Chinesische Solar-Dumpingpreise
EU setzt Impulse im Kampf gegen Chinesische Solar-Dumpingpreise
Die EU geht mit massiven Strafzöllen gegen nach Ihrer Ansicht nach zu billigen Solarpaneelen aus China vor. Somit verschärft sich der Streit zwischen der EU und China im Markt für Sonnenenergie. Die EU verhängt massive Strafzölle für den Import von Billigware aus China und riskiert damit auch eventuelle Vergeltungsmaßnahmen sowie deutsche Arbeitsplätze.
Einfuhren von Solarpaneelen sollen im Durchschnitt mit einem Zollsatz von 47 Prozent, spätestens ab dem 5. Juni, belegt werden, teilen Angaben aus EU-Kreisen mit. Die Strafzölle sind in der Branche umstritten. Da China jedes Jahr Solarprodukte im Wert von ca. 21 Milliarden nach Europa exportiert
fürchten Experten eine Verteuerung von Solaranlagen. Andererseits könnte es auch zu schmerzlichen Vergeltungsmaßnahmen gegen Exporte aus Deutschland sowie anderen EU-Ländern nach China führen. Von der Kommission wurden die Strafzölle bisher nicht bestätigt. Am Mittwoch sagte ein Sprecher nur, dass er aus rechtlichen Gründen noch nichts über den Beschluss sagen dürfe. Bis zum Dezember soll es eine Untersuchung der Preis e geben, daher gehe es momentan auch nur um vorläufige Maßnahmen.
Nach Angaben aus EU-Kreisen sieht der Beschluss der Kommission vor, dass Chinesische Firmen nur mit 37 Prozent Strafzoll belegt werden, wenn Sie bei der Anti-Dumping-Untersuchung der EU kooperieren. Dagegen sollen Firmen die die Untersuchungen behindern mit bis zu 68 Prozent Strafzoll belegtwerden. Warnung gibt es von der Allianz für bezahlbare Solarenergie (AFASE). Nach deren Meinung könnten bereits Zölle von 15 Prozent die Solarnachfrage in Deutschland um 85 Prozent zurückgehen lassen. Die AFASE sieht daher alleine in Deutschland etwa 81.000 Arbeitsplätze aufgrund dieser Strafzölle gefährdet.
Über mögliche Maßnahmen sollen sich erst einmal in der kommenden Woche die Vertreter der 27 EU-Regierung befassen. Erst anschließend kann die EU-Kommission die Strafzölle offiziell beschließen. Im Amtsblatt sollen diese spätestens am 5. Juni veröffentlicht werden und in Kraft treten. Im Dezember soll das abschließende Ergebnis des Anti-Dumping-Verfahrens vorliegen. Dann ist nochmals eine grundlegende Prüfung der Lage geplant.
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