Geplante Neuregelung bezüglich der Heizungen ab dem Jahr 2024.

Hier ist eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte:

  1. Die Bundesregierung plant eine Gesetzesänderung, um den Einsatz erneuerbarer Energien bei Heizungen zu fördern.

  2. Ab 2024 sollen neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden.

  3. Die neuen Regeln gelten hauptsächlich für Eigentümer, deren Heizungen ineffizient oder defekt sind und ohnehin bald ausgetauscht werden müssen.

  4. Bestehende Heizungen sind von der 65-Prozent-Regelung nicht betroffen, aber Eigentümer werden ermutigt, nach und nach auf erneuerbare Energien umzusteigen.

     

  5. Die Neuregelungen sind Teil einer Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und können sich im Gesetzgebungsverfahren noch ändern.

  6. Es werden verschiedene Möglichkeiten aufgeführt, wie die 65-Prozent-Anforderung für neue Heizungen erfüllt werden kann, einschließlich Wärmepumpen, Wärmenetzen, Holzheizungen und Hybridheizungen.

  7. Bestehende Heizungen haben einen langjährigen Bestandsschutz, und Reparaturen sind weiterhin möglich.

  8. Es wird darauf hingewiesen, dass es kein Verbot von Öl- und Gasheizungen gibt, sondern ein schrittweiser Ausstieg bis 2045 erfolgt.

  9. Die Übergangsfristen variieren je nach Alter der Heizungen und ermöglichen Reparaturen sowie den Einsatz fossiler Heizungen in bestimmten Fällen.

  10. Hauseigentümer werden ermutigt, sich frühzeitig auf die Umstellung auf erneuerbare Energien vorzubereiten, um den reibungslosen Übergang sicherzustellen.

  11. Die Verwendung erneuerbarer Energien für Heizungen wird als umweltfreundlich und langfristig kostengünstiger angesehen.

  12. Gebäudeenergieberater können bei Fragen zum Heizungstausch und zur Umstellung auf erneuerbare Energien helfen, und staatliche Förderungen für Beratungsdienstleistungen sind verfügbar.

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