Wie wird der neue CO²-Preis für Mieter und Vermieter umgelegt?
Um die CO2-Abgabe zu berechnen, gehen wir Schritt für Schritt vor: Falls die Mengenangabe nicht bereits in Kilowattstunden (kWh) vorliegt, ermitteln wir zunächst den Gesamtenergieverbrauch in kWh. Anschließend multiplizieren wir diesen Energieverbrauch mit dem für die jeweilige Energieart relevanten, heizwertbezogenen Emissionsfaktor, der in der Emissionsberichterstattungsverordnung (EBeV 2030) festgelegt ist. Auf diese Weise berechnen wir den gesamten CO2-Ausstoß des Gebäudes in Kilogramm pro Jahr.
Diesen errechneten Wert teilen wir im nächsten Schritt durch die Fläche der Wohnräume, um den CO2-Ausstoß in Kilogramm pro Quadratmeter pro Jahr zu bestimmen. Dieser Wert ist entscheidend für die Zuordnung des Gebäudes in das 10-Stufenmodell zur CO2-Kostenaufteilung. Auf Grundlage dieser Zuordnung ergibt sich das prozentuale Verhältnis der CO2-Kosten, die zwischen dem Vermieter und dem Mieter aufgeteilt werden.
Die Gesamtkosten für CO2 berechnen wir mithilfe der ermittelten CO2-Menge pro Jahr und den CO2-Preisen, die im Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) festgelegt sind. Anschließend verteilen wir diese CO2-Kosten gemäß dem zuvor ermittelten prozentualen Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter. Dies ermöglicht eine Prognose zur Kostenentwicklung in den kommenden Jahren.
Die untenstehende Tabelle zeigt, wie sich der Anteil von Mietern und Vermietern je nach dem jährlichen CO2-Ausstoß pro Quadratmeter Wohnfläche entwickelt. Je geringer der CO2-Ausstoß, desto mehr Anteil trägt der Mieter, und umgekehrt.
Ich hoffe, diese Formulierung vermittelt dir eine klare Vorstellung von der Vorgehensweise bei der Berechnung der CO2-Kosten. Falls du weitere Fragen hast, stehe ich gerne zur Verfügung.
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