Die Aufgaben eines Notars beim Immobilienkauf.
In Deutschland müßen alle Immobilienkaufverträge von einem Notar beurkundet werden. Die Abfolge der wechselseitigen Sicherungen ist im Kaufvertrag bereits festgelegt, der Notar hat die Abwicklung so zu steuern, dass sämtliche Belange von Verkäufer, Käufer, Altgläubiger und Neugläubiger gewährleistet sind.
Der Notar, „der als unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes für die Beurkundung von Rechtsvorgängen und andere Aufgaben auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege“ (§ 1Bundesnotarordnung) tätig ist, kümmert sich beim Immobilienkauf um die Vertrags- und Kaufabwicklung. Fälschlicherweise gehen viele Käufer davon aus, dass der Notar auch die Wirtschaftlichkeit des Immobilienerwerbs prüft. Dazu ist er aber als „Unparteiischer“ nicht berechtigt bzw. befähigt.