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- Geschrieben von: Thomas Hammer
- Kategorie: Immobilien verkaufen bei bis zu 45% weniger Maklerkosten
Bieterverfahren für Immobilien in Berlin
Das Bieterverfahren im Detail -Für wen es sich lohnt– Alle Vorteile auf einen Blick
Was ist ein Bieterverfahren? Das Bieterverfahren ist eine immer häufiger genutzte Alternative für Eigentümer von Immobilien, um am Markt schneller und zu optimalen Konditionen zu verkaufen. Ursprünglich angewendet für Immobilien die schwer zu vermarkten waren, bietet es sich aber durch seine Vorteile für fast jede Immobilie an. Ein schnellerer Verkauf und die Ansprache eines größeren Interessentenkreises sind nur zwei der Vorteile. Allerdings ist das Bieterverfahren nicht zu verwechseln mit Zwangsversteigerungen oder Auktionen. Bei Auktionen ist das Höchstgebot verbindlich und Verkäufer haben kaum Spielraum, da das Höchstgebot entscheidet und ein Verkauf stattfinden muss. Beim Bieterverfahren entscheidet der Verkäufer ob und welches Gebot er annimmt und ob es somit zum Kaufvertrag kommt. Ein weiterer wichtiger Unterschied: Der Verkäufer muss nicht verkaufen bzw. kann sich gegen die Gebote entscheiden und eine sogenannte zweite Bieterrunde ansetzen.
Die Vorteile:
Mitunter ist ein Immobilienverkauf ein längerer Prozess. Die teilweise langwierigen Verhandlungen um Preis und Konditionen können einen Immobilienverkauf zur Geduldsprobe werden lassen. Im Bieterverfahren kann eine Immobilie bestenfalls schon nach wenigen Wochen den Besitzer wechseln. Der Zeitraum für das Verfahren ist von Anfang an festgelegt und somit für alle Beteiligten zu überblicken. Ein weiterer Vorteil ist, dass es keine verdeckten Verhandlungen gibt und alle Bieter die gleichen Chancen haben. In den meisten Fällen ist nur eine Gebotsabgabe pro Bieter erlaubt, die auf einen vorher festgelegten Mindestpreis hin erfolgt. Preisverhandlungen sind nicht einfach zu führen und fallen somit in diesem Verfahren komplett weg. Diese Vorteile sprechen automatisch einen größeren Interessentenkreis an.
Die Vorteile für Verkäufer kurz zusammengefasst:
- Sehr gute Alternative zur Förderung des Verkaufs besonders von schwierigen oder einfach gestalteten
- Schnellerer Verkauf der Immobilie
- Ansprache eines größeren Interessentenkreises und somit mehr potentielle Käufer
- Erzielung eines höheren Preises
- Weniger Besichtigungstermine
- Keine zähen und langwierigen Preisverhandlungen
- Klare Bedingungen durch Mindestpreis und festgelegten Zeitraum
Der Ablauf eines Bieterverfahrens:
1. Der Auftrag
Sie als Eigentümer erteilen uns den Auftrag für den Verkauf der Immobilie. Es erfolgt die Feststellung des Wertes der Immobilie und die Ausstellung des Energieausweises. Sollte dieser noch nicht vorhanden sein, beraten wir Sie gerne und führen alle notwendigen Schritte durch. Danach beginnen wir mit der Vorbereitung aller erforderlichen Unterlagen und erstellen das Expose. Im Rahmen der Bietervereinbarung, die wir mit Ihnen abschließen, wird u.a. die Werbestrategie und auch der Mindestpreis für die Gebotsabgabe festgelegt.
2. Die Vermarktung
Nach Freigabe des Exposes durch den Verkäufer wird die Immobilie nun in der vereinbarten Weise beworben. Wir schalten die entsprechenden Inserate und klären über das Bieterverfahren auf, um Transparenz für den Interessenten zu schaffen und Missverständnisse im Vorfeld auszuschließen. Die eingehenden Anfragen werden bearbeitet. Die Kaufinteressenten erhalten bei uns ein sorgfältig ausgearbeitetes Expose und werden nun ausführlich über das Bieterverfahren informiert. Im nächsten Schritt werden alle Kaufinteressenten zu einem Besichtigungstermin eingeladen. Es können aber auch mehrere Termine anberaumt werden, die entweder persönlich oder mit weiteren Kaufinteressenten zusammen stattfinden. Von Vorteil sind Besichtigungstermine mit allen Interessenten, da hier Zeit eingespart wird und ein Wettbewerb untereinander entsteht, der für den Verkäufer einen besseren Preis zum Ergebnis haben kann.
3. Gebote
Nachdem sich die Kaufinteressenten die Immobilie angesehen haben, erfolgt die Gebotsabgabe innerhalb einer festgesetzten Frist, die in der Regel ca. 2 Wochen umfasst. Das Bieterverfahren kann auch hier flexibel gestaltet werden. So kann z. B. aufgrund geringer Resonanz die für die Gebotsabgabe festgesetzte Frist verlängert werden. Jeder Kaufinteressent kann in den meisten Fällen nun ein Gebot abgeben. Die Gebote können je nach Vereinbarung per Post, E-Mail oder Online abgegeben werden. Der Verkäufer entscheidet, ob er mit einem Gebot einverstanden ist. Er muss im Gegensatz zu einer Auktion keinem Gebot zustimmen, sondern kann alle Gebote ablehnen oder in eine 2. Runde eintreten. Hierzu werden alle Bieter über das Höchstgebot und über ein eventuelles neues Mindestgebot für die 2. Bieterrunde informiert. Der Vorteil für den Verkäufer ist, dass er seine Immobilie nicht unter Wert verkaufen muss. Nach Ablauf des Bieterverfahrens wird der Kaufinteressent kontaktiert, der den Zuschlag erhalten hat.
4. Abschluss
Wie bei jedem Immobilienverkauf erfolgt nun die Vorbereitung des Kaufvertrages durch den Notar und der Abschluss des Kaufvertrages. Das gesamte Bieterverfahren kann innerhalb von 3 Monaten zum Kaufabschluss führen.
Fazit:
Für Eigentümer und Verkäufer eröffnet sich mit dem Bieterverfahren eine sehr gute Möglichkeit, innerhalb einer kurzen Zeitspanne eine Immobilie zu verkaufen. Immobilien die sich schwer verkaufen lassen, erzielen durch den Verkauf im Bieterverfahren meistens einen höheren Preis. Zudem entfallen langwierige Preisverhandlungen. Da das Bieterverfahren nicht überall angewendet wird und es erklärungsbedürftig ist, sollten Sie darauf achten, dass Ihr Makler sich auch mit dieser Verkaufsmöglichkeit auskennt.
Wir bei AR-Immobilien beraten Sie gerne umfassend, ob für Sie und Ihre Immobilie dieses Verfahren von Vorteil ist. Wir übernehmen für Sie die Abwicklung und stehen Ihnen während des gesamten Bieterverfahrens zur Seite, damit Sie Ihre Immobilie schnellstmöglich erfolgreich und zum optimalen Preis verkaufen.