Egal ob Haus oder Eigentumswohnung. Wer sein Vermögen schon zu Lebzeit übergeben möchte kann das durch Schenkung machen. Doch was passiert wenn das "Verschenkte" wieder zurückgefordert wird, weil der Schenkende, z. B. durch Insolvenz, verarmt und Sozialhilfe beantragt?
Was passiert wenn das Sozialamt eine Rückabwicklung der Schenkung fordert?
Zuerst einmal das Gute. Ist der Zeitpunkt der Übertragung bereits mehr als zehn Jahre her, gibt es keine Rückgabepflicht für eine Schenkung.