicht.

Das deutsche Mietrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert. Das BGB widmet sich ab den §§ 557 bis 561 den Regelungen über die Miethöhe und die Mieterhöhungen. Dazu zählen:

a.)die Ankündigung der Mieterhöhung
b.)die Begründung für die Mieterhöhung
c.)die Zustimmung zur Mieterhöhung
d.)die Zahlungsfrist für die Mieterhöhung
e.)das Sonderkündigungsrecht für Mieter bei einer Mieterhöhung

Was ist ein Bieterverfahren im Immobilienbereich? Das Wichtigste zuerst - das Immobilienbieterverfahren ist weder Auktion noch eine Versteigerung, sondern dass eine Immobilien unter Interessenten durch eingereichte Gebote. Gegen Gebot bedeutet, dass Sie als Interessent an einer Immobilie, Gebote in einer vorgegebenen Form dafür abgeben können. Im Bieterverfahren bildet sich der Kaufpreis durch die Angebote der interessierten Bewerber am Markt. Es...

Einführung der paritätischen Courtage 23.12.2020. Kurz vor den Weihnachtsferien treten neue Vorschriften zur Verteilung der Maklercourtage beim Immobilienkauf in Kraft: Beauftragt der Verkäufer eines Einfamilienhauses oder einer Wohnung den Makler, muss er dann mindestens die Hälfte der Courtage tragen. Zum 23.12.2020 gelten bei vielen Immobilienverkäufen neue Regeln für die Maklercourtage. Das ergibt sich aus dem „Gesetz über die Verteilung der ...

Eine Mieterhöhung muss dem Mieter schriftlich mitgeteilt werden.


Sind Sie als Vermieter dazu verpflichtet, eine Mieterhöhung anzukündigen, ist dies schriftlich zu erledigen, allerdings nicht zwingend auf Papier. Daher kann ein Mieterhöhungsschreiben auch per E-Mail oder Fax verschickt werden.

Die Ankündigung sollte folgende Punkte enthalten:

1.) warum erfolgt eine Mieterhöhung,
2.) ab wann gilt die Mieterhöhung,
3.) bis wann gilt die Mieterhöhung.


Erfolgt die Mieterhöhung in Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete, muss ein Hinweis zur Zustimmung durch den Mieter enthalten sein. Geschieht die Mieterhöhung wegen Modernisierungsarbeiten, sollte das Schreiben auf § 555d BGB verweisen, welcher regelt, wann ein Mieter die Sanierungsmaßnahmen dulden muss. Prinzipiell hat ein Mieter aber immer die Möglichkeit, einer Mieterhöhung zu widersprechen, sofern diese nicht bereits im Mietvertrag vereinbart wurde. Dazu reicht es schon, dass er dem Vermieter die benötigte Zustimmung verweigert.

Nach dem Zugang der Ankündigung der Mieterhöhung haben Mieter in der Regel zwei volle Monate Bedenkzeit, um der Steigerung zuzustimmen. Reagieren sie in dieser Zeit nicht und weigern sie sich nach Ende der Zustimmungsfrist, den neuen Mietbetrag zu zahlen, gilt dies als Widerspruch.

Der Vermieter hat nun seinerseits drei Monate Zeit, eine sog. Zustimmungsklage einzureichen. Dann prüft das Gericht, ob die Mieterhöhung berechtigt ist, und verklagt den Mieter evtl. zur Zustimmung. Lässt der Vermieter diese drei Monate Klagefrist ungenutzt verstreichen, ist eine Klage danach wirkungslos. Er muss dann bis zum nächsten Zeitpunkt warten, an dem er eine Mieterhöhung ansetzen kann. 

Ist eine Mieterhöhung nach einer Modernisierung zulässig?  Oder handelt es sich um eine Instandhaltung?

Müssen am Mietobjekt bestimmte Modernisierungsmaßnahmen vorgenommen werden, kann der Vermieter auch eine außerordentliche Mieterhöhung festlegen. Anders als bei der Steigerung zur ortsüblichen Vergleichsmiete muss der Mieter üblicherweise dieser Mieterhöhung nicht zustimmen, damit sie zulässig ist.
Eine Mieterhöhung nach einer Sanierung ist nur zulässig, wenn diese Verbesserungen für die Mieter mit sich bringt.Eine Mieterhöhung nach einer Sanierung ist nur zulässig, wenn diese Verbesserungen für die Mieter mit sich bringt.

Bei Modernisierungsarbeiten können bis zu 11 Prozent der Sanierungskosten auf die Jahresmiete aufgeschlagen werden. Werden die Maßnahmen an mehreren Wohnungen durchgeführt, sind die Kosten gemäß § 559 BGB angemessen auf alle betreffenden Mieter zu verteilen.

Sofern der Mietvertrag keine Vereinbarung zu einer Mieterhöhung in Form von Staffel- oder Indexmiete festlegt, kann der Vermieter gemäß § 558 BGB „die Zustimmung zu einer Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen".

Bei der Vergleichsmiete erfolgt eine Mieterhöhung in der Höhe, die den vergleichbaren ortsüblichen Mieten entspricht. Als Richtwert für diesen sog. Mietspiegel werden Mieten herangezogen, die in den letzten vier Jahren für vergleichbaren Wohnraum im entsprechenden Ort gezahlt wurden.

Erhöhung durch Indexmietvertrag.
Die Mieterhöhung nach Indexmiete muss im Mietvertrag vereinbart sein.Die Mieterhöhung nach Indexmiete muss im Mietvertrag vereinbart sein.

Auch die Indexmiete muss vertraglich zwischen Mieter und Vermieter vereinbart werden, um gültig zu sein. Im Gegensatz zur Staffelmiete wird hier aber nur der erste Mietbetrag konkret im Mietvertrag festgelegt.

Inwieweit der Vermieter zukünftig eine Mieterhöhung durchführt,

Mieterhöhung nach Staffelmiete

Eine Staffelmiete muss zwischen beiden Mietparteien vereinbart werden. Meistens geschieht dies, indem die gestaffelte Mieterhöhung bereits im Mietvertrag festgelegt ist und der Mieter dieser mit seiner Unterschrift zustimmt. Damit eine Staffelmiete zulässig ist, müssen zwei Bedingungen erfüllt sein:

In Deutschland gibt es im Jahr 2023 nach dem Gesetz zur Erhöhung der Energieeffizienz von Gebäuden (Gesetz für Energieeffizienz von Gebäuden, kurz "GeG") keine Nachrüstverpflichtungen für Hausbesitzer. Allerdings gibt es Förderprogramme, die Hausbesitzer dazu ermutigen, ihre Gebäude energetisch zu modernisieren und so Energie zu sparen. Es gibt auch bestimmte Anforderungen für Neubauten und beim Verkauf oder Vermieten von Gebäuden, die die Energieeffizienz betreffen.
Einige Beispiele sind:

KfW-Förderprogramm "Energieeffizient Sanieren": Dieses Programm bietet zinsgünstige Kredite und Tilgungszuschüsse für die Modernisierung von Wohngebäuden, einschließlich Dämmung, Fenstererneuerung und Erneuerung von Heizungsanlagen.

BAFA-Förderprogramm "Energetische Modernisierung von Wohngebäuden": Dieses Programm bietet Zuschüsse für Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz von Wohngebäuden, einschließlich Dämmung, Fenstererneuerung und Erneuerung von Heizungsanlagen.

Bundesprogramm "Quartiersentwicklung und Klimaschutz": Dieses Programm fördert Maßnahmen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden im Rahmen von Quartiersentwicklungsprojekten.

Bundesprogramm "Klimaschutz in sozialen Wohnungsunternehmen": Dieses Programm fördert Maßnahmen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden, die von sozialen Wohnungsunternehmen verwaltet werden.

Ein Wohnungsübergabeprotokoll ist ein Dokument, das bei der Übergabe einer Wohnung von einem Vermieter an einen Mieter erstellt wird. Es beschreibt den Zustand der Wohnung zum Zeitpunkt der Übergabe und dient als Referenz, falls es später zu Streitigkeiten über den Zustand der Wohnung bei der Rückgabe kommt.

Welche Regelungen gelten in Deutschland für Gebäudeenergieausweise:

  • Der Gebäudeenergieausweis muss vor der Vermietung oder dem Verkauf eines Gebäudes vorgelegt werden.
  • Der Ausweis muss von einem zertifizierten Sachverständigen ausgestellt werden.
  • Der Ausweis ist 10 Jahre gültig und muss bei einer erneuten Vermietung oder Verkauf des Gebäudes aktualisiert werden.
  • Es gibt keine Anforderungen an die Mindestwerte für den Energiebedarf oder die Energieeffizienz des Gebäudes.

Einige Städte und Regionen haben jedoch zusätzliche Regelungen erlassen, um den Energieverbrauch in Gebäuden zu reduzieren. Beispielsweise können höhere Anforderungen an die Dämmung oder an die Wärmeerzeugungsanlagen gestellt werden. Es lohnt sich daher, sich über die lokalen Regelungen zu informieren.

Erneuerbare Energie hat viele Vorteile beim Neubau eines Hauses.

Die wichtigsten davon sind:

Kurz - ja das kann man!
Bei einem normalen notariellen Beurkundungstermin sind Verkäufer und Käufer anwesend. Der Vertrag wird nach Verlesen und Unterzeichnen wirksam.
Doch was wenn eine Seite nicht an diesem Termin persönlich teilnehmen können?
Dafür gibt es kurz gesagt zwie Lösung. Weiß man im Vorfeld eines Beurkundungstermins, dass man nicht Anwesend sein kann, kann man einen Vertreter auswählen und diesen mit einer Vollmacht ausstatten.

Egal ob Haus oder Eigentumswohnung. Wer sein Vermögen schon zu Lebzeit übergeben möchte kann das durch Schenkung machen. Doch was passiert wenn das "Verschenkte" wieder zurückgefordert wird, weil der Schenkende, z. B. durch Insolvenz, verarmt und Sozialhilfe beantragt?

Was passiert wenn das Sozialamt eine Rückabwicklung der Schenkung fordert?

Zuerst einmal das Gute. Ist der Zeitpunkt der Übertragung bereits mehr als zehn Jahre her, gibt es keine Rückgabepflicht für eine Schenkung.

Unabhängig von der derzeitigen Pandemie, ist es für viele Bürger ein Herzens-Wunsch, in den eigenen vier Wänden zu wohnen. Doch leider wird das für die meisten Menschen ein Traum bleiben. Trotz extrem tiefer Zinsraten sind auf dem Immobilienmarkt einfach nicht genügend Immobilien vorhanden, damit jeder der dies wünscht auch eine Immobilie seiner Wahl kaufen können Warum ist das so bzw. wie läasst sich diese Marktsituation erklären? Der Immobilien...

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