Geplante Neuregelung bezüglich der Heizungen ab dem Jahr 2024.
Hier ist eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte:
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Die Bundesregierung plant eine Gesetzesänderung, um den Einsatz erneuerbarer Energien bei Heizungen zu fördern.
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Ab 2024 sollen neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
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Die neuen Regeln gelten hauptsächlich für Eigentümer, deren Heizungen ineffizient oder defekt sind und ohnehin bald ausgetauscht werden müssen.
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Bestehende Heizungen sind von der 65-Prozent-Regelung nicht betroffen, aber Eigentümer werden ermutigt, nach und nach auf erneuerbare Energien umzusteigen.
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Die Neuregelungen sind Teil einer Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und können sich im Gesetzgebungsverfahren noch ändern.
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Es werden verschiedene Möglichkeiten aufgeführt, wie die 65-Prozent-Anforderung für neue Heizungen erfüllt werden kann, einschließlich Wärmepumpen, Wärmenetzen, Holzheizungen und Hybridheizungen.
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Bestehende Heizungen haben einen langjährigen Bestandsschutz, und Reparaturen sind weiterhin möglich.
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Es wird darauf hingewiesen, dass es kein Verbot von Öl- und Gasheizungen gibt, sondern ein schrittweiser Ausstieg bis 2045 erfolgt.
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Die Übergangsfristen variieren je nach Alter der Heizungen und ermöglichen Reparaturen sowie den Einsatz fossiler Heizungen in bestimmten Fällen.
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Hauseigentümer werden ermutigt, sich frühzeitig auf die Umstellung auf erneuerbare Energien vorzubereiten, um den reibungslosen Übergang sicherzustellen.
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Die Verwendung erneuerbarer Energien für Heizungen wird als umweltfreundlich und langfristig kostengünstiger angesehen.
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Gebäudeenergieberater können bei Fragen zum Heizungstausch und zur Umstellung auf erneuerbare Energien helfen, und staatliche Förderungen für Beratungsdienstleistungen sind verfügbar.
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